Unternehmensgründung
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Inhalt:
- Wie gründet man eine Firma?
- Was kostet eine Unternehmensgründung?
2.1 Gründungskosten im Überblick - Bei welcher Geschäftsform zahlt man am wenigsten Steuern?
- Ist es schwer, sich selbstständig zu machen?
- Welche Verträge braucht man für eine Firma?
- Wie bekommt man Unterstützung bei der Unternehmensgründung?
- Wie kann man Zuschüsse und Fördergelder beantragen?
- Wie müssen bei mehreren Gesellschaftern die Geschäftsanteile verteilt sein?
Wie gründet man eine Firma?
Der Gründungsprozess eines Unternehmens kann in vielerlei Hinsicht komplex sein. Zunächst einmal sollte der Gründer des Unternehmens eine ganz konkrete Geschäftsidee haben. Nachdem er die Geschäftsidee und das Geschäftsmodell festgelegt hat, sollte er eine Konkurrenzanalyse innerhalb seiner eigenen Branche sowie eine Potenzialanalyse hinsichtlich seiner künftigen Kunden durchführen.
Der Gründer des Unternehmens sollte konkret darüber Bescheid wissen, auf welchem Weg er seine Kunden künftig ansprechen kann und welche Kaufanreize voranzustellen sind.
Des Weiteren sollte der Gründungsprozess nicht nur einen verbindlichen Finanz- und Businessplan enthalten, auch ein passender Firmenname muss zwingend gefunden werden. Ausschlaggebende Auswahlkriterien eines Firmennamens sollten hierbei u.a. der Wiedererkennungseffekt und der Bezug zum dahinter stehenden Produkt (oder der Dienstleistung) sein.
Ebenso ist ein kurzer und präziser Firmenname von Vorteil, da sich dieser besser in den Köpfen der Kunden einprägt.
Nicht zuletzt sollte sich der Gründer mit den wichtigsten Geschäftspartnern in der Gründungsphase zusammenschließen: ein guter Steuerberater sowie ein passender Rechtsanwalt helfen dabei, eine gute Basis als Ausgangssituation für das Unternehmen zu schaffen.
Jedes Gründungsunternehmen hat zunächst Bedarf, notwendige Vertragsunterlagen zu erhalten: Mietvertrag, Auftragsunterlagen (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) sowie unter Umständen Arbeitsverträge sollten als Mindestausstattung vorhanden sein.
Was kostet eine Unternehmensgründung?
Je nach Art der Rechtsform gibt es große Unterschiede hinsichtlich des Kapitalbedarfs bei Unternehmensgründung. Die Unternehmensgründung in Form eines Einzelkaufmanns oder einer GbR sind verhältnismäßig günstig. Da weder Kosten für eine Handelsregister Anmeldung noch für den Notar anfallen, ist die Gründung eines solchen Betriebes bereits mit Kosten von maximal € 1.500,00 realistisch umsetzbar.
Handelt es sich um eine GmbH, so fallen Eintragungskosten im Handelsregister und Beglaubigungsgebühren beim Notar an. Außerdem ist eine Haftungseinlage als Stammkapital von zumindest € 12.500,00 zu leisten.
Der Kapitalaufwand bei Gründung einer GmbH ist damit deutlich höher anzusetzen. Die Gründung einer UG ist ebenfalls bereits mit maximal € 1.500,00 möglich.
Gründungskosten im Überblick
Die entstehenden Kosten bei Gründung einer Gesellschaft hängen von mehreren Umständen ab. Die Kostenhöhe kann dadurch variieren, dass einer oder mehrere Gründer mitwirken oder eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich wird. Da der Gründungsprozess und die damit einhergehenden Kosten von mehreren Umständen abhängen, soll die nachstehende Übersicht lediglich einen Anhaltswert der Kosten geben.
GmbH | UG haftungsbeschränkt | GbR | OHG | |
Erstellung Gesellschaftsvertrag | 1.150,00 € | 1.150,00 € | 750,00 € | 750,00 € |
Beurkundung Gesellschaftsvertrag | 450,00 € | 300,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Erstellung Gesellschafterliste | 100,00 € | 100,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Handelsregisteranmeldung | 250,00 € | 150,00 € | 0,00 € | 150,00 € |
Erstellung Geschäftsführervertrag | 750,00 € | 750,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Gründungskosten | 2.700,00 € | 2.450,00 € | 750,00 € | 900,00 € |
Stammkapital zu leisten | 25.000,00 € (min.) | 1,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Bei welcher Geschäftsform zahlt man am wenigsten Steuern?
Wir sind keine Steuerberatung und können hierüber nur Informationen im Überblick gewähren, nicht jedoch steuerlich beratend tätig sein.
In den Anfangsjahren nach der Gründung ist die Gesellschaftsform des Einzelkaufmanns und/oder der GbR (bei mehreren Personen) die steuerlich günstigste Form. Hier fließen die Gewinne in die Einkommensteuer ein, weitere Steuern sind nicht zu entrichten.
Bei der GmbH und anderen Kapitalgesellschaften werden weitere Steuerlasten fällig, in Summe insgesamt 30% Steuerlast:
- Körperschaftssteuer 15%
- Gewerbesteuer 15%
Der Vorteil einer GmbH liegt darin, dass Verluste aus einem Vorjahr mit späteren Gewinnen verrechnet werden können (sog. Verlustvortrag) und hierdurch die Steuerlast insgesamt ausgeglichen / gemindert werden kann.
Ist es schwer, sich selbstständig zu machen?
Sich selbstständig zu machen ist sicherlich nicht schwer. Selbstständig zu bleiben in vielen Fällen hingegen schon. Ein ausschlaggebendes Kriterium ob man in der Selbstähnlichkeit erfolgreich ist, ist sicherlich das Durchhaltevermögen.
Sobald die Grundlagen des neuen Unternehmens gelegt sind, sämtliche rechtlichen Überlegungen abgeschlossen und Vertragsunterlagen vorhanden sind, kann mit dem Betrieb des neuen Unternehmens begonnen werden.
Als Gründer des neuen Unternehmens sollte man sich einen strikten zeitlichen Fahrplan aufbauen, der als roter Faden für zu erreichende Ziele herangezogen werden sollte.
Welche Verträge braucht man für eine Firma?
Unausweichlich benötigt jedes Unternehmen einen Firmensitz. Da man diesen nicht unbedingt im eigenen Wohnzimmer verankern sollte, empfehlen wir jedem Gründer, zumindest die Möglichkeit eines Business Centers in Anspruch zu nehmen.
Hierfür wird der Mietvertrag erforderlich. Ferner benötigt jedes Unternehmen Auftragsunterlagen: Angebotsschreiben, Auftragsbestätigungen sowie rechtswirksame und formal korrekte Rechnungen werden in jedem Fall benötigt. Ebenso Unterlagen hinsichtlich des Mahnwesens.
Ferner werden zwangsläufig im Laufe der Zeit Arbeitsverträge, Geschäftsführer Verträge sowie Darlehensverträge benötigt.
Wie bekommt man Unterstützung bei der Unternehmensgründung?
Sowohl auf Bundesebene wie auch auf Landesebene gibt es unterschiedliche Förderprogramme für die Unternehmensgründung. Die Förderprogramme sind zum einen in Form von vergünstigten Zinssätzen vorhanden, zum anderen in Form von verlorenen Zuschüssen.
Wie kann man Zuschüsse und Fördergelder beantragen?
Wir empfehlen hinsichtlich möglicher Fördergelder mit einem entsprechenden Fördermittelberater zusammen zu arbeiten. Da sich hierbei die Fördermöglichkeiten sowie die vorhandenen Fördertöpfe schnell verändern können, sollte man die Möglichkeit nutzen, gemeinsam mit einem Fördermittelberater die bestmöglichen Fördermöglichkeiten zu eruieren und umzusetzen.
Wie müssen bei mehreren Gesellschaftern die Geschäftsanteile verteilt sein?
Die Geschäftsanteile innerhalb einer Gesellschaft können die beteiligten Gesellschafter völlig frei wählen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass sämtliche Gesellschafter zu gleichen Teilen die Geschäftsanteile besitzen.
Dies gilt jedoch nicht verpflichtend. Sofern ein Teil der Gesellschafter lediglich eine untergeordnete Rolle übernimmt und andere Gesellschafter federführend das Unternehmen leiten, kann über eine entsprechende Verteilung der Geschäftsanteile gemessen am tatsächlich eingebrachten Aufwand nachgedacht werden.
Verschiedene Kostenmodelle im Überblick
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Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.
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Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.
Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.
Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.
Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.
Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.
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Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.
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Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.
Kosten nach Aufwand
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Die Kanzlei Streich und Kollegen
Anwaltliche Rechtsberatung im
Vier-Augen-Prinzip
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Unser Service
Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.
Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.