Jura (Rechtswissenschaften)
Das Studium der Rechtswissenschaft „Jura“ ist ein klassischer Studiengang an Universitäten und wird in folgende Hauptbestandteile unterteilt:
- Zivilrecht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
Das Studium teilt sich auf in:
- Grundstudium
- Hauptstudium
- Schwerpunktbereich
Abgeschlossen wird das Studium mit der ersten juristischen Prüfung. Doch erst das Bestehen des 2. Staatsexamens verleiht den Studierenden den Titel „Volljurist“ und berechtigt Absolventen den Titel „Rechtsanwalt“ / „Rechtsanwältin“ zu tragen und als solche(r) beruflich aktiv zu werden.
Zwischen dem ersten Staatsexamen und dem wahren Abschluss der studentischen Ausbildung, dem 2. Staatsexamen, liegen 2 Jahre. In dieser Zeit müssen Jurastudenten/ -studentinnen das Referendariat absolvieren. In dieser Zeit werden unterschiedliche Stationen der praktischen Arbeit durchlaufen (Arbeit bei Gericht, Kanzleierfahrung, Arbeitskreise, Klausuren,…) und Einblicke in das spätere Berufsleben erworben und vertieft.