Gründung einer Gesellschaft

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Der Gründungsprozess einer Gesellschaft

I. Wahl der richtigen Rechtsform

Als maßgebliches Entscheidungskriterium der richtigen Rechtswahl sollten Fragestellungen der Haftung im Vordergrund stehen. Der persönliche Haftungsausschluss der dahinterstehenden Gesellschafter sollte die Wahl der richtigen Rechtsform maßgeblich bestimmen. Welche Rechtsform letztendlich die richtige ist, sollte in einem Beratungsgespräch individuell und geschäftsbezogen analysiert und festgelegt werden.

II. GmbH

1. Grundlagen der Rechtsform

Die GmbH ist die wohl bekannteste Rechtsform eines Unternehmens. Die Gründung ist deutlich komplexer als bei einer GbR und mit höheren Kosten verbunden. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 €, wobei mindestens die Hälfte des Stammkapitals bei der Gründung einbezahlt werden muss. Das Stammkapital wird regelmäßig in bar eingebracht. Im Gegensatz zur GbR ist der Vorteil einer GmbH, dass die Gesellschafter nicht mit dem Privatvermögen haften.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellt eine Kapitalgesellschaft dar, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH kann mit anderen Gesellschaftern oder auch allein als ein Personen-Gesellschaft gegründet werden.

2. GmbH oder UG und weitere Sonderformen?

Als alternative Möglichkeiten einer Gesellschaft Gründung kann anstelle der GmbH auch eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft. Der entscheidende Unterschied gegenüber der GmbH ist die Höhe des Haftungskapitals. Das Stammkapital beträgt mindestens 1,00 €.
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € erforderlich.

Als weiterer Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen ist die Rücklage des Jahresgewinns anzuführen. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss ein Mindestbetrag von 25 % des Jahresgewinn zurückbehalten werden, bis der Gesamtbetrag des Stammkapitals einer GmbH in Höhe
von 25.000,00 € erreicht ist. Die UG ist dann gemäß gesetzlichen Erfordernissen in eine GmbH umzuwandeln.

Soweit die Gesellschafter einer GmbH einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, kann eine sogenannte gGmbH gegründet werden.

3. GmbH & Co. KG – Unterschied zur GmbH?

Die GmbH und Co. KG ist ähnlich wie die GmbH aufgebaut. Durch die angegliederte Kommanditgesellschaft (KG) ist es weitaus einfacher, weitere Gesellschafter oder dritte Personen am Gesellschaftskonstrukt teilhaben zu lassen und diese zu integrieren. Auch steuerlich gibt es erhebliche Optimierungsmöglichkeiten bei einer GmbH und Co. KG.

Der Vorteil der GmbH & Co. KG liegt klar im Bereich der Haftungsregelung. Bei einer KG haftet grundsätzlich der sogenannte komplementär als natürliche Person. Da es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Verbindung der Kommanditgesellschaft mit einer GmbH handelt, übernimmt in diesem Fall die GmbH die Haftungsposition des Komplementärs. Die GmbH ist ebenfalls in ihrer Haftung beschränkt, so dass bei der GmbH & Co. KG ausschließlich beschränkt haftende Gesellschafter vorhanden sind.

4. Die Gründung der GmbH in 5 Schritten

Der Gründungsprozess einer GmbH stellt sich wie folgt dar:

a. Entwicklung der Geschäftsidee und Erstellung eines Gesellschaftsvertrages

b. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Beglaubigung der Unterschriften der Gesellschafter

c. Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH; im Anschluss wird der Notar die GmbH beim Handelsregister zur Gründung anmelden

d. Die Eintragung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht, dieses übersendet die Bestätigung der Eintragung im Handelsregister an die Gesellschafter des Unternehmens

e. Die Gesellschaft muss in das Transparenzregister eingetragen werden.

Praxishinweis für Gründer

Sobald der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt ist, die Eintragung im Handelsregister jedoch noch nicht vollzogen wurde, firmiert die Gesellschaft als GmbH in Gründung. Sie trägt daher die Firmenbezeichnung „GmbH i.G.“. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei bis zur Eintragung in das Handelsregister um eine GbR, so das die Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften.

Allen Gesellschaftern muss daher bewusst sein, dass sie für sämtliche Verbindlichkeiten zwischen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister mit ihrem Privatvermögen haften.

5. Kosten der Gründung

Das Mindeststammkapital von 25.000 € muss zumindest zu 50 % eingezahlt werden. Hinzu kommen Kosten für die notarielle Beurkundung, Gewerbeanmeldung sowie den Handelsregistereintrag. Die Gründungskosten belaufen sich auf ca. € 1.500,00 zuzüglich dem geschuldeten Stammkapital.

Gründungskosten im Überblick

Die entstehenden Kosten bei Gründung einer Gesellschaft hängen von mehreren Umständen ab. Die Kostenhöhe kann dadurch variieren, dass einer oder mehrere Gründer mitwirken oder eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich wird. Da der Gründungsprozess und die damit einhergehenden Kosten von mehreren Umständen abhängen, soll die nachstehende Übersicht lediglich einen Anhaltswert der Kosten geben.

 

GmbH

UG haftungsbeschränkt

GbR

OHG

Erstellung Gesellschaftsvertrag

1.150,00 €

1.150,00 €

750,00 €

750,00 €

Beurkundung Gesellschaftsvertrag

450,00 €

300,00 €

0,00 €

0,00 €

Erstellung Gesellschafterliste

100,00 €

100,00 €

0,00 €

0,00 €

Handelsregisteranmeldung

250,00 €

150,00 €

0,00 €

150,00 €

Erstellung Geschäftsführervertrag

750,00 €

750,00 €

0,00 €

0,00 €

Gründungskosten

2.700,00 €

2.450,00 €

750,00 €

900,00 €

Stammkapital zu leisten

25.000,00 € (min.)

1,00 €

0,00 €

0,00 €

 

6. Der laufende Betrieb einer GmbH

a. Pflichten des Geschäftsführers

b. Entscheidungen durch Beschluss

III. GbR und OHG

1. Grundlagen der Rechtsform

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist gemäß § 705 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu fördern.

Die Voraussetzungen für die Gründung einer GbR sind sehr minimal und mit wenigen Kosten verbunden. Die Gesellschafter einer GbR können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine GbR kann bereits durch mündliche Vereinbarung mindestens zweier Personen gegründet werden, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich nicht notwendig, auch wenn wir dies regelmäßig empfehlen.

Eine GbR ist nicht verpflichtet, Handelsbücher zu führen. Nach ständiger aktueller Rechtsprechung ist die GbR im Außenverhältnis in der Lage, aufgrund ihrer eigenen Rechtsfähigkeit eigene Verträge zu schließen und beispielsweise Eigentümer einer Immobilie zu werden. Die GbR kann selbstständig klagen oder verklagt werden.

2. GbR oder OHG – was ist hier der Unterschied?

Die GbR ist die Ausgangsform der Personengesellschaft. Der Unterschied zwischen der GbR und einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) liegt allein in der Größe des Unternehmens und dem getätigten Mindestumsatz. Gemäß gesetzlicher Bestimmung wird die GbR zu einer OHG, wenn das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Ab einer Mindestumsatzgröße von 250.000,00 € handelt es sich daher nicht mehr um eine GbR sondern um eine offene Handelsgesellschaft. Weitere Unterschiede bestehen grundsätzlich nicht.

3. Die Gründung der Gesellschaft in 4 Schritten

a. Entwicklung der Geschäftsidee und Erstellung eines Gesellschaftsvertrages

b. Einrichtung Gesellschaftskonto

c. Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister ab dem 01.01.2024

d. Aufnahme des Geschäftsbetriebes

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M. R.

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R. S.

Die Kanzlei Streich und Kollegen 

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Wir bieten sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmerinnen und Unternehmern eine erstklassige und umfangreiche Angebotspalette, in die unser gesamtes Know-How einfließt.

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Alleingänge gibt es bei uns nicht. Bei entscheidenden Schritten, die maßgeblich den Erfolg Ihrer Mandatierung beeinflussen, arbeiten wir bewusst im Vier-Augen-Prinzip. So können wir verschiedene Blickwinkel ausleuchten und Risiken minimieren.

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Unser Service

Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.

Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.

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