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Inhalt:
- Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
- Voraussetzungn für eine Eigenbedarfskündigung
2.1. Praxishinweis für Vermieter - Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?
3.1. Praxishinweis für Vermieter - Eigenbedarfskündigung im Gewerbemietrecht
- Gründe für eine unwirksame Eigenbedarfskündigung
- Als Mieter einer Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen
- Welche Kündigungsfristen sind beim Eigenbedarf einzuhalten?
7.1. Praxishinweis für Vermieter - Welche Formalien muss die Eigenbedarfskündigung enthalten?
- Was tun, wenn der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht räumt?
- Wie wir Sie bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf unterstützen können
- Häufig gestellte Fragen zum Thema Eigenbedarf (FAQ)
Alles zum Thema: Eigenbedarfskündigung im Mietrecht
Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Als Vermieter können Sie Eigenbedarf bei Ihrem Mieter anmelden, wenn Sie auf die gegenständliche Wohnung angewiesen sind. Da sich bei einer Eigenbedarfskündigung der Mieter nichts hat zu Schulden kommen lassen, stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung.
Bereits formale Fehler können dazu führen, dass Sie als Vermieter Ihren Eigenbedarf nicht richtig anmelden. Eine Kündigung ist in diesem Falle unwirksam.
Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung
Grundlegende Voraussetzung ist, dass der Vermieter oder diesem nahestende berechtigte Personen die Wohnung des Mieters selbst nutzen möchten. Als Kündigungsgrund muss daher ein berechtigtes Interesse an der Vertragsbeendigung vorliegen. Dieses ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gegeben, wenn der Vermieter, seine Familienangehörigen oder Angehörige des Haushalts die Mieträume benötigen.
Als berechtigte Person kommt zunächst der Vermieter selbst in Betracht. Doch auch die Familienangehörigen in gerader Linie des Vermieters können in den Anwendungsbereich einer Eigenbedarfskündigung fallen. So sind beispielsweise die Kinder oder Eltern und Geschwister des Vermieters oder die Großeltern, Nichten und Schwiegerkinder als bedarfsberechtigte Personen anzusehen.
Personen in ungerader Linie wie beispielsweise der Cousin oder der Onkel oder Schwager des Vermieters sind keine Bedarfspersonen im Sinne der Regelung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, sodass auf deren Bedarf keine Eigenbedarfskündigung gestützt werden kann.
Als Angehörige des Haushalts sind jedoch beispielsweise benötigte Pflegekräfte mit anzusehen.
Praxishinweis für Vermieter
Vermeiden Sie in jedem Fall einen Eigenbedarf als vorgeschobenen Grund für eine Kündigung zu verwenden! Sollten Sie also als Vermieter keine ernsthafte Absicht haben, das Mietobjekt selbst zu nutzen, so wäre eine Eigenbedarfskündigung treuwidrig. Es handelt sich hierbei um einen Betrug. Der Mieter kann Ihnen gegenüber einen Schadensersatzanspruch geltend machen.
Lassen Sie sich daher vor Ausspruch der Eigenbedarfskündigung von einem Anwalt rechtlich beraten. Im Einzelfall kann es höchst streitig sein, ob Sie als Vermieter tatsächlich Eigenbedarf gegenüber Ihrem Mieter anmelden dürfen.
Wann ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf möglich?
Als Vermieter können Sie die Kündigung mit einem Eigenbedarf begründen, wenn beispielsweise neue Lebensumstände (Heirat, Trennung) dazu führen, dass Sie diese Wohnung zwingend selbst bewohnen müssen.
Ebenso sind Sie berechtigt, pflegebedürftige Verwandte in Ihren Haushalt aufzunehmen, wenn Sie als Vermieter eine Ersatzwohnung aufgrund von erheblichen Umbaumaßnahmen an Ihrer anderen Immobilie benötigen oder wenn Ihr Kind die gegenständliche Wohnung für Studienzwecke oder ähnliche Zwecke selbst benötigt.
Auch haben Sie einen Anspruch auf Eigenbedarf, wenn durch die betroffene Wohnung Ihr eigener Arbeitsweg erheblich verkürzt wird.
Praxishinweis für Vermieter
Möchten Sie Ihre Ferienwohnung mittels Eigenbedarfskündigung selbst nutzen, so ist dies möglich. Die beabsichtigte Nutzung als Ferienwohnung oder Zweitwohnung stellt nach aktueller Rechtsprechung einen Kündigungsgrund für eine Eigenbedarfskündigung dar, BGH Urteil vom 13.10.10 VIII ZR 78/10.
Aber Achtung: ist der Eigenbedarf lediglich ein vorgeschobener Grund, weil Sie die Ferienwohnung zu dem Zwecke benötigen, um diese an Dritte als Ferienwohnung zu vermieten, so stellt dies keinen Eigenbedarf dar. Maßgeblich ist, dass Sie die Wohnung selbst – wenn auch nur gelegentlich – bewohnen werden.
Eigenbedarfskündigung im Gewerbemietrecht
Die Eigenbedarfskündigung ist auf Wohnraummietverhältnisse beschränkt. Grundsätzlich gilt: Eigenbedarf kann nur bei Wohnraum und nicht bei Gewerbeeinheiten bekundet werden. Da es sich bei den Regelungen der Eigenbedarfskündigung um Mieterschutz handelt, greift dieser lediglich im Bereich von Wohnraum.
In der Praxis ist die Frage oftmals unklar, ob es sich um Wohnraum oder um eine Gewerbeeinheit handelt. Zu beachten hierbei ist, dass die Benennung eines Mietvertrages als „Gewerbemietvertrag“ oder „Wohnraummietvertrag“ nicht maßgebend Einfluss darauf nimmt, ob die Mieteinheit als Wohnung oder Gewerbe eingeordnet wird, OLG Frankfurt ZMR 2011, 119. Maßgeblich für die Einordnung ist lediglich der Vertragszweck.
Soll das Mietobjekt also zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, einem wirtschaftlichen Erwerb dienen, so ist es zweifelsfrei als Geschäftsraum und damit als Gewerbe einzuordnen.
Gründe für eine unwirksame Eigenbedarfskündigung
Es gibt Fallbeispiele, die eine Eigenbedarfskündigung unwirksam werden lassen. So sind Sie als Vermieter beispielsweise nicht berechtigt, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, wenn Sie die Wohnung überwiegend zu Arbeitszwecken verwenden möchten, der Eigenbedarf lediglich für einen begrenzten Zeitraum gegeben ist oder die Eigenbedarfsbegründung nicht zu den tatsächlichen Umständen passt.
Auch eine Wohnung, die unverhältnismäßig groß ist und daher nicht dem tatsächlichen Wohngebrauch entspricht, kann nicht durch Eigenbedarf gekündigt werden, LG Berlin AZ: 65 S 48/96.
In der täglichen Beratungspraxis ist der vorgetäuschte Eigenbedarf ein beliebtes Mittel, um die Wohnung entweder im Anschluss teurer zu vermieten oder aber zu sonstigen Zwecken zu nutzen. Der vorgeschobene Eigenbedarf begründet zugunsten Ihres Mieters einen Schadensersatzanspruch.
So kann der Mieter, wenn Sie den Eigenbedarf lediglich vorgetäuscht haben, den Ersatz von Maklerkosten geltend machen. Ebenso hat er einen Anspruch auf Ersatz von Umzugskosten, sonstigen Mehrkosten durch Anmietung einer vergleichbaren Wohnung sowie von Prozesskosten.
Die Gerichte haben ebenso in der Vergangenheit anerkannt, dass ein Eigenbedarf nicht gegeben ist, wenn der Vermieter eine gleichwertige Alternativwohnung zur Verfügung hat.
Als Mieter einer Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen
Nach Zugang des Kündigungsschreibens hat ein Mieter die Möglichkeit, gegen die ausgesprochene Eigenbedarfskündigung Widerspruch zu erheben. Die einschlägigen Vorschriften sind die Regelungen der §§ 574ff. BGB, wonach der Mieter nach § 574b BGB den Vermieter unverzüglich über die Gründe des Widerspruchs aufzuklären hat.
Der Widerspruch des Mieters wird auf die sogenannte Sozialklausel, oder auch Härteklausel genannt, zurückgeführt. Danach liegt eine unbillige Härte vor, wenn ein angemessener Ersatzwohnraum nicht in zumutbarer Weise für den Mieter beschafft werden kann. Konkret handelt es sich hierbei um Härtegründe, die in der Person des Mieters vorliegen müssen.
Beispielsweise sind eine akut bestehende Suizidgefahr, Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit oder sonstige Erkrankungen ein Härtegrund, auf den sich der Mieter im Rahmen seines Widerspruchs stützen kann.
Welche Kündigungsfristen sind beim Eigenbedarf einzuhalten?
Bei der Eigenbedarfskündigung müssen Sie sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten, da es sich hierbei um eine ordentliche Kündigung handelt. Die ordentliche Kündigungsfrist ist gesetzlich gestaffelt und orientiert sich an der Dauer des Mietverhältnisses.
Die Kündigung muss nach § 573c BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats dem Mieter zugehen, damit diese zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist.
Sofern die Mietdauer zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als fünf Jahre beträgt, beträgt die Kündigungsfrist für die Eigenbedarfskündigung somit drei Monate. Bei einer Dauer des Mietverhältnisses von fünf Jahren beträgt die ordentliche Kündigungsfrist der Eigenbedarfskündigung insgesamt sechs Monate.
Bei einer bestehenden Mietdauer ab acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun Monate, bis der Mieter die Wohnung aufgrund des Eigenbedarfs zu räumen hat.
Praxishinweis für Vermieter
Achtung bei Umwandlung in Wohnraum: Wenn eine vermietete Wohnung in Wohnungseigentum umgenutzt wird, muss der Eigentümer je nach Bundesland nach § 577a BGB eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren beachten, bis er eine Eigenbedarfskündigung aussprechen kann.
Diese Sperrfrist greift immer dann, wenn während eines bestehenden Mietverhältnisses die betreffende Wohnung in Wohneigentum umgewandelt wird und verkauft wird. Der neue Eigentümer ist dann nach dem Verkauf von dieser Sperrfrist betroffen.
Als Mindestvoraussetzungen für die Sperrfrist muss der Mieter daher in der Wohnung leben. Nach Einzug des Mieters muss eine Umwandlung sowie ein Verkauf an einen Dritten stattgefunden haben.
Welche Formalien muss die Eigenbedarfskündigung enthalten?
Ihre Eigenbedarfskündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen. Sie sind als Vermieter verpflichtet, dieser Kündigung eine ausführliche Begründung des Eigenbedarfs beizufügen.
Wir empfehlen in jedem Falle, konkrete Umstände des Eigenbedarfs sowie die betreffende Bedarfsperson zu benennen. Sie sind verpflichtet, den Mieter nach § 574 BGB auf sein Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Ebenso sollten Sie die Kündigung in der Form an den Mieter zustellen, dass Sie einen geeigneten Zugangsnachweis haben. Hierfür eignet sich entweder der Versand per Telefax (Versandbestätigung als Zugangsnachweis), der Einwurf durch Zeugen (der Zeuge sollte den Inhalt des Briefes auch kennen und gesehen haben) oder der Postversand durch Einwurf/Einschreiben.
Nicht selten geht der Mieter gegen eine solche Eigenbedarfskündigung vor. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind Sie als Vermieter beweisbelastet dafür, dass der Mieter die Kündigung erhalten hat. Hierfür benötigen Sie den Zugangsnachweis.
Was tun, wenn der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung nicht räumt?
Der Mieter ist verpflichtet, nach Ablauf der Kündigungsfrist die vertragsgegenständliche Wohnung in vertragsgemäßen Zustand geräumt an Sie als Vermieter herauszugeben. Sofern er sich weigert und die Wohnung nicht eigenhändig herausgibt, steht Ihnen als Vermieter der Weg mittels Räumungsklage offen. Das Mietverhältnis ist offiziell nach Fristablauf der Kündigung beendet und das Recht zum Besitz des Mieters damit nicht mehr gegeben.
Sie können vor dem zuständigen Gericht die Räumungsklage erheben. Die Kosten für den Anwalt einer Räumungsklage im Mietrecht sowie die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser wird bei einem Räumungsverfahren auf den Betrag der Jahreskaltmiete festgesetzt. Hieraus ergeben sich dann die RVG-Abrechnungsgebühren.
Berechnungsbeispiel:
- Monatliche Kaltmiete der Wohnung € 750,00
- Jahreskaltmiete Wohnung € 9.000,00
- Streitwert € 9.000,00
- Gerichtskosten € 735,00
- Kosten Rechtsanwalt gesamt € 1.252,24
Da Ihr Mieter im Leistungsverzug ist, hat er die vorstehend aufgeführten Gesamtkosten des Verfahrens zu tragen. Das Räumungsverfahren ist für Sie als Vermieter daher kostenfrei.
Wie wir Sie bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf unterstützen können
Als Rechtsexperten im Mietrecht können wir Sie als Vermieter bei der Erstellung und der Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung unterstützen. Wir überprüfen für Sie im Vorwege die für den Eigenbedarf einschlägigen Gründe und formulieren diese rechtssicher innerhalb des Kündigungsschreibens.
Wir überprüfen weitere rechtliche Hindernisse, die einer Eigenbedarfskündigung entgegenstehen könnten.
Wir führen für Sie im außergerichtlichen Bereich etwaige Vergleichsgespräche mit Ihrem Mieter und setzen Ihren Räumungsanspruch durch entsprechende Argumentation und Rechtsausführung gegenüber dem Mieter durch. In diesem Zusammenhang kann auch die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrages in Betracht kommen.
Sofern die außergerichtliche Räumung des Mietgegenstandes nicht erfolgsversprechend ist oder scheitert, führen wir für Sie das gesamte Räumungsverfahren vor dem zuständigen Gericht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Rechte haben Mieter bei Eigenbedarfskündigung?
Ein Mieter kann nach § 574 BGB Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung erheben. Der Mieter kann sich auf die Sozialklausel beziehen und härtere Einwände geltend machen.
Was bedeutet Sperrfrist bei Eigenbedarf?
Aufgrund der Sperrfrist nach § 577a BGB ist der Vermieter nicht berechtigt, eine Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Mieter auszusprechen, wenn eine Umwandlung in Wohnungseigentum während des Mietverhältnisses stattgefunden hat und die Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft wird. Die Dauer der Sperrfrist beträgt mindestens drei Jahre und richtet sich nach den Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Wie lange muss man Eigenbedarf im Voraus anmelden?
Der Vermieter muss gegenüber seinem Mieter den Eigenbedarf konkret begründen und diesen durch Ausspruch der Eigenbedarfskündigung geltend machen. Als Mindestvoraussetzung muss der Vermieter die Wohnung benötigen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen einer ordentlichen Kündigung.
Was sind Gründe für Eigenbedarf?
Gründe für den Eigenbedarf liegen immer dann vor, wenn der Vermieter oder ihm nahestehende Personen ein berechtigtes Interesse an der Kündigung haben. Gründe für den Eigenbedarf sind neue Lebensumstände wie Scheidung oder Heirat, die Aufnahme von pflegebedürftigen Angehörigen, die Nutzung durch das eigene Kind oder die Unterbringung von Pflegekräften für den eigenen Haushalt.
Was sind Härtefälle bei Eigenbedarfskündigung?
Die Härtefälle für einen Widerspruch bei einer Eigenbedarfskündigung müssen in der Person des Mieters liegen. Ein Härtefall bei Eigenbedarf wird angenommen bei Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit, akuter Erkrankung, Suizidgefahr oder diesen gleichstehenden Gründen.
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