Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht wird gemäß § 650r BGB auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet. Es handelt sich hierbei um die Möglichkeit einer Kündigung, die auf einen wichtigen Kündigungsgrund gestützt wird. Das Gesetz definiert hierbei, was unter einem wichtigen Kündigungsgrund zu verstehen ist. Die gesetzliche Definition ist jedoch nicht abschließend, diese wird vielmehr durch die ständige Rechtsprechung ergänzt und erweitert.
Das Sonderkündigungsrecht ist oftmals im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu beurteilen. Es kann im Bereich des Arbeitsrechts, im Mietrecht aber auch im Werkvertragsrecht bestehen.
Grundsätzlich muss ein besonderes Ereignis vorliegen, dass die vorzeitige Beendigung eines bestehenden Vertrages ermöglicht.
Mietrecht
Ein Sonderkündigungsrecht im Mietrecht besteht beispielsweise, wenn der Mieter mehrere Mieten nicht bezahlt hat oder der Vermieter dem Mieter gegenüber eine umfangreiche Modernisierung der Wohnung angekündigt hat.
Baurecht
Im Baurecht bestehen eine Vielzahl von Sonderkündigungsmöglichkeiten. Als klassische Beipiele für ein bestehendes Sonderkündigungsrecht sind hierbei die mangelhafte Ausführung von Werkleistungen durch den Unternehmer oder eine dauerhafte Ignorierung gesetzter Fristen durch den Bauunternehmer anzuführen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht nur aufgrund gesetzlicher Grundlage. Dieses kann auch durch vertraglichen Inhalt zwischen den Parteien eines Vertrages vereinbart und festgehalten werden.