Fremdunternehmen

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Fremdunternehmen

Fremdfirmen oder auch Fremdunternehmen sind Drittunternehmen, die nicht als Vertragspartei auftreten. Im Rahmen eines Bauvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Generalunternehmer ist der vom Generalunternehmer beauftragte Subunternehmer beispielsweise eine sogenannte Fremdfirma. Der Auftraggeber hat lediglich den Generalunternehmer als Vertragspartner und Ansprechpartner.

Die vom Generalunternehmer beauftragten Firmen haben weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Verbindung zum Auftraggeber. Diese fremd beauftragten Subunternehmer stellen daher Fremdunternehmen dar, die zwar Leistungen erbringen, jedoch keinen rechtlichen Bezug zum eigentlichen Auftraggeber haben.

Fremdfirmen kommen jedoch auch in weiterem Zusammenhang in Betracht. Beispielsweise stellen Reinigungsfirmen oder Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen ebenfalls Fremdfirmen im arbeitsrechtlichen Sinne dar.

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