Baugenehmigung

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist die behördliche Baufreigabe, dass mit einem geplanten und beantragten Bauvorhaben begonnen werden darf. Die Voraussetzungen und gesetzlichen Grundlagen für die Baugenehmigung sind in der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer (Landesbauordnung) geregelt.

Es gibt eine Vielzahl von Bauvorhaben, die genehmigungsfrei sind. Hierfür genügt teilweise eine bloße Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde oder die Umsetzung ist völlig genehmigungsfrei. Dies richtet sich nach der Komplexität und dem Umfang des Bauvorhabens. Weitere Vorhaben können ein sogenanntes vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen. Die gesetzliche Hürde, eine Genehmigung für das Vorhaben zu erhalten, ist hier deutlich geringer.

Bei der Begleitung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oder öffentliches Baurecht hinzuzuziehen.

Die Grenze zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht stellt die Baugenehmigung dar. Das gesamte Verfahren, das sich zeitlich vor der Genehmigung befindet, ist dem öffentlichen Baurecht zuzuordnen. Ab Baugenehmigung beginnt die Umsetzung des Vorhabens, dies ist dem privaten Baurecht zuzuordnen.

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