Abschluss Mietvertrag

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Abschluss Mietvertrag

Der Abschluss eines Mietvertrages stellt die Grundlage eines Mietverhältnisses dar. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

Ein Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei grundsätzlich immer die Schriftform gewählt werden sollte. Der Grund dafür ist, dass im schriftlichen Mietvertrag sämtliche Vertragsinhalte unmissverständlich dargelegt werden und durch die Unterzeichnung der Parteien die jeweilige Kenntnisnahme vorausgesetzt werden kann.

Ein schriftlicher Mietvertrag kann auf eine bestimmte Dauer, also befristet geschlossen werden. Ein mündlicher Mietvertrag gilt gemäß §550 BGB als unbefristet geschlossen.

Der Mietvertrag enthält zunächst Angaben zu den Vertragsparteien (Mieter und Vermieter).

Im Mietvertrag wird die Mietsache näher beschrieben, z.B.:

  • Wohnraum oder Gewerbe?
  • Was wird vermietet?
  • Wie groß ist die Wohnung?
  • Wo liegt die Wohnung?
  • Vermietung inklusive Kellerraum oder Garage?
  • Gilt eine verbindliche Hausordnung?

Des Weiteren enthält der Mietvertrag Angaben zum Beginn des Mietverhältnisses, der zu entrichtenden Miete, zu der Mietkaution, zu Kündigungsfristen, etc.

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