Muster Geschäftsführervertrag

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Hinweis zur Benutzung:

Dieses Formular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste zu verstehen und soll nur eine Hilfestellung bieten. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Das Musterprotokoll ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie ein maßgeschneidertes Dokument benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.

Muster Geschäftsführervertrag

Zwischen (Firma)                  _____________________________________________

Vertreten durch
(Geschäftsführer
)                _____________________________________________

 

und

 

Herrn/Frau                             _____________________________________________

 

wird folgender Geschäftsführervertrag geschlossen:

§ 1 Tätigkeit/Zuständigkeit 

1. Herr/Frau … wird mit Wirkung zum … eingestellt und zum Geschäftsführer der Gesellschaft ernannt. Ggf.: Er/Sie vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit  …  (Geschäftsführer) oder … (Prokurist) gerichtlich und außergerichtlich.

2. Herr/Frau … erfüllt die Ausübung seiner/ihrer Geschäfte nach Maßgabe der Gesetzgebung und des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung dieses Vertrages. Folgende Unternehmensbereiche unterliegen dem Zuständigkeitsbereich von Herrn/Frau … : …

3. Herr/Frau …… wird der Gesellschaft seine (ihre) volle Arbeitskraft widmen und die Interessen der Gesellschaft nach besten Kräften und Gewissen vertreten und voranbringen.

§ 2 Vergütung 

  1.  Herr/Frau … erhält ein Jahresgrundgehalt in Höhe von EUR …. brutto. Das Gehalt ist in zwölf gleichen Raten jeweils am Ende eines Kalendermonats unter Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zahlbar.
  2. Außerdem erhält Herr/Frau … eine Gewinnbeteiligung in Höhe von …%, die sich aus dem Jahresgewinn der Handelsbilanz der Gesellschaft ergibt. Die Gewinnbeteiligung ist innerhalb eines Monats nach Verabschiedung der Bilanz zu entrichten.

§ 3 Urlaub 

Herr/Frau … erhält einen Jahresurlaub von insgesamt …. Arbeitstagen, der im Einvernehmen mit … zeitlich festzulegen ist.

§ 4 Vergütungsfortzahlung bei Krankheit, Unfall oder Tod 

1. Ist Herr/Frau … unverschuldet dienstunfähig erkrankt, wird die Vergütung nach § 2 Abs. 1 für die Zeit der Dienstunfähigkeit bis zur Dauer von … Monaten weitergezahlt.

2. Sollte der Tod von Herr/Frau … während der Dauer des Anstellungsverhältnisses eintreten, so erhalten seine/ihr Ehegatte(in) und die gemeinsamen ehelichen Kinder als Gesamtgläubiger die Bezüge nach § 2 Abs. 1 für den Sterbemonat sowie die drei darauffolgenden Monate. Die Gewinnbeteiligung nach § 2 Abs. 2 wird entsprechend der Dauer der Tätigkeit im Geschäftsjahr berechnet.

§  5 Erstattung von Aufwendungen 

Die Gesellschaft verpflichtet sich, Herrn/Frau … Spesen und Kosten, die für die Gesellschaft aufgebracht werden mussten, entsprechend den Höchstsätzen, die vom Finanzamt anerkannt sind, zu erstatten.

§  6 Vertragsende

1. Das Anstellungsverhältnis endet zum … Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gem. § 626 BGB bleibt unberührt.

§ 7 Nebentätigkeit(en)

1. Herr/Frau … verpflichtet sich, seine/ihre Arbeitskraft ausschließlich dieser Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Übernahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit im beruflichen Bereich, von Ehrenämtern, Aufsichtsrats- oder ähnlichen Mandanten bedarf der vorherigen Zustimmung der weiteren Gesellschafter.

2. Herrn/Frau … ist es untersagt, während des Anstellungsverhältnisses ein Handelsgewerbe im Geschäftszweig der Gesellschaft zu betreiben, sich an einem solchen Handelsgewerbe zu beteiligen oder in sonstigen Geschäftszweigen der Gesellschaft Geschäfte in eigener oder fremder Rechnung zu betreiben.

§  8 Geheimhaltung und Herausgabe 

1. Herr/Frau … verpflichtet sich, über alle ihm (ihr) während der Vertragsdauer bekannt gewordenen unternehmensinternen Vorgänge, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen, soweit dadurch das berufliche Fortkommen von Herrn/Frau … nicht wesentlich behindert wird. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für die Gesellschaft ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle ist der Geschäftsführer verpflichtet, eine unmissverständliche Information der weiteren Gesellschafter einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.

2. Herr/Frau …. ist verpflichtet, auf Verlangen der Gesellschaft jederzeit und spätestens bei Beendigung dieses Vertrages unaufgefordert alle in seinem (ihrem) Besitz befindlichen Unterlagen und Gegenstände, die im Eigentum der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen stehen und ihm (ihr) von der Gesellschaft oder verbundenen Unternehmen überlassen wurden, an die Gesellschaft zurückzugeben.

§ 9 Versicherungen 

1. Die Gesellschaft wird für Herrn/Frau … eine Unfallversicherung mit folgenden Leistungen abschließen: ……

2. Die Gesellschaft wird zugunsten von Herrn/Frau …… eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abschließen und bis zu einem Jahr nach Ausscheiden von Herrn/Frau …. aus dem Anstellungsverhältnis aufrechterhalten.

§ 10 Schlussbestimmung

Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ort, Datum 

__________________________ __________________________
(Gesellschaft)  (Geschäftsführer) 

Muster Vorlagen und Formulare

Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?

 

Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

0 EUR

Festpreis

Kostenmodelle

Erstberatung

Rechtsschutz

Prozessfinanzierung

Pauschalpreis

Honorarvereinbarung

Was Sie von
uns erhalten

Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.

Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.

Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.

Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.

Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.

Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.

Unser Preis

0 EUR

Die Kostenabwicklung erfolgt durch die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages.

Kein Kostenrisiko

Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.

Pauschal

Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.

Kosten nach Aufwand

Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.

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Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?

Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

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Erstberatung

Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch. Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung. Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

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Rechtschutz

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

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Prozessfinanzierung

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Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung. Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

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Das sagen unsere glücklichen Mandanten

Wir möchten uns insbesondere bei Frau A.R. bedanken, Top Anwältin, sowohl menschlich als auch fachlich, sehr kompetent und empfehlenswert. Sie hat uns außergerichtlich vertreten zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir hätten uns keine bessere Anwältin für unseren Fall vorstellen können. Durch ihre kompetente Beratung und Herangehensweise konnten wir eine Forderung der Gegenseite erheblich minimieren.

M. S.

Die Anwälte der Kanzlei sind auf ihren Gebieten außerordentlich kompetent und die Mitarbeiter sehr zuvorkommend. Ich habe mich sehr gut aufgehoben und betreut gefühlt. Danke dafür! Sie bekommen meine beste Empfehlung!

M. R.

Die Kanzlei Streich & Kollegen betreut uns bereits seit vielen Jahren bei umfangreichen Immobilienprojekten. Mit der Zusammenarbeit sind wir äußerst zufrieden und empfehlen die Kanzlei besonders in bau- und mietrechtlichen Angelegenheiten weiter.

R. S.

Die Kanzlei Streich und Kollegen 

Anwaltliche Rechtsberatung im
Vier-Augen-Prinzip

Gute Rechtsberatung muss für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Jeder hat ein Recht auf sein Recht und dafür setzen wir uns ein.

Wir bieten sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmerinnen und Unternehmern eine erstklassige und umfangreiche Angebotspalette, in die unser gesamtes Know-How einfließt.

Ganz egal, wo Sie leben – wir sind bei Ihnen und für Sie da.

Alleingänge gibt es bei uns nicht. Bei entscheidenden Schritten, die maßgeblich den Erfolg Ihrer Mandatierung beeinflussen, arbeiten wir bewusst im Vier-Augen-Prinzip. So können wir verschiedene Blickwinkel ausleuchten und Risiken minimieren.

Zeit ist Geld

Zuverlässige und kompetente Rechtshilfe JETZT und nicht irgendwann. Sie haben keine Zeit, wochenlang auf einen Termin zu hoffen. Bei uns können Sie sofort selbst entscheiden, wann und wie es losgeht. Sie haben die volle Kostenkontrolle von Anfang an.

Ihr Vorteil

Unsere Stärke ist die Bündelung von Kompetenzen, manchmal auch rechtsgebietübergreifend. Wir versprechen Ihnen eine transparente und kostenschonende Arbeitsweise und fortlaufende Betreuung mit verbindlichem Informationsfluss.

Unser Service

Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.

Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.

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