Immobilienrecht

Das Immobillienrecht ist sehr umfangreich und umfasst alle Rechtsgebiete, die sich um Grundstücke, Häuser und Wohnungen drehen.

Es umfasst das private Bau- und Architektenrecht, das Maklerrecht, das Mietrecht und das Wohneigentumsrecht.

Bei allen Kategorien des Immobilienrechts stehen die jeweiligen Vertragsgrundlagen im Vordergrund, da diese die Basis für sämtliche mögliche Rechtsstreitigkeiten sind. Sei es bei Kauf oder Verkauf, Vermittlung, Vermietung, Haftung, Schäden, Gewährleistung usw.

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Ihre Vorteile mit der Immobilienrecht Kanzlei Streich & Kollegen

Wir prüfen oder erstellen kurzfristig Ihren Maklervertrag, Immobilienkaufvertrag oder eine diesbezügliche Kündigung. In Ihrem Auftrag führen wir vollständige Transaktionen durch und stehen als Treuhänder vertrauensvoll an Ihrer Seite.

Das Immobilienrecht ist bereits seit über 30 Jahren das Steckenpferd unserer Kanzlei. Unsere Mandanten können sich auf top erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsnwälte verlassen, die sich auf diesem Spielfeld sicher bewegen und alle Regeln kennen.

Erst Klarheit, dann eine detaillierte Kostenübersicht, dann der Auftrag. Hier passiert nichts, das Sie nicht zu 100% verstanden und abgesegnet haben.

Wir arbeiten auf Augenhöhe, mit Ehrlichkeit und Transparenz. Das macht uns aus.

Der Maklervertrag

Der Maklervertrag regelt die vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Makler selbst als Dienstleister. Der Makler schuldet eine entsprechende Vermittlungstätigkeit gegenüber seinem Kunden und erhält im Erfolgsfall eine Maklerprovision.

Wir erstellen Ihnen als Makler einen rechtssicheren und aktuellen Maklervertrag, der Ihre unternehmerischen Risiken vollumfänglich abdeckt.

Prüfung Maklervertrag

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und die Leistungen eines Immobilienmaklers in Anspruch nehmen? Möglicherweise haben Sie bereits einen Maklervertrag vorliegen und möchten sich vor Unterschrift absichern.

Wir prüfen Ihren Maklervertrag auf Stolpersteine und mögliche Risiken als Auftraggeber. Auf Wunsch passen wir einzelne Vertragsinhalte an und übernehmen die Korrespondenz mit Ihrem Immobilienmakler.

Kündigung Maklervertrag

Sie erachten die Zusammenarbeit nicht als zielführend oder die Vermittlungstätigkeiten sind zwischenzeitlich überflüssig geworden?

Wir beraten und helfen bei der Kündigung Ihres Maklervertrages unter Berücksichtigung aller entstandenen Aufwände und gegenseitigen Ansprüche.

Provisionsansprüche

Provisionsansprüche entstehen dem Makler durch die im Maklervertrag vereinbarten Dienstleistungen, die zum Erfolg einer Vermittlungstätigkeit im Sinne seines Auftraggebers führen.

Oftmals gibt es Streitigkeiten über die Fälligkeit und die Höhe der Maklerprovision. Wir bringen Licht ins Dunkel und nehmen den zugrundeliegenden Maklervertrag genau unter die Lupe.

Vertrauen Sie unserem Erfahrungsschatz im Maklerrecht und Kaufrecht.

Prospekthaftung

Wann haftet eine Immobilienmaklerin oder ein Immobilienmakler für falsche Angaben im Verkaufsprospekt bzw. Exposé?

Eine Unterlassung von Informationen oder gar arglistige Täuschung von Käufern oder Mietern ist eine unschöne Sache und führt verständlicherweise zu Ärger und Konsequenzen.

Wir erklären, wer für welche Informationen verantwortlich ist und klären die Haftungsfragen im Streitfall bei Fehlinformationen oder Falschangaben. Besonders bei gegenseitigen Schuldzuweisungen zwischen Verkäufer:in und Makler:in stehen wir mit Rat und Tat bereit.

Reservierungsgebühr

In der Vergangenheit war es üblich, dass der Makler eine sogenannte Reservierungsgebühr vom Kaufinteressenten oder Mietinteressenten fordert, wenn dieser sich das betreffende Objekt reservieren lässt. Die Rechtsprechung hat mittlerweile anerkannt, dass Reservierungsgebühren oder sonstige Aufwandsentschädigungen zugunsten des Immobilienmaklers nicht vereinbart werden dürfen.

Der Immobilienkaufvertrag

Der Immobilienkaufvertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien (Käufer & Verkäufer). Wir zeigen auf, welche relevanten Vertragsbestandteile keinesfalls fehlen dürfen, wann ein Kaufvertrag unwirksam ist und geben viele wertvolle Tipps für eine vorteilhafte Abwicklung der Eigentumsübertragung.

→ Erfahren Sie unter anderem mehr über:

 

  • Unterschiedliche Vertragsarten
  • Haftung
  • Kauf zur Eigennutzung vs. Inverstorenmodell
  • Kauf einer vermieteten Immobilie

Schadensersatz (Kaufrecht, Maklerrecht)

Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben bei der Verletzung eines geschlossenen Vertrages einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt ebenso für den Immobilienmakler als vermittelnder Dienstleister für eine der beteiligten Parteien.

Sie haben eine Frage oder ein rechtliches Problem, welches sich auf das Thema Schadensersatz im Kaufrecht oder Maklerrecht bezieht? Sprechen Sie uns an, wir helfen gern.

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