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Ihre Kanzlei für Baurecht

Wir kennen die Baubranche.

Als Kanzlei für Baurecht sind wir bereits seit über 30 Jahren tätig, haben unzählige Verfahren und Gerichtsprozesse geführt und tausende von Mandanten an ihr Ziel gebracht. Nicht selten kann sich ein Rechtsstreit im Baurecht über viele Jahre hinziehen – je nach Projektumfang, Anzahl der Beteiligten und Schwere der Problematik.

Da bedarf es starke Nerven, Geduld und einen verlässlichen Partner an seiner Seite, der den Überblick behält und konsequent daran arbeitet, das Ziel zu erreichen. Dieser Partner sind wir. Ihre Kanzlei für Baurecht: Streich und Kollegen

Unsere Baurecht Leistungen:

1. Das private Baurecht
2. Der Bauvertrag
3. Der Bauträgervertrag
4. Der Architekten- und Ingenieurvertrag
5. Vertragsprüfung
6. Baubegleitende Rechtsberatung

7. Begleitung im Falle einer Insolvenz des Bauträgers bzw. des Bauunternehmers

Das private Baurecht

Das private Baurecht grenzt sich vom öffentlichen Baurecht dadurch ab, dass es sich ausschließlich auf die vertraglichen Verpflichtungen der baubeteiligten Vertragsparteien konzentriert. Es regelt sämtliche Rechte, Pflichten und Ansprüche von Auftraggeber und Auftragnehmer eines Bauprojektes.

Grundlage des privaten Baurechts ist zum einen das allgemeine Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB), zum anderen die Normendefinition des Privatrechts (§§ 903 ff BGB).

Die Kanzlei Streich & Kollegen berät sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wir kennen beide Seiten und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Realisierung von Bauprojekten ganz genau.

Ob Bauherren oder Bauträger, Architekt oder Handwerker – Unsere Anwälte für Baurecht unterstützen Sie dort, wo Hilfe im privaten Baurecht benötigt wird. Profitieren auch Sie von unserem umfassenden Erfahrungsschatz und überzeugen Sie sich selbst. Selbstverständlich stehen wir baubegleitend und vollumfassend an der Seite unserer Mandanten und bieten einen „Rundum-Sorglos-Service“, der sämtliche außergerichtliche wie gerichtliche Aktivitäten beinhaltet.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Beispiele aus unserer Beratungspraxis aufzeigen:

Projektbeschreibung & Problemstellung:

Vertragsgegenstand das Bauvertrages war die Errichtung mehrerer Eigentumswohnungen nebst einer Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sowie der dazugehörigen Tiefgarage. Wir haben bereits bei Vertragserstellung den Auftraggeber als unseren Mandanten beraten und begleitet. Die Auftragnehmerin (Generalunternehmer) ist relativ zeitnah nach Baubeginn bereits in einen erheblichen Bauverzug geraten. Der Bauverzug summierte sich auf eine Summe von insgesamt elf Monaten. Eine fristgerechte Fertigstellung des Projekts konnte nicht mehr umgesetzt werden.

Unsere Tätigkeit als Kanzlei Streich und Kollegen:

Bereits während der Bauphase haben wir die Auftragnehmerin durch entsprechende Fristsetzungen in Verzug gesetzt. Neben der Aufforderung zur Wiederaufnahme der Leistungen, Aufstockung des Personals vor Ort sowie Vorlage eines Bauzeitenplanes haben wir die Kündigung aus wichtigem Grund angedroht. Nachdem sämtliche Fristen erheblich verstrichen waren, haben wir die Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen. Das Vertragsverhältnis mit der Auftragnehmerin war damit beendet. Im Anschluss haben wir die technische Bestandsaufnahme vor Ort durch einen Sachverständigen (Bautenstandsfeststellung) begleitet. Im Folgenden haben wir die Ersatzvornahme durchgeführt, indem wir die Fertigstellung der Leistungen an Drittunternehmer vergeben haben. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten mussten wir schlussendlich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchsetzen. Klagegegenstand waren die Mehrkosten, die unserer Mandantschaft durch Beauftragung der Drittunternehmer entstanden waren. Insgesamt ging es hierbei um eine Summe von € 2.100.000,00. Aufgrund des erheblichen Streitstoffs und der umfangreichen Klageanlagen und Dokumentationen hatte das Gericht zu einem gütlichen Vergleich geraten. Diesen konnten wir mit einem durchaus sehr guten Ergebnis für unsere Mandantschaft abschließen.

Projektbeschreibung & Problemstellung:

Unsere Mandantin war die Auftraggeberin im Rahmen eines Großbauprojekts im Zentrum von Hamburg. Unsere Mandantin hatte mit dem ausführenden Unternehmer einen Generalunternehmervertrag geschlossen. Hierbei wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Die Bauleistungen sind gemäß Zeitplan und fachgerecht ausgeführt worden. Im Laufe des Bauprojekts ist es bei den ausführenden Nachunternehmern zu teilweise erheblichen Problemen gekommen. Die Folge hieraus war, dass der Vertragspartner unserer Mandantin, der Generalunternehmer, nicht weiterbezahlte. Schlussendlich musste der Generalunternehmer die Insolvenz anmelden. Unsere Aufgabenstellung war es also, das Bauvorhaben weiter voranzubringen und zu einem Bauende zu führen.

Unsere Tätigkeit als Kanzlei Streich und Kollegen:

Gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter haben wir das Bauprojekt auf neue Beine gestellt. Es wurden Vereinbarungen über die weitere Abwicklung und die weiteren Zahlungsmodalitäten getroffen. Fokus und Ziel unserer Beratungsarbeiten war es, das Bauvorhaben effizient und ökonomisch zu einem schnellen Ende zu führen. Die Nachunternehmer wurden teilweise ausgewechselt, um künftige Liquiditätsschwierigkeiten zu vermeiden. Der Generalunternehmer konnte unter Aufsicht des Insolvenzverwalters weiter agieren, das Bauvorhaben wurde fertiggestellt.

Projektbeschreibung & Problemstellung:

Das Bauvorhaben in Frankfurt am Main umfasste ein Projektvolumen von ca. 100 Millionen €. Es wurden 56 Wohnungen sowie mehrere Gewerbeeinrichtungen gebaut. Die Bauphase entwickelte sich zunächst wie geplant. Während des Bauablaufs stellte sich heraus, dass im Rahmen der Tiefbauarbeiten kontaminiertes Erdmaterial entdeckt wurde. Der Verkäufer des Grundstücks hat sämtliche Ansprüche von sich gewiesen. Durch die Spezialentsorgung des kontaminierten Materials sind den Bauherren erhebliche Mehrkosten entstanden. Es standen Schadensersatzansprüche im Raum, die mit der Verkäuferseite verhandelt werden sollten.

Unsere Tätigkeit als Kanzlei Streich und Kollegen:

Nach umfangreichen Verhandlungen, Gesprächen und Austausch unterschiedlicher Standpunkte konnte eine Problemlösung dadurch gefunden werden, dass sich über die Höhe eines Schadensersatzanspruchs verständigt wurde. Dieser Schadenersatzbetrag wurde vom Kaufpreis nachträglich abgezogen. Wir haben einen Nachtrag zum Kaufvertrag erstellt, der von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Gegenstand der Nachtragsvereinbarung war der Schadensersatzanspruch der Bauherren sowie weitere Verzugsschäden, die mit der Problematik einher gegangen sind.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber und die des Unternehmers als Auftragnehmer. Nach § 631 BGB verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen und vereinbarten Werkleistung, der Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung.

Der Bauvertrag enthält als Mindestinhalte alle maßgeblichen und für den Bauablauf wesentlichen Vertragsbestandteile: Art der zu erbringenden Leistung, Ausführungstermine, Preise, Kündigungsmöglichkeiten und Vertragsstrafen.

Neben dem klassischen Bauvertrag gibt es weitere Vertragsarten, die mit dem Bau einer Immobilie zusammenhängen. Es gibt einen Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag), bei dem der Generalunternehmer als Ansprechpartner des Bauherrn die Einzelgewerke beauftragt und koordiniert. Des Weiteren existiert der Bauträgervertrag, bei dem der Bauträger als Unternehmer zum einen das Grundstück an den Bauherrn veräußert und zum anderen die Bauleistungen auf diesem Grundstück erbringt. Die Vertragsart ist eine Kombination aus Kaufvertrag und Bauvertrag.

Der Bauträgervertrag

Viele Bauherren schließen mit dem Unternehmer einen sogenannten Bauträgervertrag ab. Bei einem solchen Vertragstyp handelt es sich um Verträge, bei denen sich der Unternehmen zu zwei Hauptleistungen verpflichtet: Die Übertragung des Eigentums am Grundstück und die Errichtung der Wohnimmobilie auf diesem Grundstück. Bei einem klassischen Bauträgervertrag bringt also der Bauträger das Grundstück mit und verkauft dieses an den Bauherrn.

Üblicherweise wird in diesen Verträgen vereinbart, dass die Zahlungen durch den Bauherrn nach Baufortschritt zu leisten sind. Diese Verpflichtung des Bauherrn wird im Rahmen eines Ratenzahlungsplans festgelegt, hieraus ergibt sich konkret, in welcher Höhe welche Abschlagszahlung zu leisten ist.

Darüber hinaus gibt es einen Sonderfall, nämlich das sog. „verdeckte Bauherrenmodell“. Bei diesem werden inhaltlich zwei verschiedene Einzelverträge innerhalb einer notariellen Vertragsurkunde geschlossen, nämlich der Bauvertrag der schlüsselfertigen Immobilie und der Kaufvertrag des Baugrundstückes von einem anderen Verkäufer als der Baufirma selbst. Vor diesem Modell können wir nur ausdrücklich warnen, da sich eine Vielzahl an Risiken für die Bauherren daraus ergibt, z.B.

  • Bauherrenverpflichtung und -haftung von Anfang an
  • Baugrundrisiko (Bodenqualität & Eignung)
  • Bauherrenrisiko bei Insolvenz der Baufirma

Die Aufzählung der Risiken und den damit verbundenen Konsequenzen für Bauherren ist hiermit nicht abschließend.

Sie möchten wissen, ob es sich bei Ihrem vorliegenden Bauvertrag um ein solches „verdecktes Bauherrenmodell“ handelt? Wir prüfen auf Wunsch jeden Bauvertrag/ Bauträgervertrag und geben Ihnen eine klare Übersicht über die inhaltlich rechtlichen Stolpersteine und damit verbundenen Gefahren. Sie können sich auf eine ehrliche und direkte Handlungsempfehlung von uns verlassen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir inhaltliche Anpassungen, helfen bei der Korrespondenz mit dem Vertragspartner und machen uns für Sie und Ihr Recht stark.

Der Architekten-/ Ingenieurvertrag

Der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Architekten.

Dieser Vertrag gibt die Rahmenbedingungen für ein zu errichtendes Gebäude vor, an die der beauftragte Bauunternehmer gebunden ist.
Ein Architekt bzw. Ingenieur entwirft und plant Gebäude oder bauliche Anlagen. Dabei fließen unter Anderem regionale Vorgaben, Umfeldanalysen, soziale Aspekte, Untergrundbeschaffenheit, statische Berechnungen und wirtschaftliche Aspekte (Baumaterialien, Verfügbarkeiten, Preise,…) mit in die Planung ein.

Architekten/ Ingenieure überprüfen häufig baubegleitend als Bauleiter die Einhaltung der technischen Rahmenbedingungen und Ausführungsnormen. Die Bezeichnung „Architekt“ im Architektenvertrag bezieht sich hierbei jedoch nicht auf den exakten Berufsstand, sondern auf die Leistung, die der Vertrag beinhaltet. Bei Architektenverträgen handelt es sich gemäß § 631 BGB um Werkverträge.

Bauunternehmer schulden gemäß einem Werkvertrag entweder bauliche Einzelleistungen oder ein gesamtes Bauwerk. Architekten oder Ingenieure schulden hingegen nur Beratungsdienstleistungen, die Erstellung von Plänen und statischen Berechnungen, sowie Ausschreibungsleistungen.
Architekten/ Ingenieure haben erst dann einen Anspruch auf ihre Vergütung, wenn der Architektenvertrag ordnungsgemäß erfüllt wurde und ein Abschluss nachgewiesen werden kann.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung und Prüfung sämtlicher Vertragsarten
    (Bauvertrag nach BGB oder VOB/B, Bauträgervertrag, Werkvertrag, Architekten-/Ingenieurvertrag)
  • Vertragsverhandlungen, Nachträge, Anpassungen der Inhalte
  • Ortstermine mit Sachverständigen
    (Beweisaufnahme, Bautenstandsfeststellung, Mängelerfassung)
  • Baumängelmanagement (Mängelrüge bis Selbstvornahme)
  • Kontrolle der Einhaltung vertraglicher Fristen
    (Bauzeiten, Zwischentermine und Fertigstellungstermin)
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Bauabnahme (aktive Begleitung und Dokumentation)
  • Kündigung und Teilkündigung von Bauverträgen inklusive Rückabwicklung oder Ersatzvornahme
  • Vollumfängliche Baubegleitung als Gesamtpaket
    (Vertragsprüfung bis Bauabnahme inklusive Wahrung und Durchsetzung aller Interessen und Ansprüche unserer Mandantschaft über die gesamte Projektlaufzeit)

    Vertragsprüfung

    Besonders Bauverträge fallen durch vielseitige Ausführungen und wirre Formulierungsstrukturen auf.

    Für Verbraucher sind Bauverträge oftmals kompliziert und unverständlich; zwischen den Zeilen verbergen sich häufig Stolperfallen, die während der Bauphase zu echten Problemen führen können.

    Wir weisen auf Lücken oder Stolperfallen hin, erklären die Gefahren und setzen uns für unsere Mandanten ein, indem wir den Vertrag im Sinne der Bauherren korrigieren und anpassen. Insbesondere bei sogenannten Bauträgerverträgen können unverständliche Klauseln im Vertrag enthalten sein.

    Da bei einem solchen Vertragstyp der Bauträger nicht nur die Bauleistung gegenüber dem Bauherrn erbringt, sondern auch das Grundstück veräußert, handelt es sich bei diesen Verträgen um eine rechtlich komplexe Vertragsstruktur. Wir empfehlen daher auch den Bauträgervertrag prüfen zu lassen.

    Durch Fehler in Bauverträgen entstehen den Kunden an allererster Stelle zunächst unnötige Kosten. Diese können beispielsweise entstehen durch verlängerte Bauzeiten, Nachträge, (Bau-)Schäden und Schadensersatzforderungen des Bauunternehmers.

    Unsere Beratungspraxis zeigt uns täglich, dass jeder Bauherr vor Abschluss eines Bauvertrages diesen prüfen lassen sollte. Irrelevant hierbei ist, ob es sich um einen Fertighaus-Bauvertrag, einen Bauwerksvertrag oder einen völlig standardisierten Hausbauvertrag handelt – bei jedem Vertrag besteht ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, wenn die Rechte und Ansprüche des Bauherrn nicht ausreichend Berücksichtigung finden.

    Was gilt – VOB oder BGB?

    Grundsätzlich liegen bei Bauverträgen zunächst immer die Regelungen des BGB zugrunde, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung im Vertrag geregelt haben. Die im Bauvertrag wichtigen Punkte lassen sich als wesentliche Vertragsbestandteile benennen und zusammenfassen:

    • Vertragsgegenstand
    • Preis
    • Termine und Fristen
    • Abschlagszahlungen
    • Vertragsbeendigung

    Ob diese Vertragsbestandteile durch das BGB geregelt werden sollen oder ob die VOB/B Vertragsgrundlage werden soll, hängt vom Willen der Parteien des Bauvertrages ab. Eine pauschale Beantwortung, welche Vertragsgrundlage besser ist, gibt es nicht. Sollten die Parteien die VOB/B vereinbaren wollen, so ist zwingende Voraussetzung, dass im Vertrag ausdrücklich aufgeführt ist, dass die VOB/B gelten soll.

    Bei einem Bauvertrag mit Verbrauchern als Auftraggeber bzw. Bauherrn muss die VOB/B zusätzlich noch händisch übergeben werden. Andernfalls ist die VOB/B nicht wirksam einbezogen worden mit der Folge, dass wiederum die Regelungen des BGB gelten.

    Die baubegleitende Rechtsberatung

    Eines unserer Kernthemen bei der Beratung im Baurecht ist die baubegleitende Rechtsberatung. Hierbei haben wir uns auf die Beratung und ständige Begleitung von Verbrauchern als Bauherren vor und während der Bauphase spezialisiert.

    Der Fokus unserer Beratung ist nicht nur darauf ausgerichtet, Konfliktvermeidungen oder Streitlösungen herbeizuführen. Vielmehr geht es uns auch darum, ein allgemeines Verständnis für die unterschiedlichen Phasen eines Bauablaufs bei den Bauherren aufzubauen. Viele Bauherren beschäftigen sich mit unterschiedlichen Fragen und Themen, zu denen wir im Rahmen der baubegleitenden Beratung Antworten und Lösungen liefern.

    Unsere jahrelange Praxiserfahrung zeigt immer wieder, dass private Bauherren unsicher sind, wenn es um folgende Themen geht:

    • Wie verhalte ich mich, wenn der Bauunternehmer nicht oder verspätet mit den Bauarbeiten beginnen?
    • Was kann ich unternehmen, wenn der Bauunternehmer im Bauverzug ist?
    • In welcher Höhe kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
    • Wie verhalte ich mich bei der Bauabnahme und welche Konsequenzen resultieren hieraus?
    • Wann kann ich als Bauherr eine Bauabnahme verweigern?
    • Welche Mängel berechtigen zu einem Zahlungseinbehalt und in welcher Höhe?
    • Wann darf der Bauunternehmer seine Schlussrechnung stellen und bis wann muss der Bauherr diese bezahlen?

    Der Fokus unserer baubegleitenden Rechtsberatung besteht zum einen darin, die Korrespondenz mit dem Bauunternehmer zu führen und mögliche Streitpunkte für den Bauherren zu klären. Zum anderen verstehen wir uns als Berater und Ansprechpartner für unsere privaten Bauherren, die schlichtweg Fragen stellen möchten, Verständnisprobleme bei der konkreten Bauabwicklung haben oder einen Leitfaden für ihre individuellen Problemlösungen benötigen.

    Unsere Leistungen umfassen folgende Kernthemen:

    Baubegleitende Rechtsberatung

    Die rechtsberatende Baubegleitung ist die optimale Lösungsmöglichkeit für private Bauherren, die bereits im Vorfeld der Bauphase oder vor Abschluss des Bauvertrages Unklarheiten geklärt wissen möchten oder schlichtweg eine fachliche Meinung zu konkreten Fragestellungen benötigen.

    Nicht nur die rechtliche Prüfung des Bauvertrages oder die beratende Funktion vor Beginn der Baumaßnahmen stellen hierbei ein Kernthema dar, sondern auch die Funktion als ständiger Ansprechpartner für aufkommende Beratungsthemen während der gesamten Bauphase sowie die Begleitung und Durchführung der Bauabnahme machen einen wesentlichen Beratungskreis aus.

     

    • Prüfung von Bauverträgen und Durchführung notwendiger Anpassungen mit dem Ziel, rechtliche Risiken und wirtschaftliche Nachteile für den Bauherren zu vermeiden
    • Beratungsfunktion und Ansprechpartner während der Bauphase
    • Kommunikation mit dem Bauunternehmer
    • Konfliktlösungen und praxisorientierte Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen im Bauablauf
    • Bauabnahme und Dokumentation
    • Begleitung und Beratung bei Schlussrechnung des Unternehmers und während der Gewährleistungszeit

    Vorbereitung der Bauleistungen

    • Projektmanagement und Vertragsverhandlungen
    • Letter of Intend (LOI) und Non-Disclosure Agreement (NDA)
    • Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Generalunternehmervertrag, Rahmenvereinbarungen
    • Beweissicherungsverfahren
    • Nachbarschaftsvereinbarungen

    Die Bauphase bis zur Bauabnahme

    • Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten der Baubeteiligten
    • Mangelanzeige und Zurückbehaltungsrechte
    • Bedenkenanmeldung und Fristsetzungen
    • Einreichung Schutzschrift
    • Selbstständiges Beweisverfahren bei drohenden oder vorliegenden Mängeln

    Bauabnahme und Objektverwaltung

    • Begleitung und Durchführung von Bauabnahmen
    • Abschluss von Kaufverträgen und Mietverträgen
    • Objektbetreuung und Bewirtschaftung

      Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

      Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?

       

      Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

      0 EUR

      Festpreis

      Kostenmodelle

      Erstberatung

      Rechtsschutz

      Prozessfinanzierung

      Pauschalpreis

      Honorarvereinbarung

      Was Sie von
      uns erhalten

      Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.

      Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.

      Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

      Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

      Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

      Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.

      Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.

      Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.

      Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

      Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.

      Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.

      Unser Preis

      0 EUR

      Die Kostenabwicklung erfolgt durch die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages.

      Kein Kostenrisiko

      Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.

      Pauschal

      Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.

      Kosten nach Aufwand

      Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.

      Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

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      Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

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      Das sagen unsere glücklichen Mandanten

      …“Auf Empfehlung haben wir unseren Bauvertrag zur Prüfung an die Kanzlei gegeben. Man hat sich Zeit genommen für uns und ist mit uns Punkt für Punkt den Vertrag durchgegangen. Es wurden einige Stellen im Vertrag bemängelt und uns genau erklärt warum! Herr Streich hat für uns die Inhalte mit dem Bauunternehmer diskutiert und den Vertrag angepasst.
      Wir starten nun mit einem guten Gefühl in unser Projekt! Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten kommen, werden wir zu 100% wieder an die Kanzlei herantreten. Vielen Dank.“

      Anwalt.de

      Die Kanzlei Streich & Kollegen betreut uns bereits seit vielen Jahren bei umfangreichen Immobilienprojekten. Mit der Zusammenarbeit sind wir äußerst zufrieden und empfehlen die Kanzlei besonders in bau- und mietrechtlichen Angelegenheiten weiter.

      Renate S.

      VERTRAGSPRÜFUNG, Risiken erklärt, kleinere Änderungen im Regelwerk vorgeschlagen zu unserer Sicherheit. Super hilfsbereit!
      Danke

      Anwalt.de

      Die Kanzlei Streich und Kollegen 

      Anwaltliche Rechtsberatung im
      Vier-Augen-Prinzip

      Gute Rechtsberatung muss für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Jeder hat ein Recht auf sein Recht und dafür setzen wir uns ein.

      Wir bieten sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmerinnen und Unternehmern eine erstklassige und umfangreiche Angebotspalette, in die unser gesamtes Know-How einfließt.

      Ganz egal, wo Sie leben – wir sind bei Ihnen und für Sie da.

      Alleingänge gibt es bei uns nicht. Bei entscheidenden Schritten, die maßgeblich den Erfolg Ihrer Mandatierung beeinflussen, arbeiten wir bewusst im Vier-Augen-Prinzip. So können wir verschiedene Blickwinkel ausleuchten und Risiken minimieren.

      Zeit ist Geld

      Zuverlässige und kompetente Rechtshilfe JETZT und nicht irgendwann. Sie haben keine Zeit, wochenlang auf einen Termin zu hoffen. Bei uns können Sie sofort selbst entscheiden, wann und wie es losgeht. Sie haben die volle Kostenkontrolle von Anfang an.

      Ihr Vorteil

      Unsere Stärke ist die Bündelung von Kompetenzen, manchmal auch rechtsgebietübergreifend. Wir versprechen Ihnen eine transparente und kostenschonende Arbeitsweise und fortlaufende Betreuung mit verbindlichem Informationsfluss.

      Unser Service

      Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.

      Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.

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