Bauvertrag prüfen lassen

  • Anwaltliche Prüfung von Ihrem Bauvertrag oder Bauträgervertrag
  • Schnelle und gründliche Bearbeitung
  • Garantierte Erreichbarkeit & Rückrufgarantie bei offenen Fragen
  • Unkomplizierter Datenaustausch per E-Mail – keine persönlichen Termine erforderlich
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Bauvertrag von einem Anwalt prüfen lassen – Ihre Vorteile

Vorabsichtung -Ersteinschätzung

Wir sichten Ihren Bauvertrag.

Anschließend geben wir Ihnen eine Kurzbewertung, ob der Vertrag in Ordnung ist, oder ob dieser Fehler enthält.

Bauvertrag Prüfung - Zum Festpreis

Sie erhalten eine schriftliche Gesamtauswertung mit allen Details und Korrekturvorschlägen zum Festpreis ohne versteckte Extrakosten.

Erfahrene Rechtsanwälte

Hochqualifizierte Anwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht, die mit Feinheiten baurechtlicher Vertragsstrukturen bestens vertraut sind.

30 Jahre im privaten Baurecht

Erfahrungen aus gerichtlichen Streitigkeiten lassen wir in unsere Beratungspraxis mit einfließen und entwickeln somit die Qualität unserer Arbeit stetig weiter.

Bauvertrag prüfen

Darum ist eine Prüfung von einem Bauvertrag so wichtig

Besonders Bauverträge fallen durch vielseitige Ausführungen und wirre Formulierungsstrukturen auf.
Für Verbraucher sind Bauverträge oftmals kompliziert und unverständlich; zwischen den Zeilen verbergen sich häufig Stolperfallen, die während der Bauphase zu echten Problemen führen können.

Wir weisen auf Lücken oder Stolperfallen hin, erklären die Gefahren und setzen uns für unsere Mandanten ein, indem wir den Vertrag im Sinne der Bauherren korrigieren und anpassen. Insbesondere bei sogenannten Bauträgerverträgen können unverständliche Klauseln im Vertrag enthalten sein.

Da bei einem solchen Vertragstyp der Bauträger nicht nur die Bauleistung gegenüber dem Bauherrn erbringt, sondern auch das Grundstück veräußert, handelt es sich bei diesen Verträgen um eine rechtlich komplexe Vertragsstruktur. Wir empfehlen daher auch den Bauträgervertrag prüfen zu lassen.

Wann sollten Sie Ihren Bauvertrag prüfen lassen?

Wenn mindestens einer der unten aufgeführten Punkte auf Sie zutrifft, empfehlen wir eine anwaltliche Vertragsprüfung.

  • Der Bauvertrag wurde einseitig vom Bauunternehmer gestellt
  • Der Bauunternehmer ist nicht bereit, mit Ihnen gemeinsam alle Vertragsinhalte zu besprechen und unmissverständlich zu erklären
  • Einige Passagen des Vertrages sind ggf. unklar
  • Sie wollen sicher gehen, dass keine versteckten Kostenfallen oder späteren Risiken enthalten sind, die Ihnen zum Verhängnis werden
  • Sie wissen nicht zu 100%, ob alle elementaren Vertrags-Bestandteile enthalten sind

Wie läuft eine Bauvertrags- bzw. Bauträgervertragsprüfung ab?

Bauvertrag prüfen lassenUnser Dienstleistungsangebot

Wir bieten eine kostenlose Sichtung & Vorabprüfung aller Vertragstypen innerhalb 24h an (Zusendung im PDF-Format via Email). Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie telefonische Einschätzung und Empfehlung. Rückfragen können besprochen und über ein mögliches weiteres Vorgehen gemeinsam entschieden werden.

Sollte Ihr Bauvertrag fehlerbehaftet und eine umfangreiche Korrektur nötig sein, dürfen Sie uns mit der Detailprüfung und Überarbeitung gerne beauftragen. Sie erhalten von uns im Anschluss eine umfangreiche schriftliche Auswertung der Vertragsprüfung mit Erläuterung sämtlicher Risiken und inhaltlichen Verbesserungsvorschlägen. Wenn Sie möchten übernehmen wir auch gerne für Sie die Korrespondenz mit dem Bauunternehmen.

So funktioniert die erfolgreiche Bauvertagsprüfung mit Streich & Kollegen

1. Übersendung der Unterlagen

Übermittlung Ihres zu überprüfenden Bauvertrages mit allen wichtigen und notwendigen Dokumenten (Anlagen, Baubeschreibung, Pläne, Leistungsverzeichnis, etc.).

2. Ersteinschätzung

Prüfungsumfang und Rückmeldung mit konkretem Prüfungsangebot durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Streich und Kollegen. Im Anschluss der Prüfung erhalten Sie unsere persönliche Empfehlung.

3. Das Ergebnis per E-Mail

Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse, Mitteilung konkreter individueller Handlungsempfehlungen sowie ggf. Formulierungsvorschläge oder Korrekturen bei Anpassungsbedarf.

Alles zum Thema: Bauvertrag und Bauträgervertrag prüfen lassen

1. Was ist ein Bauvertrag?

Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber sowie die des Unternehmers als Auftragnehmer. Nach § 631 BGB verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung der versprochenen und vereinbarten Werkleistung, der Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Der Bauvertrag enthält als Mindestinhalte alle maßgeblichen und für den Bauablauf wesentlichen Vertragsbestandteile: Art der zu erbringenden Leistung, Preise, Ausführungstermine.

Neben dem klassischen Bauvertrag gibt es weitere Vertragsarten, die mit dem Bau einer Immobilie zusammenhängen. Es gibt den Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag), bei dem der Generalunternehmer als Ansprechpartner des Bauherrn die Einzelgewerke (Subunternehmer) beauftragt und koordiniert. Des Weiteren existiert der Bauträgervertrag, bei dem der Bauträger als Unternehmer zum Einen das Grundstück an den Bauherrn veräußert und zum anderen die Bauleistungen auf diesem Grundstück erbringt. Diese Vertragsart ist eine Kombination aus Kaufvertrag und Bauvertrag.

Unsere Beratungspraxis zeigt uns täglich, dass jeder Bauherr vor Abschluss eines Bauvertrages diesen prüfen lassen sollte. Irrelevant hierbei ist, ob es sich um einen Fertighaus-Bauvertrag, Bauwerksvertrag oder einen völlig standardisierten Hausbauvertrag handelt – bei jedem Vertrag besteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, wenn die Rechte und Ansprüche des Bauherrn nicht ausreichend Berücksichtigung finden.

2. Der Bauvertrag nach den Regelungen der VOB/B

Die Parteien des Bauvertrages haben die Möglichkeit, die Regelungen über die Vergabe- und Verordnung für Bauleistungen (VOB/B) zu vereinbaren. Hierbei handelt sich es sich um formulierte Vertragsbestandteile, die dem Bauvorhaben zugrunde gelegt werden. Diese Regelungen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu qualifizieren und ersetzen überwiegend die werkvertraglichen Regelungen des BGB. Für einen wirksamen Einbezug der VOB/B muss diese zum einen ausdrücklich im Vertrag als Vertragsgrundlage benannt werden, zum anderen muss diese in Textform bei einem Verbraucher als Auftraggeber an diesen bei Abschluss des Vertrages übergeben werden.

3. Die 6 gängigsten und teuersten Fallstricke – das ist zu beachten

  • Fehlende Angabe von Bauzeiten und Ausführungsterminen
  • Fehlende Vertragsstrafe bei Bauverzug
  • Unzureichende Klarstellung des zu erbringenden Leistungs-Solls
  • Fehlerhafte oder nachteilige Regelungen über die Bauabnahme
  • Keine klaren Regelungen bei Baukostenerhöhung trotz Pauschalpreisvereinbarung
  • Fehlende Regelungen über den Umgang mit höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Corona-Pandemie, o.Ä.)

4. Was gilt – VOB oder BGB?

Grundsätzlich gilt immer das BGB, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung im Vertrag geregelt haben. Die im Bauvertrag wichtigen Punkte lassen sich als wesentliche Vertragsbestandteile benennen und zusammenfassen:

  • Vertragsgegenstand
  • Preis
  • Termine und Fristen
  • Abschlagszahlungen
  • Vertragsbeendigung

Ob diese Vertragsbestandteile durch das BGB geregelt werden sollen oder ob die VOB/B Vertragsgrundlage werden soll, hängt vom Willen der Parteien des Bauvertrages ab. Eine pauschale Beantwortung, welche Vertragsgrundlage besser ist, gibt es nicht. Sollten die Parteien die VOB/B vereinbaren wollen, so ist zwingende Voraussetzung, dass im Vertrag ausdrücklich aufgeführt ist, dass die VOB/B gelten soll.

Bei einem Bauvertrag mit Verbrauchern als Auftraggeber bzw. Bauherrn muss die VOB/B zusätzlich noch händisch übergeben werden. Andernfalls ist die VOB/B nicht wirksam einbezogen worden mit der Folge, dass wiederum die Regelungen des BGB gelten.

5. Wann ist ein Bauvertrag nichtig?

Ein Bauvertrag ist dann nichtig, wenn er treuwidrig und rechtlich unwirksam ist. Grundlegend für den Bauvertrag sind zunächst die Regelungen des BGB, es sei denn, es werden ausdrücklich Änderungen oder Regelungen der VOB/B vereinbart. Dennoch darf keine Vertragspartei entgegen der gültigen Gesetze benachteiligt werden.

6. Bauvertrag kündigen als Auftragnehmer

Der Auftragnehmer (Bauunternehmer) kann den Bauvertrag ebenso aus wichtigem Grund kündigen, wie auch der Auftraggeber. Dies kann z.B. eine Unzumutbarkeit der Fertigstellung für den Unternehmer sein.

Die Argumente, die hierfür sprechen, sind jedoch äußerst diskutabel und unterliegen der gründlichen Einzelfallprüfung. Ein nennenswertes Beispiel wäre die schlechte (Abschlags-)Zahlungsmoral des Auftraggebers oder eine Behinderung der Arbeit durch diesen.

7. Bauvertrag kündigen als Verbraucher

Der Verbraucher (Auftraggeber, Bauherr) kann jederzeit den Bauvertrag kündigen. Entweder der Bauvertrag wird frei gekündigt, oder aus wichtigem Grund.

Bei einer freien Kündigung sind keine besonderen Angaben von Gründen nötig, jedoch werden Kosten anfallen, die nicht zwingend unerheblich sind. Der Auftragnehmer (Bauunternehmer) wird Verdienstausfälle, bereits erbrachte Leistungen oder im Voraus beschaffte/bestellte Materialien abrechnen. Streitigkeiten, die möglicherweise vor Gericht enden, sind hier beinahe vorprogrammiert.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund hingegen erfordert, wie der Name bereits sagt, wirklich triftige Gründe.

Diese können Pflichtverletzungen durch den Bauunternehmer sein, wie z.B. keine oder konstant schlechte Leistungserbringung, die Nichteinhaltung von vertraglich vereinbarten Terminen und Zeiträumen, ungerechtfertigte Kostenerhöhungen, o.Ä.

8. Was ist VOB/A, VOB/B oder VOB/C

VOB/A = Dieses Regelwerk beschäftigt sich mit der öffentlichen Ausschreibung von geplanten öffentlichen Projekten. Hierbei geht es also um das Vergaberecht von Projekten, für die sich Bauunternehmen jeweils bewerben können.

VOB/B = Diese enthält Regelungen zur Bauausführung von Bauprojekten und deren vertraglichen Grundlagen, wie im BGB, jedoch mit bestimmten Unterschieden im Detail.

VOB/C = Das Reglement dient der Übersicht über technische Baustandards, Ausführungsrichtlinien und (DIN-)Normen.

9. Fehlerhafter Vertrag: Folgen für Bauherren

Durch Fehler in Bauverträgen entstehen den Kunden an allererster Stelle zunächst unnötige Kosten. Diese können beispielsweise entstehen durch verlängerte Bauzeiten, Nachträge, (Bau-)Schäden und Schadensersatzforderungen des Bauunternehmers.

10. Bauvertrag prüfen lassen – Kosten?

Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden in der Regel nach der Tabelle des RVG (Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz)  ermittelt. Grundlage für die Abrechnung ist hierbei der Gegenstandswert oder auch Streitwert genannt. In diesem Falle wäre hier die Bausumme ausschlaggebend für die Abrechnung.

Der Arbeitsumfang kann ebenso nach individueller Absprache im Stundenlohn abgerechnet werden. Dieser Arbeitsumfang ist jedoch für den Verbraucher schwer im Voraus abzuschätzen, da keine Kostendeckelung nach oben erfolgt.

Als dritte Variante lässt sich der Pauschalpreis benennen. Bei dieser Abrechnungsvariante wird zwischen der Kanzlei und dem Mandanten eine Pauschalsumme vereinbart, mit der sämtliche Tätigkeiten abgegolten sind. Hierbei erhält der Mandant eine maximale Kostensicherheit.

Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?

 

Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

 

0 EUR

Festpreis

Kostenmodelle

Erstberatung

Rechtsschutz

Prozessfinanzierung

Pauschalpreis

Honorarvereinbarung

Was Sie von
uns erhalten

Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.

Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.

Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.

Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.

Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.

Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.

Unser Preis

0 EUR

Die Kostenabwicklung erfolgt durch die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages.

Kein Kostenrisiko

Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.

Pauschal

Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.

Kosten nach Aufwand

Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.

Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?

Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

0 EUR

Erstberatung

Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch. Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung. Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

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Rechtschutz

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

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Prozessfinanzierung

Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden. Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interesseren abgedeckt.

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Festpreis

Pauschalpreis

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung. Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

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Honorarvereinbarung

Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten. Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.

Zur Kostenlose Ersteinschätzung

Das sagen unsere glücklichen Mandanten

Wir hatten ein Problem mit unserem Bauträger – durch die schnelle und kompetente Beratung von Herrn Streich konnten wir dieses schnell aus der Welt räumen!
Vielen Dank!

Michael S.

Die Kanzlei Streich & Kollegen betreut uns bereits seit vielen Jahren bei umfangreichen Immobilienprojekten. Mit der Zusammenarbeit sind wir äußerst zufrieden und empfehlen die Kanzlei besonders in bau- und mietrechtlichen Angelegenheiten weiter.

Renate S.

Die Anwälte der Kanzlei sind auf ihren Gebieten außerordentlich kompetent und die Mitarbeiter sehr zuvorkommend. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt. Danke dafür! Sie bekommen meine beste Empfehlung!

Martin R.

Die Kanzlei Streich und Kollegen 

Anwaltliche Rechtsberatung im
Vier-Augen-Prinzip

Gute Rechtsberatung muss für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Jeder hat ein Recht auf sein Recht und dafür setzen wir uns ein.

Wir bieten sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmerinnen und Unternehmern eine erstklassige und umfangreiche Angebotspalette, in die unser gesamtes Know-How einfließt.

Ganz egal, wo Sie leben – wir sind bei Ihnen und für Sie da.

Alleingänge gibt es bei uns nicht. Bei entscheidenden Schritten, die maßgeblich den Erfolg Ihrer Mandatierung beeinflussen, arbeiten wir bewusst im Vier-Augen-Prinzip. So können wir verschiedene Blickwinkel ausleuchten und Risiken minimieren.

Zeit ist Geld

Zuverlässige und kompetente Rechtshilfe JETZT und nicht irgendwann. Sie haben keine Zeit, wochenlang auf einen Termin zu hoffen. Bei uns können Sie sofort selbst entscheiden, wann und wie es losgeht. Sie haben die volle Kostenkontrolle von Anfang an.

Ihr Vorteil

Unsere Stärke ist die Bündelung von Kompetenzen, manchmal auch rechtsgebietübergreifend. Wir versprechen Ihnen eine transparente und kostenschonende Arbeitsweise und fortlaufende Betreuung mit verbindlichem Informationsfluss.

Unser Service

Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.

Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.

Häufig gestellte Fragen – F.A.Q.

Wo kann ich einen Bauvertrag prüfen lassen?

Erfahrene Kanzleien mit Spezialisierung im Baurecht bieten Vertragsprüfungen generell an.

Was kostet eine Bauvertragsprüfung?

Die Preise variieren hierbei relativ stark; man muss unterscheiden zwischen Festpreisen oder Arbeit im Stundenlohn. Verlockende Angebote „schon ab…“ gibt es viele. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da eine tiefgreifende und gründliche Arbeit ihre Zeit fordert. Pauschal lässt sich eine Preisspanne von ca. 300€ bis etwa 2.000€ benennen.

Wer prüft einen Bauträgervertrag?

Grundsätzlich kann jede Kanzlei, die Bauverträge prüft, auch Ihren Bauträgervertrag prüfen.

Bauträgervertrag prüfen lassen – Kosten?

Ja es ist richtig, einen Bauvertrag rechtlich prüfen zu lassen kostet Geld. Die Preisspanne richtet sich nach dem Umfang der Vertragsunterlagen und liegt zwischen etwa 300,00€ und 2.000€. Eine Ersteinschätzung ist bei uns grundsätzlich kostenfrei, so dass Sie vor der finalen Rechtsprüfung stets erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen. Bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben, lohnt sich jedoch eine Prüfung, da diese regelmäßig deutlich höhere Mehrkosten im Nachhinein durch Kostenfallen ersparen kann.

Bauvertrag – was ist zu beachten?

Ein Bauvertrag muss rechtskonform, detailliert, allumfassend und verständlich formuliert sein. Mehr zum Thema Bauvertrag erfahren Sie hier.

Ist ein Bauvertrag bindend?

Ein Bauvertrag ist wie jeder andere beidseitig unterzeichnete Vertrag rechtlich bindend, solange er rechtskonform ist und keine Vertragspartei rechtswidrig benachteiligt wird.

Was ist besser BGB oder VOB?

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten, da jede dieser Vertragsgrundlagen bestimmte Vorteile (wie Nachteile) für beide Vertragsparteien mit sich bringt. Sie sollten Ihren Vertrag prüfen lassen, damit gemeinsam festgestellt werden kann, welche Vertragsvariante (BGB oder VOB) vorteilhafter für Sie ist.

Wann kann ein Bauvertrag gekündigt werden?

Der Auftraggeber (Kunde/ Bauherr) kann grundsätzlich immer den Vertrag kündigen. Entweder er kündigt frei, d.h. er hat sämtliche dem Unternehmer geschuldeten Leistungen zu bezahlen und muss mit Schadensersatz für z.B. entgangenen Gewinn rechnen. Außerdem kann er aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall müssen eindeutige vertragliche Pflichtverletzungen seitens des Auftragnehmers (Bauunternehmer) vorliegen und belegbar sein.

Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und VOB/C?

Die VOB/B ist das Regelwerk für die Bauausführung, die VOB/C reglementiert hingegen technische Standards und Normen.

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