Jura (Rechtswissenschaften)

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Jura (Rechtswissenschaften)

Das Studium der Rechtswissenschaft „Jura“ ist ein klassischer Studiengang an Universitäten und wird in folgende Hauptbestandteile unterteilt:

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht

Das Studium teilt sich auf in:

  • Grundstudium
  • Hauptstudium
  • Schwerpunktbereich

Abgeschlossen wird das Studium mit der ersten juristischen Prüfung. Doch erst das Bestehen des 2. Staatsexamens verleiht den Studierenden den Titel „Volljurist“ und berechtigt Absolventen den Titel „Rechtsanwalt“ / „Rechtsanwältin“ zu tragen und als solche(r) beruflich aktiv zu werden.

Zwischen dem ersten Staatsexamen und dem wahren Abschluss der studentischen Ausbildung, dem 2. Staatsexamen, liegen 2 Jahre. In dieser Zeit müssen Jurastudenten/ -studentinnen das Referendariat absolvieren. In dieser Zeit werden unterschiedliche Stationen der praktischen Arbeit durchlaufen (Arbeit bei Gericht, Kanzleierfahrung, Arbeitskreise, Klausuren,…) und Einblicke in das spätere Berufsleben erworben und vertieft.

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