Sicherungshypothek
Die Sicherungshypothek ist ein Grundpfandrecht, mit der Forderungen durch Eintragung im Grundbuch eines Grundstücks gesichert werden. Bei einer Hypothek handelt es sich um die Absicherung von Darlehensforderungen, die durch Eintragung ein Grundstück belasten.
Die Sicherungshypothek ist ein sogenanntes akzessorisches Sicherungsmittel. Dies bedeutet konkret, dass das Sicherungsmittel, die Hypothek, an einer konkreten Forderung festhängt. Geht die Forderung unter, so erlischt auch die Sicherheit im Grundbuch, die Eintragung wird demzufolge im Grundbuch gelöscht.
Der Gläubiger einer Sicherungshypothek, die im Grundbuch eingetragen ist, erlangt hierdurch eine Vielzahl an Vorteilen. Sollte das betroffene Grundstück zwangsversteigert werden, so nimmt der Gläubiger als Beteiligter des Vollstreckungsverfahrens teil. Er hat darüber hinaus die Möglichkeit, durch entsprechende Belastung des Grundbuchs einen Verkauf der Immobilie zu verhindern.
Die Sicherungshypothek gibt dem Gläubiger zwar nicht unmittelbar die dahinterstehende Forderung, stellt jedoch ein höchst effektives Sicherungsmittel dar, um die dahinter stehende Forderung abzusichern.