Kosten Anwalt Erbrecht
Transparentes Modell und offene Kommunikation der Honorare im Erbrecht. Schritt für Schritt. Kostenlose ErsteinschätzungKontaktHome > Rechtsgebiete > Erbrecht > Kosten Anwalt Erbrecht
Inhalt:
- Vergütung im Erbrecht
- Ablauf Mandatierung
- Tätigkeiten im Detail
Unsere Vergütung im Erbrecht
1. Schritt:
Kontaktaufnahme / Kostenlose Ersteinschätzung
Zunächst kontaktieren Sie uns und schildern Ihr Anliegen. Dies ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Daraufhin klären wir gemeinsam, wie und mit welchen Konditionen es weitergeht. Regulär folgt die Erstberatung.
2. Schritt:
Anwaltliche Erstberatung
Zunächst findet ein erstes persönliches (vor Ort beim Mandanten oder in der Kanzlei) oder virtuelles Treffen statt. Da viele unserer Mandanten berufstätig sind, ist die Erstberatung auch nach 18 Uhr oder samstags möglich. Es werden der zugrundeliegende Sachverhalt geklärt, die rechtliche Lage geprüft, die weitere Vorgehensweise erörtert und die voraussichtlichen Kosten aufgezeigt. Oft können wir Ihnen für die Erstberatung einen Festpreis nennen. Unverbindlich liegt dieser im Schnitt bei 200,- EUR (zzgl. 19 % USt).
3. Schritt:
Vertretung Ihrer Interessen
Nach der Erstberatung, in der wir die erforderlichen Schritte besprechen, setzen wir den vereinbarten Plan in die Tat um. Meist vereinbaren wir ein Zeithonorar, wobei der Stundensatz bei 190 EUR beginnt (zzgl. 19% USt). Dieser wird mit Ihnen bei der Erstberatung vereinbart. Nur die Arbeitsleistung des Rechtsanwalts wird abgerechnet, nicht die der Sekretariatsmitarbeiter. In jedem Fall wird eine Mindestvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vereinbart, der sich nach dem Streitwert richtet.
Für den Entwurf von Testament, Erbverzicht, Schenkungsverträgen, Erbverträgen sowie Vollmachten und Patientenverfügungen vereinbaren wir grundsätzlich einen pauschalen Betrag. Auch diese Vergütung wird mit Ihnen verbindlich in der Erstberatung vereinbart.
Verschiedene Kostenmodelle im Überblick
Was kostet mich die Mandatierung bei meinem Anwalt für Erbrecht?
Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.
Kostenmodelle
Erstberatung
Rechtsschutz
RVG
Pauschalpreis
Honorarvereinbarung
Was Sie von
uns erhalten
Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.
Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.
Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Im RVG sind die einzelnen Gebührentatbestände geregelt. Der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren.
Verfahrensgebühr: Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Terminsgebühr: Teilnahme an Gerichtsterminen
Einigungsgebühr: Abschluss eines Vergleichs
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.
Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.
Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.
Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.
Unser Preis
0 EUR
0 EUR
Die Kostenabwicklung erfolgt durch die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages.
Kalkulierbare Kosten
Die voraussichtlich anfallenden Kosten teilt der Anwalt dem Mandanten fortlaufend mit.
Pauschal
Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.
Kosten nach Aufwand
Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.
Verschiedene Kostenmodelle im Überblick
Was kostet mich die Mandatierung bei meinem Anwalt für Erbrecht?
Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.
Erstberatung
Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch. Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung. Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.
Rechtschutz
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
RVG
Im RVG sind die einzelnen Gebührentatbestände geregelt. Der Gegenstandswert (auch Streitwert genannt) ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren.
Verfahrensgebühr: Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Terminsgebühr: Teilnahme an Gerichtsterminen
Einigungsgebühr: Abschluss eines Vergleichs
Kalkulierbare Kosten
Die voraussichtlich anfallenden Kosten teilt der Anwalt dem Mandanten fortlaufend mit.
Pauschalpreis
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung. Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.
Honorarvereinbarung
Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten. Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.
Das sagen unsere glücklichen Mandanten
Die Anwälte der Kanzlei sind auf ihren Gebieten außerordentlich kompetent und die Mitarbeiter sehr zuvorkommend. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt. Danke dafür! Sie bekommen meine beste Empfehlung!
Ich habe mich telefonisch nach einer Beratungsmöglichkeit erkundigt. Bereits am nächsten Tag habe ich einen Rückruf zur vereinbarten Uhrzeit vom Anwalt bekommen.
Das Gespräch war sehr gut, die Beratung verständlich und sehr freundlich.
Eine hervorragende Kanzlei mit jungen und engagierten Rechtsanwälten, die gut erreichbar sind und bereit die „Extrameile“ für ihren Mandanten zu gehen.