Baubeschreibung

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Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist eine technische Detailbeschreibung über das zu bauende Gebäude. Eine gute Baubeschreibung enthält alle notwendigen Details über das geplante Objekt, ist verständlich und transparent formuliert und vermeidet unklare und schwammige Formulierungen.

Die Bauleistungsbeschreibung stellt daher neben dem Bauvertrag selbst ein zentrales Kernelement dar. Wir empfehlen daher jedem Bauherrn, nicht nur den Bauvertrag prüfen zu lassen, sondern auch die Baubeschreibung rechtlich bewerten und beurteilen zu lassen. Hieraus ergibt sich das technische Leistungs-Soll: Welcher Boden wird verlegt, welche Steckdosen sollen verbaut werden, wie ist der Aufbau des Gebäudes, welche Stärke hat die Gebäudedämmung und welche Art von Holz wird verwendet – diese Liste ließe sich endlos fortführen.

Seit der Reform des Werkvertragsrechts (01.01.2018) sind die Mindestanforderungen an eine Baubeschreibung gesetzlich in § 650i BGB für einen Verbraucherbauvertrag geregelt. Ein solcher Vertrag liegt z.B. vor, wenn Sie als Bauherr mit einem Fertighaushersteller einen Vertrag über die Errichtung einer Immobilie schließen. Hierdurch soll der Verbraucherschutz erhöht werden.

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