Mietrecht
Das Mietrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland, das sowohl die Rechte von Mietern als auch Vermietern regelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Wohnraummietverordnung sind die wichtigsten Gesetze festgehalten, die sich mit Themen wie Miete, Kaution, Kündigung und Reparaturen befassen. Im Streitfall kann das Mietrecht daher wichtige Regelungen für beide Parteien enthalten.
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Ihre Vorteile mit der Mietrecht Kanzlei Streich & Kollegen
Sie haben es eilig? Wir prüfen oder erstellen auch kurzfristig Ihren Mietvertrag, die Betriebskostenabrechnung oder eine Kündigung. Wir helfen bei Änderungen der Mietsituation und Widersprüchen gegen Mieterhöhung oder Mietminderung.
Seit über 30 Jahren sind wir thematisch im Mietrecht zu Hause. Hierin kennen wir uns bestens aus und greifen auf wertvolle Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten aller Art zurück. Von diesem Wissen profitieren unsere Mandanten tagtäglich.
Sie möchten von Anfang an Klarheit über mögliche Kosten, den Umfang der Tätigkeiten und eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten? Dann sind Sie bei uns goldrichtig. Wir pflegen grundsätzlich eine transparente und zielgerichtete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Als Vermieter richtig kündigen
Sie als Vermieter:in müssen eine Kündigung der Mietpartei zwingend begründen und dabei die gesetzlichen Regelungen beachten. Fristen gilt es einzuhalten. Ohne triftigen Grund kann eine Kündigung möglicherweise rechtswidrig sein. Wir sagen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Mietern oder Mieterinnen rechtskräftig kündigen wollen und helfen Ihnen bei einer raschen Umsetzung.
Betriebskosten Mietrecht für Vermieter
Alle Vermieter, ob privat oder gewerblich, sind verpflichtet, turnusmäßige vollständige Betriebskostenabrechnungen zu erstellen.
Wir zeigen alle Arten von möglichen anfallenden Kosten auf und erklären die Umlagefähigkeiten. Gern sind wir Ihnen als Vermieter dabei behilflich, vollständige und richtige Abrechnungen vorzunehmen.
→ Vollständigkeit der Betriebskostenabrechnung
→ Ansprüche und Praxishinweise
Eigenbedarf & Kündigung wegen Eigenbedarf
Vermieter:innen können Eigenbedarf bei ihrer Mietpartei anmelden, wenn sie auf die gegenständliche Wohnung angewiesen sind. Da sich bei einer Eigenbedarfskündigung Mieter:innen nichts haben zu Schulden kommen lassen, stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung. Bereits formale Fehler können dazu führen, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist. Wir sind bei der Durchsetzung einer rechtskräftigen Eigenbedarfskündigung behilflich.
Mietkaution zurückfordern
Die Rückzahlung der Mietkaution muss nach Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb geltender Fristen erfolgen. Somit darf sich Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter mit der Rückzahlung nicht unendlich viel Zeit lassen. Wir prüfen für Sie die vorliegenden Umstände und helfen bei der Abwicklung, wenn es knirscht.
Alles zum Thema: Mieterhöhung
Vermieter:innen dürfen nicht willkürlich die Miete erhöhen. Häufig werden Begründungen für eine Mieterhöhung aufgeführt, die rechtlich so nicht zulässig sind. Wir empfehlen Ihnen als Mieter:in unbedingt achtsam zu sein und nicht vorschnell eine Mieterhöhung zu akzeptieren. Wir überprüfen für Sie die Sachlage und stehen hinter Ihnen. Bei Bedarf widersprechen wir der Mieterhöhung. Unkompliziert und schnell.
Folgende Themen finden Sie in dieser Kategorie:
- Mieterhöhung nach Modernisierung
- Mieterhöhung widersprechen
- Höhe einer Mieterhöhung
- Mieterhöhung ankündigen und verlangen
- Mietpreisbremse
Alles zum Thema: Mietminderung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Mieter:in eine Mietminderung durchsetzen. Welche Gründe eine Mietminderung zulassen und wann der richtige Zeitpunkt für eine Mietminderung gegeben ist, das erklären wir Ihnen genau. Gern übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit der Vermieterin oder dem Vermieter, erstellen Mängelanzeigen und setzen Ihre Rechte als Mieter:in durch.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu:
Mietminderung durchsetzen
- Mietminderung berechnen
- Mietminderung wegen Heizungsausfall
- Mietminderung bei Schimmel
- Sonstige Gründe für Mietminderung
- Mietmängel
Alles zum Thema: Der Mietvertrag
Der Mietvertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten, die sich für Vermieter und Mieter innerhalb des Mietverhältnisses ergeben. Wir beraten alle beteiligten Parteien zu relevanten Inhalten im Mietvertrag, helfen bei der Klärung von Streitigkeiten und stehen Ihnen bei der Durchsetzung der Kündigung tatkräftig zur Seite.
Nicht jeder Mietvertrag deckt die Interessen der Parteien des Vertrages ab. Als Vermieter:in sollten Sie zwingend darauf achten, dass sich Ihre Interessen im vorhandenen Mietvertrag wiederfinden.
Wir empfehlen Ihnen als Vermieter:in, einen individuellen Mietvertrag erstellen und prüfen zu lassen. Viele Vertragsmuster im Internet erwecken den Eindruck der Vollständigkeit, berücksichtigen jedoch nicht immer die aktuelle Rechtslage.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu:
- Unterschiede Wohnraum & Gewerbe
- Verschiedene Vertragsarten
- Mietvertrag prüfen lassen
- Mietvertrag erstellen
Nebenkostenabrechnung
Nicht jede Nebenkostenabrechnung ist fehlerfrei und rechtlich akzeptabel. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Nebenkostenabrechnung oder sind bestimmte Positionen auffallend erhöht, prüfen wir gern für Sie die Kostenaufstellung. So können unzulässige Kostenerhöhungen schnell identifiziert werden und Sie diesen widersprechen.
Räumungsklage
Die Räumungsklage ist in letzter Konsequenz ein gerichtliches Klageverfahren, mit dem Vermieter nach einer wirksamen Kündigung die Rückgabe der Mietsache durch die Mieter beabsichtigen durchzusetzen. Eine Räumungsklage bedarf ganz bestimmter rechtlicher Voraussetzungen, folgt festen Abläufen und zieht Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich. Wir geben Ihnen eine detaillierte Übersicht zum Thema „Räumungsklage“, zeigen wichtige Fakten auf und stehen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite.
Schönheitsreparaturen
Vermieter: innen sind verpflichtet, für den Erhalt und Zustand der Mietsache zu sorgen. Sie sind daher verpflichtet, Mängel und Schäden am Mietobjekt zu beseitigen. In der alltäglichen Beratungspraxis stehen die Parteien des Mietvertrages oftmals vor dem Problem, dass das Mietobjekt Mängel aufweist, deren Ursache nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.
Wir prüfen die Sachlage und erklären Ihnen genau, welche Partei in der Pflicht ist, vorhandene Reparaturen oder Renovierungsarbeiten zu leisten und warum.
Untervermietung
Bei einem Untermietvertrag handelt es sich um ein eigenständiges Mietverhältnis zwischen dem Hauptmieter als Vermieter und dem Untermieter als Mieter. Es ist ein gewöhnlicher Mietvertrag, auf den die gesetzlichen Regelungen uneingeschränkte Anwendung finden.
In der alltäglichen Beratungspraxis stellt die Untervermietung durch den Mieter ein immer wiederkehrendes Problem dar. Wir prüfen die Gegebenheiten und setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte ein.
Muster Vorlagen und Formulare
Wohnungsübergabeprotokoll
Mieterhöhungsverlangen Wohnraum
Abmahnung Mieter