Nachtrag
Ein Nachtrag ist eine nach Vertragsschluss ergänzende Regelung zu einem bestehenden Hauptvertrag, mit der die Parteien zusätzliche Rechte und Pflichten sowie vertragliche Vereinbarungen definieren, die den Hauptvertrag entweder ergänzen oder in einzelnen Klauseln vollständig abändern.
Ein Nachtrag ist im baurechtlichen Sinne eine zusätzliche Beauftragung des Auftraggebers, die er nach Abschluss des Hauptauftrages mit dem Bauunternehmer vereinbart. Es handelt sich hierbei um eine nach Vertragsschluss hinzukommende zusätzliche Leistung/ einen Mehraufwand, die der Unternehmer zu erbringen hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Nachtrag zu einem bestehenden Bauvertrag entsprechende Mehrkosten auslöst.
In einem Nachtrag sollte grundsätzlich klar definiert werden, welcher vertragliche Inhalt und Vertragsgegenstand hiervon betroffen ist. Sofern ein bestehender Hauptvertrag durch einen Nachtrag abgeändert wird, sollte der Nachtrag zwingend eine klare Aufstellung derjenigen vertraglichen Klauseln enthalten, die durch den Nachtrag abgeändert oder angepasst werden.
Wird der bestehende Hauptvertrag durch den Nachtrag ergänzt, so empfiehlt sich eine abschließende darstellende Klausel innerhalb des Nachtrages, dass der Hauptvertrag in vollem Umfange unverändert bestehen bleibt und die im Nachtrag aufgeführten Regelungen ergänzenden Charakter haben.
Der Nachtrag ist ein eigenständiger zweiseitiger Vertrag, der grundsätzlich von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet werden sollte.