Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten eines Bauvorhabens, wie zum Beispiel vertragliche Verpfichtungen zwischen Bauherren, Architekten, Bauunternehmen und Lieferanten. Es definiert Pflichten und Rechte der Beteiligten während und nach der Bauphase, bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Hierzu gehören beispielsweise die Haftung bei Mängeln oder Schäden, die Gewährleistung sowie die Abrechnung. Das Werkvertragsrecht spielt im Baurecht eine zentrale Rolle.
Wir als Kanzlei Streich & Kollegen haben uns seit über 30 Jahren auf das private Baurecht spezialisiert und bieten unseren Mandanten eine umfassende und professionelle Unterstützung in sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Belangen des privaten Baurechts.
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Ihre Vorteile mit der Baurecht Kanzlei Streich & Kollegen
Sie möchten einen starken Partner in Sachen Baurecht an Ihrer Seite wissen? Von der umfassenden Detailprüfung Ihres Bauvertrages oder Bauträgervertrages bis hin zum Abschluss Ihres Bauvorhabens – wir begleiten und beschützen Sie von Anfang an.
Bereits seit über 30 Jahren sind wir eine der führenden Kanzleien, wenn es um Rechtsberatung im privaten Baurecht geht. Wir haben eine Vielzahl von Rechtstreitigkeiten für unsere Mandanten mit sehr hoher Erfolgsquote zum Abschluss gebracht. Profitieren auch Sie von unserer Stärke in diesem Rechtsgebiet.
Sie möchten von Anfang an Klarheit über Kosten und Abläufe, sowie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten? Dann sind Sie bei uns goldrichtig. Wir pflegen grundsätzlich eine transparente und zielgerichtete Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, die auf gegenseitiges Vertrauen aufbaut.
Themen
- Anwalt Baurecht
- Bauträgerinsolvenz
- Bauabnahme
- Bauherrengemeinschaft
- Baumängel
- Baustopp
- Alles zum Thema:
Der Bauträgervertrag - Bauträgervertrag prüfen lassen
- Bauträgervertrag kündigen
- Bauverzug
- Alles zum Thema:
Der Bauvertrag - Bauvertrag prüfen lassen
- Kündigung Bauvertrag BGB
- Kündigung Bauvertrag VOB
- Gewährleistung auf Bauleistungen
- Schadensersatzklage
- Werkvertragsrecht für Unternehmer
- Das Werkvertragsrecht – Alles zum Werkvertrag
- Der Werkvertrag: Baumängel & Abnahme
- Die Werklohnforderung
Anwalt Baurecht
Wir haben uns auf die vollumfängliche baubegleitende Rechtsberatung spezialisiert. Diese erstreckt sich beispielsweise über die Bauvertragsprüfung im Vorfeld (Bauvertrag nach VOB oder BGB), Ersatzvornahme Baurecht, Bauverzug Schadensersatz bis hin zu Gewährleistung VOB BGB.
Der Fokus unserer Beratung ist nicht nur darauf ausgerichtet, Konfliktvermeidungen oder Streitlösungen herbeizuführen. Vielmehr geht es uns auch darum, ein allgemeines Verständnis für die unterschiedlichen Phasen eines Bauablaufs bei den Bauherren aufzubauen.
Ebenso stehen wir Bauunternehmern beratend zur Seite, wenn es um eine rechtssichere Bauverzugsanzeige geht oder plötzlich eine freie Kündigung Bauvertrag im Raum steht. Zusätzlich erstellen wir Ihren GU Vertrag und sind behilflich beim Thema „Kündigung Bauvertrag aus wichtigem Grund“. Entgangener Gewinn und Baurecht Schadensersatz sind hierbei gewichtige Themen, mit denen wir uns auskennen.
Unsere Arbeit besteht zum einen darin, die Korrespondenz mit den Baubeteiligten zu führen und mögliche Streitpunkte zu klären. Zum anderen verstehen wir uns als Berater und Ansprechpartner für private Bauherren, die schlichtweg Fragen stellen möchten, Verständnisprobleme bei der konkreten Bauabwicklung haben oder einen Leitfaden für ihre individuellen Problemlösungen benötigen.
Bauträgerinsolvenz
Die deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft steckt in einer handfesten Krise. Viele – auch große und namhafte – Bauträger bzw. Bauträgergesellschaften geraten in Zahlungsschwierigkeiten und müssen Insolvenz anmelden.
Dies hat weitreichende Folgen für Bauherren, die sich mit Hilfe eines Bauträgers den Wunsch ihres Eigenheims erfüllen wollten. Bei einer Insolvenz stellen sich viele komplizierte Rechtsfragen für die Betroffenen. Wichtig für Bauherren ist vor allem, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren und sich entsprechenden Rechtsbeistand einzuholen. Wir helfen Ihnen.
Bauabnahme
Die Bauabnahme stellt einen der wichtigsten Pfeiler im gesamten Hausbauprojekt dar. Sämtliche Ansprüche von Bauherren, die im Zusammenhang mit Nachbesserungen, Reparaturen, Tausch oder Schadensersatz stehen, hängen von einer fehlerfreien und vollständigen „Abnahme Bauwerk“ ab.
Überstürzen Sie nichts, ziehen Sie sachverständige Dritte hinzu und nehmen Sie sich viel Zeit. Ein Abnahmeprotokoll für Bauleistungen ist hierbei unverzichtbar. Aus diesem grund stellen wir Ihnen etwas weiter unten auf unserer Seite kostenlos zur Verfügung:
→ Bauabnahme Checkliste Vorlage
→ Abnahmeprotokoll Bauleistungen Muster (Auch geeignet für Neubauabnahme!)
Wir haben unzählige Bauabnahmen begleitet und bereits sehr viele Bauherren vor fatalen Fehlern bewahrt. Sie sollten die Bedeutung von Abnahmefiktion und Abnahmeverweigerung kennen. Wir helfen Ihnen dabei.
Bauherrengemeinschaft
Die Bauherrengemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Einzelbauherren und hat die Vereinfachung einer komplexen Bauprojektabwicklung sowie Kosteneinsparungen zum Ziel.
Wir beraten Sie umfassend bei der Gründung einer solchen Bauherrengemeinschaft, erläutern die Funktionsweise und Verpflichtungen einer solchen Gemeinschaft und klären über Vor- und mögliche Nachteile auf.
Zu unseren Mandanten zählen bereits viele -auch größere- Bauherrengemeinschaften, die wir teilweise über die gesamte Bauphase hindurch bis hin zur Fertigstellung der Immobilien erfolgreich rechtlich beraten und begleitet haben.
Baumängel
Leider gibt es kaum eine Baustelle ohne Baumängel. Was sind Baumängel? Manchmal sind sie offensichtlich und schnell entdeckt, manche kommen erst spät ans Licht. Schlechtestenfalls werden Baumängel erst lange nach der Bauabnahme oder gar nicht bemerkt. Ernsthafte Baumängel lassen manche Bauherren oftmals die Bauabnahme verweigern und das ist auch gut so. Wir klären Sie umfassend auf über
→ Baumängel Fristsetzung
→ Versteckte Baumängel Verjährung
→ Baumängel Gewährleistung
Fakt ist: Baumängel müssen umgehend dokumentiert und an den Verursacher kommuniziert werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil von Haftungs-, Schadensersatz- und Gewährleistungsfragen.
Seien Sie schlau und holen Sie sich umgehend rechtlichen Beistand für eine möglichst schnelle und reibungsarme Regulierung der Schäden. Praktisch kein Bauunternehmen wird Ihnen ein Anerkenntnis der Baumängelanzeige liefern und widerstandslos Korrekturen der Gewerke anbieten.
Baustopp
Ein Baustopp kann unterscheidlich lange andauern und zieht meistens weitreichende Konsequenzen und Kosten für die Baubeteiligten nach sich.
Wir erläutern in diesem Zusammenhang das Verursacherprinzip, wer einen Baustopp erwirken kann und welche Gründe einen Baustopp rechtfertigen.
Außerdem geben wir Bauherren hilfreiche Tipps, wie sie mit einem Baustopp umgehen sollten und wie es nach einem verhängten Baustopp nun weiter gehen kann.
→ Gründe für einen Baustopp
→ Folgen eines Baustopps
→ Beendigung/ Abwendung eines Baustopps
Alles zum Thema: Der Bauträgervertrag
Im Gegensatz zu einem einfachen Bauvertrag, der lediglich die Errichtung eines Gebäudes beinhaltet, umfasst der Bauträgervertrag sowohl den Kauf des Grundstückes, als auch den Bau des darauf geplanten Gebäudes.
Ein Bauträgervertrag ist umfangreich und kann viele umständliche Formulierungen enthalten, die möglicherweise enthaltene Stolpersteine für Bauherren nicht sichtbar werden lassen.
Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag und sprechen Warnungen, sowie Handlungsempfehlungen für Bauherren aus.
→ Der Bauvertrag/ Der Bauträgervertrag
Bauverzug
Sie sind Bauherren und beklagen Bauverzug bei Ihrem laufenden Hausbauprojekt? Lassen Sie sich nicht endlos vertrösten. Wir mahnen das Bauunternehmen für Sie ab und fordern zur Fortsetzung der Bauaktivitäten unter Fristsetzung auf.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Korrespondenz und beraten Sie zu Ihren Handlungsmöglichkeiten wie der Verweigerung von Abschlagszahlungen oder der Androhung von Schadensersatzklagen.
Alles zum Thema: Der Bauvertrag
Der Bauvertrag ist die Grundlage eines Immobilienbauvorhabens und regelt sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Wesentliche Inhalte, Stolperfallen und Unterschiede zwischen BGB und VOB werden hier erklärt.
Außerdem bieten wir weiterführende Informationen zu:
Kündigung Bauvertrag BGB
Nicht selten denken Auftraggeber über einen Rücktritt vom Bauvertrag nach. Ein Rücktritt ist rechtlich betrachtet gemäß § 648 BGB zunächst eine freie Kündigung, es sei denn § 648a BGB findet Anwendung durch eine Bauvertrag Kündigung aus wichtigem Grund.
Wollen Sie einen Vertrag kündigen wegen nicht erbrachter Leistung, oder den Bauvertrag kündigen vor Baubeginn? Oder aber die Absicht lautet: „Bauvertrag kündigen wegen Verzug“. Hier hat eine Kündigung Bauvertrag durch Auftraggeber jeweils unterschiedliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen, auf die wir in diesem Kapitel näher eingehen werden.
Für Auftragnehmer spielt das Thema 648 BGB entgangener Gewinn eine bedeutende Rolle. Wie dieser Anspruch geltend gemacht werden kann und in welcher Höhe, das erklären wir Ihnen genau.
Außerdem erklären wir Auftraggebern, wie sie ihren Hausbauvertrag kündigen sollten, wenn dies aus ihrer Sicht nötig sein sollte. Dazu bieten wir unverbindliche Beratungsgespräche an, in denen wir über Handlungsmöglichkeiten und Risiken aufklären.
Kündigung Bauvertrag VOB
VOB Verträge weichen vom Bauvertragsrecht BGB ab. Wer einen VOB Vertrag kündigen möchte, muss § 8 der Vertragsgrundlage VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B) kennen.
Auch eine VOB/B Kündigung unterscheidet die freie Kündigung VOB/B und die außerordentliche Kündigung VOB/B. Bei einer VOB Kündigung durch Auftraggeber sieht das Bauvertragsrecht VOB entgangener Gewinn nebst VOB Teilkündigung als Fundament im VOB-Vertrag vor.
Erfahren Sie, wie eine Bauleistung nach VOB abgerechnet werden darf, eine Kündigung nach VOB funktioniert und was es mit einer Teilkündigung VOB auf sich hat.
Gewährleistung auf Bauleistungen
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entstehen nach erfolgter Bauabnahme. Somit ist die Bauabnahme der offizielle Gewährleistungsbeginn. Wie in nahezu allen anderen Bereichen des privaten Baurechts unterscheidet man auch bei der Gewährleistung nach BGB und VOB. Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt 4 Jahre, die Gewährleistung Bauleistungen nach BGB hingegen 5 Jahre. Erfahren Sie hier alles zum Thema Gewährleistung im Baurecht:
→ Gewährleistung Baurecht
→ Gewährleistung Baumängel Verjährung
Schadensersatzklage
Bevor eine Klage auf Schadensersatz durchgesetzt werden kann, gilt es zunächst detailliert zu ergründen, welcher Schaden durch welche Ursache(n) und durch welchen Verursacher entstanden ist.
Im privaten Baurecht dreht es sich zumeist um Schadensersatz durch Baumängel, Bauverzug oder Auftragsentziehungen.
Das Werkvertragsrecht - Alles zum Werkvertrag (B2B)
In dieser Sektion bieten wir unseren Business-Mandanten einen tiefgehenden Einblick in die Materie des Werkvertragsrechts und stehen Ihnen zu sämtlichen Fragen ratgebend zur Seite.
Im Rahmen eines Werkvertrags liegt das Erfolgsrisiko bei Ihnen als Unternehmer. Das heißt, Sie sind in der Vorleistungspflicht. Sie müssen zunächst die Leistung im Wesentlichen frei von Mängeln erbringen. Erst danach nimmt der Besteller das Werk ab und der vereinbarte Werklohn wird fällig.
Erfahren Sie hier alles zum Thema Werkvertrag, Werklohnforderung, Risiken für Unternehmer beim Werkvertrag und erhalten Sie nützliche Tipps, um Schwierigkeiten und unternehmerische Risiken zu vermeiden.
Weiterführende Seiten:
Muster, Vorlagen und Formulare
Hier erhalten Sie von uns ein Abnahmeprotokoll Muster kostenlos, das Sie als Stütze bei Ihrer Baubnahme verwenden dürfen. Als Vorbereitung für die Verwendung des Abnahmeprotokolls geben wir Ihnen zusätzlich eine „Checkliste Bauabnahme“ zur Hand.
Diese Dokumente ersetzen keine Rechtsberatung und dürfen in Eigenverantwortung genutzt werden. Wir übernehmen keinerlei Garantie oder Gewährleistung.
Checkliste für die Bauabnahme
Bauabnahmeprotokoll