Bauträgervertrag
Mit einem Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, die gesamte Immobilie nebst dazugehörigem Grundstück an den Käufer zu verkaufen. Neben der Kaufverpflichtung ist im Rahmen des Bauträgervertrages auch die Bauverpflichtung geregelt. Der Bauträger ist daher neben der Eigentumsübertragung ebenfalls verpflichtet, die Immobilie zu errichten.
Der Bauträgervertrag enthält neben den Hauptleistungspflichten weitere wesentliche Vertragsbestandteile, die zur konkreten Definition des Vertragsinhalts maßgeblich beitragen:
– Baubeschreibung
– Leistungsbeschreibung
– Lageplan und Baupläne
– Übersicht der Sonderwünsche und Eigenleistungen
Bei vorgenannter Auflistung handelt es sich um die Mindestbestandteile eines vernünftigen Bauträgervertrages. Die Baubeschreibung enthält hierbei eine konkrete (technische) Beschreibung der geschuldeten Immobilie. Hieraus geht konkret hervor, welche Baumaterialien verwendet werden sollen, wie der Aufbau der Wandschichten sein, oder wie die Dämmung im Dachgeschoss im Einzelnen vorgenommen werden soll.
Die Baubeschreibung ist für den Bauunternehmer die maßgebliche Soll-Beschreibung, für den Bauherrn die wesentliche Zusammenfassung des vertraglichen Inhalts.
Ebenso verhält es sich hinsichtlich der Leistungsbeschreibung, die gleichermaßen wesentliche Vertragsinhalte in technischer Form zusammenfasst und einen Überblick über die vertraglich vereinbarten Zielvorgaben gibt.
Sofern Sonderwünsche vereinbart werden, die nicht vom eigentlichen Vertragsinhalt umfasst sind, sollten diese zwingend in einer gesonderten Anlage zum Vertrag festgehalten werden. Für den Bauherrn ist hierbei zu beachten, dass hinsichtlich der Sonderwünsche in den meisten Fällen Mehrkosten entstehen.
Hinsichtlich der Eigenleistungen wird der Bauträger die Haftung ausschließen. Dem Bauherrn sollte hierbei bewusst sein, dass er bei entsprechender Eigenleistung keine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Bauträger geltend machen kann.