Schriftform
Bei der Schriftform handelt es sich um ein gesetzlich definiertes Formerfordernis für bestimmte Schriftstücke. So müssen beispielsweise bestimmte Verträge, Urkunden oder Kündigungen schriftlich abgefasst werden.
Verträge müssen von beiden Vertragsparteien mit vollständigem Namen unterzeichnet werden, um ihre Wirksamkeit zu entfalten.
§ 126 BGB regelt hierbei die Bestimmungen zur Schriftform.