Gründung einer Gesellschaft
Rechtsfrage stellenHome > Rechtsgebiete > Gesellschaftsrecht > Gründung einer Gesellschaft
Inhalt:
- Der Gründungsprozess einer Gesellschaft
I. Wahl der richtigen Rechtsform
II. GmbH
1. Grundlagen der Rechtsform
2. GmbH oder UG und weitere Sonderformen?
3. GmbH & Co. KG – Unterschied zur GmbH?
4. Die Gründung der GmbH in 5 Schritten
Praxishinweis für Gründer
5. Kosten der Gründung
6. Der laufende Betrieb einer GmbH
III. GbR und OHG
1. Grundlagen der Rechtsform
2. GbR oder OHG – Was ist hier der Unterschied?
3. Die Gründung der Gesellschaft in 4 Schritten
Der Gründungsprozess einer Gesellschaft
I. Wahl der richtigen Rechtsform
Als maßgebliches Entscheidungskriterium der richtigen Rechtswahl sollten Fragestellungen der Haftung im Vordergrund stehen. Der persönliche Haftungsausschluss der dahinterstehenden Gesellschafter sollte die Wahl der richtigen Rechtsform maßgeblich bestimmen. Welche Rechtsform letztendlich die richtige ist, sollte in einem Beratungsgespräch individuell und geschäftsbezogen analysiert und festgelegt werden.
II. GmbH
1. Grundlagen der Rechtsform
Die GmbH ist die wohl bekannteste Rechtsform eines Unternehmens. Die Gründung ist deutlich komplexer als bei einer GbR und mit höheren Kosten verbunden. Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 €, wobei mindestens die Hälfte des Stammkapitals bei der Gründung einbezahlt werden muss. Das Stammkapital wird regelmäßig in bar eingebracht. Im Gegensatz zur GbR ist der Vorteil einer GmbH, dass die Gesellschafter nicht mit dem Privatvermögen haften.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellt eine Kapitalgesellschaft dar, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH kann mit anderen Gesellschaftern oder auch allein als ein Personen-Gesellschaft gegründet werden.
2. GmbH oder UG und weitere Sonderformen?
Als alternative Möglichkeiten einer Gesellschaft Gründung kann anstelle der GmbH auch eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft. Der entscheidende Unterschied gegenüber der GmbH ist die Höhe des Haftungskapitals. Das Stammkapital beträgt mindestens 1,00 €.
Für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € erforderlich.
Als weiterer Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen ist die Rücklage des Jahresgewinns anzuführen. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss ein Mindestbetrag von 25 % des Jahresgewinn zurückbehalten werden, bis der Gesamtbetrag des Stammkapitals einer GmbH in Höhe
von 25.000,00 € erreicht ist. Die UG ist dann gemäß gesetzlichen Erfordernissen in eine GmbH umzuwandeln.
Soweit die Gesellschafter einer GmbH einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, kann eine sogenannte gGmbH gegründet werden.
3. GmbH & Co. KG – Unterschied zur GmbH?
Die GmbH und Co. KG ist ähnlich wie die GmbH aufgebaut. Durch die angegliederte Kommanditgesellschaft (KG) ist es weitaus einfacher, weitere Gesellschafter oder dritte Personen am Gesellschaftskonstrukt teilhaben zu lassen und diese zu integrieren. Auch steuerlich gibt es erhebliche Optimierungsmöglichkeiten bei einer GmbH und Co. KG.
Der Vorteil der GmbH & Co. KG liegt klar im Bereich der Haftungsregelung. Bei einer KG haftet grundsätzlich der sogenannte komplementär als natürliche Person. Da es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Verbindung der Kommanditgesellschaft mit einer GmbH handelt, übernimmt in diesem Fall die GmbH die Haftungsposition des Komplementärs. Die GmbH ist ebenfalls in ihrer Haftung beschränkt, so dass bei der GmbH & Co. KG ausschließlich beschränkt haftende Gesellschafter vorhanden sind.
4. Die Gründung der GmbH in 5 Schritten
Der Gründungsprozess einer GmbH stellt sich wie folgt dar:
a. Entwicklung der Geschäftsidee und Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
b. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Beglaubigung der Unterschriften der Gesellschafter
c. Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto der GmbH; im Anschluss wird der Notar die GmbH beim Handelsregister zur Gründung anmelden
d. Die Eintragung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht, dieses übersendet die Bestätigung der Eintragung im Handelsregister an die Gesellschafter des Unternehmens
e. Die Gesellschaft muss in das Transparenzregister eingetragen werden.
Praxishinweis für Gründer
Sobald der Gesellschaftsvertrag notariell beglaubigt ist, die Eintragung im Handelsregister jedoch noch nicht vollzogen wurde, firmiert die Gesellschaft als GmbH in Gründung. Sie trägt daher die Firmenbezeichnung „GmbH i.G.“. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hierbei bis zur Eintragung in das Handelsregister um eine GbR, so das die Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften.
Allen Gesellschaftern muss daher bewusst sein, dass sie für sämtliche Verbindlichkeiten zwischen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister mit ihrem Privatvermögen haften.
5. Kosten der Gründung
Das Mindeststammkapital von 25.000 € muss zumindest zu 50 % eingezahlt werden. Hinzu kommen Kosten für die notarielle Beurkundung, Gewerbeanmeldung sowie den Handelsregistereintrag. Die Gründungskosten belaufen sich auf ca. € 1.500,00 zuzüglich dem geschuldeten Stammkapital.
Gründungskosten im Überblick
Die entstehenden Kosten bei Gründung einer Gesellschaft hängen von mehreren Umständen ab. Die Kostenhöhe kann dadurch variieren, dass einer oder mehrere Gründer mitwirken oder eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich wird. Da der Gründungsprozess und die damit einhergehenden Kosten von mehreren Umständen abhängen, soll die nachstehende Übersicht lediglich einen Anhaltswert der Kosten geben.
|
GmbH |
UG haftungsbeschränkt |
GbR |
OHG |
Erstellung Gesellschaftsvertrag |
1.150,00 € |
1.150,00 € |
750,00 € |
750,00 € |
Beurkundung Gesellschaftsvertrag |
450,00 € |
300,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Erstellung Gesellschafterliste |
100,00 € |
100,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Handelsregisteranmeldung |
250,00 € |
150,00 € |
0,00 € |
150,00 € |
Erstellung Geschäftsführervertrag |
750,00 € |
750,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Gründungskosten |
2.700,00 € |
2.450,00 € |
750,00 € |
900,00 € |
Stammkapital zu leisten |
25.000,00 € (min.) |
1,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
6. Der laufende Betrieb einer GmbH
a. Pflichten des Geschäftsführers
b. Entscheidungen durch Beschluss
III. GbR und OHG
1. Grundlagen der Rechtsform
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist gemäß § 705 BGB dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu fördern.
Die Voraussetzungen für die Gründung einer GbR sind sehr minimal und mit wenigen Kosten verbunden. Die Gesellschafter einer GbR können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Eine GbR kann bereits durch mündliche Vereinbarung mindestens zweier Personen gegründet werden, ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist grundsätzlich nicht notwendig, auch wenn wir dies regelmäßig empfehlen.
Eine GbR ist nicht verpflichtet, Handelsbücher zu führen. Nach ständiger aktueller Rechtsprechung ist die GbR im Außenverhältnis in der Lage, aufgrund ihrer eigenen Rechtsfähigkeit eigene Verträge zu schließen und beispielsweise Eigentümer einer Immobilie zu werden. Die GbR kann selbstständig klagen oder verklagt werden.
2. GbR oder OHG – was ist hier der Unterschied?
Die GbR ist die Ausgangsform der Personengesellschaft. Der Unterschied zwischen der GbR und einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) liegt allein in der Größe des Unternehmens und dem getätigten Mindestumsatz. Gemäß gesetzlicher Bestimmung wird die GbR zu einer OHG, wenn das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Ab einer Mindestumsatzgröße von 250.000,00 € handelt es sich daher nicht mehr um eine GbR sondern um eine offene Handelsgesellschaft. Weitere Unterschiede bestehen grundsätzlich nicht.
3. Die Gründung der Gesellschaft in 4 Schritten
a. Entwicklung der Geschäftsidee und Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
b. Einrichtung Gesellschaftskonto
c. Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister ab dem 01.01.2024
d. Aufnahme des Geschäftsbetriebes
Verschiedene Kostenmodelle im Überblick
Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?
Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.
0 EUR
Festpreis
Kostenmodelle
Erstberatung
Rechtsschutz
Prozessfinanzierung
Pauschalpreis
Honorarvereinbarung
Was Sie von
uns erhalten
Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.
Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.
Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.
Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.
Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.
Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.
Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.
Unser Preis
0 EUR
0 EUR
Die Kostenabwicklung erfolgt durch die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages.
Kein Kostenrisiko
Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.
Pauschal
Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.
Kosten nach Aufwand
Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.
Verschiedene Kostenmodelle im Überblick
Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?
Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.
0 EUR
Erstberatung
Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch. Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung. Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.
Rechtschutz
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Prozessfinanzierung
Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden. Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interesseren abgedeckt.
Festpreis
Pauschalpreis
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung. Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.
Honorarvereinbarung
Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten. Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.
Das sagen unsere glücklichen Mandanten
Wir möchten uns insbesondere bei Frau A.R. bedanken, Top Anwältin, sowohl menschlich als auch fachlich, sehr kompetent und empfehlenswert. Sie hat uns außergerichtlich vertreten zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir hätten uns keine bessere Anwältin für unseren Fall vorstellen können. Durch ihre kompetente Beratung und Herangehensweise konnten wir eine Forderung der Gegenseite erheblich minimieren.
Die Anwälte der Kanzlei sind auf ihren Gebieten außerordentlich kompetent und die Mitarbeiter sehr zuvorkommend. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt. Danke dafür! Sie bekommen meine beste Empfehlung!
Die Kanzlei Streich & Kollegen betreut uns bereits seit vielen Jahren bei umfangreichen Immobilienprojekten. Mit der Zusammenarbeit sind wir äußerst zufrieden und empfehlen die Kanzlei besonders in bau- und mietrechtlichen Angelegenheiten weiter.
Die Kanzlei Streich und Kollegen
Anwaltliche Rechtsberatung im
Vier-Augen-Prinzip
Gute Rechtsberatung muss für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Jeder hat ein Recht auf sein Recht und dafür setzen wir uns ein.
Wir bieten sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmerinnen und Unternehmern eine erstklassige und umfangreiche Angebotspalette, in die unser gesamtes Know-How einfließt.
Ganz egal, wo Sie leben – wir sind bei Ihnen und für Sie da.
Alleingänge gibt es bei uns nicht. Bei entscheidenden Schritten, die maßgeblich den Erfolg Ihrer Mandatierung beeinflussen, arbeiten wir bewusst im Vier-Augen-Prinzip. So können wir verschiedene Blickwinkel ausleuchten und Risiken minimieren.
Zeit ist Geld
Zuverlässige und kompetente Rechtshilfe JETZT und nicht irgendwann. Sie haben keine Zeit, wochenlang auf einen Termin zu hoffen. Bei uns können Sie sofort selbst entscheiden, wann und wie es losgeht. Sie haben die volle Kostenkontrolle von Anfang an.
Ihr Vorteil
Unsere Stärke ist die Bündelung von Kompetenzen, manchmal auch rechtsgebietübergreifend. Wir versprechen Ihnen eine transparente und kostenschonende Arbeitsweise und fortlaufende Betreuung mit verbindlichem Informationsfluss.
Unser Service
Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.
Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.