Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten eines Bauvorhabens, wie zum Beispiel vertragliche Verpfichtungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauunternehmen und Lieferanten. Es definiert Pflichten und Rechte der Beteiligten während und nach der Bauphase, bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Hierzu gehören beispielsweise die Haftung bei Mängeln oder Schäden, die Gewährleistung sowie die Abrechnung.
Wir als Kanzlei Streich & Kollegen haben uns seit über 30 Jahren auf das private Baurecht spezialisiert und bieten unseren Mandanten eine umfassende und professionelle Unterstützung in sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Belangen des privaten Baurechts.
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Ihre Vorteile mit der Baurecht Kanzlei Streich & Kollegen
Sie möchten einen starken Partner in Sachen Baurecht an Ihrer Seite wissen? Von der umfassenden Detailprüfung Ihres Bauvertrages oder Bauträgervertrages bis hin zum Abschluss Ihres Bauvorhabens – wir begleiten und beschützen Sie von Anfang an.
Bereits seit über 30 Jahren sind wir eine der führenden Kanzleien, wenn es um Rechtsberatung im privaten Baurecht geht. Wir haben eine Vielzahl von Rechtstreitigkeiten für unsere Mandanten mit sehr hoher Erfolgsquote zum Abschluss gebracht. Profitieren auch Sie von unserer Stärke in diesem Rechtsgebiet.
Sie möchten von Anfang an Klarheit über Kosten und Abläufe, sowie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten? Dann sind Sie bei uns goldrichtig. Wir pflegen grundsätzlich eine transparente und zielgerichtete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, die auf gegenseitiges Vertrauen aufbaut.
Bauabnahme
Die Bauabnahme stellt einen der wichtigsten Pfeiler im gesamten Hausbauprojekt dar. Sämtliche Ansprüche von Bauherren, die im Zusammenhang mit Nachbesserungen, Reparaturen, Tausch oder Schadensersatz stehen, hängen von einer fehlerfreien und vollständigen Bauabnahme ab.
Überstürzen Sie nichts, ziehen Sie sachverständige Dritte hinzu und nehmen Sie sich viel Zeit.
Wir haben unzählige Bauabnahmen begleitet und bereits sehr viele Bauherren vor fatalen Fehlern bewahrt.
Baumängel
Leider gibt es kaum eine Baustelle ohne Baumängel. Manchmal sind sie offensichtlich und schnell entdeckt, manche kommen erst spät ans Licht. Schlechtestenfalls werden Baumängel erst lange nach der Bauabnahme oder gar nicht bemerkt.
Fakt ist: Baumängel müssen umgehend dokumentiert und an den Verursacher kommuniziert werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil von Haftungs-, Schadensersatz- und Gewährleistungsfragen.
Seien Sie schlau und holen Sie sich umgehend rechtlichen Beistand für eine möglichst schnelle und reibungsarme Regulierung der Schäden. Praktisch kein Bauunternehmen wird Ihnen ein Anerkenntnis der Baumängelanzeige liefern und widerstandslos Korrekturen der Gewerke anbieten.
Alles zum Thema: Der Bauträgervertrag
Im Gegensatz zu einem einfachen Bauvertrag, der lediglich die Errichtung eines Gebäudes beinhaltet, umfasst der Bauträgervertrag sowohl den Kauf des Grundstückes, als auch den Bau des darauf geplanten Gebäudes.
Ein Bauträgervertrag ist umfangreich und kann viele umständliche Formulierungen enthalten, die möglicherweise enthaltene Stolpersteine für Bauherren nicht sichtbar werden lassen.
Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag und sprechen Warnungen, sowie Handlungsempfehlungen für Bauherren aus.
→ Der Bauvertrag/ Der Bauträgervertrag
Bauverzug
Sie sind Bauherren und beklagen Bauverzug bei Ihrem laufenden Hausbauprojekt? Lassen Sie sich nicht endlos vertrösten. Wir mahnen das Bauunternehmen für Sie ab und fordern zur Fortsetzung der Bauaktivitäten unter Fristsetzung auf.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten wie der Verweigerung von Abschlagszahlungen oder der Androhung von Schadensersatzklagen.
Alles zum Thema: Der Bauvertrag
Der Bauvertrag ist die Grundlage eines Immobilienbauvorhabens und regelt sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Wesentliche Inhalte, Stolperfallen und Unterschiede zwischen BGB und VOB werden hier erklärt.
Außerdem bieten wir weiterführende Informationen zu:
Gewährleistung
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entstehen nach erfolgter Bauabnahme. Erfahren Sie hier alles zum Thema Gewährleistung im Baurecht:
→ Umgang mit Gewährleistungsmängeln
→ Verjährung & Praxishinweise
Schadensersatzklage
Bevor eine Klage auf Schadensersatz durchgesetzt werden kann, gilt es zunächst detailliert zu ergründen, welcher Schaden durch welche Ursache(n) und durch welchen Verursacher entstanden ist.
Im privaten Baurecht dreht es sich zumeist um Schadensersatz durch Baumängel, Bauverzug oder Auftragsentziehungen.
Muster, Vorlagen und Formulare
Checkliste für die Bauabnahme
Bauabnahmeprotokoll