Anwalt Arbeitsrecht Hamburg

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Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht

Ihre Vorteile mit der Arbeitsrecht Kanzlei Streich & Kollegen

 

  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Erstellung/ Prüfung Geschäftsführervertrag
  • Prüfung einer Kündigung
  • Aushandeln einer hohen Abfindung
  • Arbeitsunfall geltend machen

Wann sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren?

Nur, wer in der Lage ist, die Sichtweise und Beweggründe von Handlungen anderer zu verstehen, der kann darauf entsprechend reagieren oder diesen entgegenwirken. Aus genau diesem Grund beraten wir sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen und legen dabei ganz bewusst den Fokus nicht nur auf eine Seite. Für einen größtmöglichen Verhandlungserfolg ist die Kenntnis von Stärken und Schwächen beider Seiten unverzichtbar.

Wir beraten und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten rund um Themen wie Kündigung, Abfindung oder die Prüfung eines Arbeitsvertrages. Sollten auch Sie zu diesen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen Fragen haben, dann rufen Sie uns gerne an oder stellen Sie Ihre Rechtsfrage ganz einfach per Anfrageformular. Die Ersteinschätzung Ihres Falles ist garantiert kostenlos.

Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg 

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Kanzlei mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Rechtsgebiet Arbeitbeitsrecht

Die Kanzlei Streich & Kollegen ist seit über 30 Jahren aktiv. Wir betreuen sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Arbeitsrecht.
Am Kaiserkai 69 in Hamburg (Hafen City) empfangen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in unserem modernen Büro.

Wenn Sie auf der Suche nach einem guten Anwalt für Arbeitsrecht in und um Hamburg sind, dann rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihre Angelegenheit. Die sofortige Ersteinschätzung durch unsere Rechtsanwälte erfolgt kostenlos.

Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?

Spezialisierte Kanzlei für Arbeitsecht in Hamburg

Unsere Leistungen als Arbeitsrecht Kanzlei in Hamburg

Abfindung

  • Arbeitnehmer stehen vor der Wahl, ob sie nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung von ihrem ehemaligen Arbeitgeber verlangen oder eine Kündigungsschutzklage erheben. Die Vereinbarung über den Erhalt einer Abfindung stellt eine vergleichsweise Einigung zwischen den ehemaligen Parteien des Arbeitsverhältnisses dar und bietet eine gute Möglichkeit, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema: Abfindung

Abmahnung

  • Die Abmahnung ist im Arbeitsrecht oftmals ein Mittel des Arbeitgebers, um entweder die Voraussetzungen für eine Kündigung zu schaffen oder aber gegenüber dem Arbeitnehmer zu signalisieren, dass sein Verhalten künftig zu ändern ist und es unter Umständen eine verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung nach sich zieht.

    Hier erfahren Sie mehr über das Thema: Abmahnung

Arbeitsvertrag prüfen

  • Wir bieten eine kostenlose Sichtung & Vorabprüfung aller Vertragstypen innerhalb 24h an (Zusendung im PDF-Format via Email). Im Anschluss erhalten Sie eine kostenfreie telefonische Einschätzung und Empfehlung. Rückfragen können besprochen und über ein mögliches weiteres Vorgehen gemeinsam entschieden werden.Sollte Ihr Arbeitsvertrag fehlerbehaftet und eine umfangreiche Korrektur nötig sein, dürfen Sie uns mit der Detailprüfung und Überarbeitung gerne beauftragen. Sie erhalten von uns im Anschluss eine umfangreiche schriftliche Auswertung der Vertragsprüfung mit Erläuterung sämtlicher Risiken und inhaltlichen Verbesserungsvorschlägen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir auch gerne für Sie die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber.

    Hier erfahren Sie mehr über das Thema: Arbeitsvertrag prüfen lassen

Gehalt einfordern

  • Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ist die unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag folgende primäre Pflicht des Arbeitgebers. Zwischen der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Vergütungspflicht des Arbeitgebers besteht ein sog. Austauschverhältnis bzw. Gegenseitigkeitsverhältnis (sog. Synallagma).

    Nach der gesetzlichen Vorschrift in § 611a Abs. 2 BGB ist der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Synonyme Begrifflichkeiten zu „Vergütung“ sind „Gehalt“, „Entgelt“ und „Lohn“.

    Arbeitgeber schulden Arbeitnehmern grundsätzlich die Zahlung des Bruttobetrages, wenn nicht ausnahmsweise eine Nettolohnvereinbarung zwischen den Beteiligten getroffen wurde. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Vergütung seiner geleisteten Dienste entsteht bereits mit der Erbringung seiner Dienstleistung.

    Hier erfahren Sie mehr über das Thema: Gehalt einfordern

F.A.Q

Wo sind Sie als Kanzlei in Hamburg tätig?

Wir sind für unsere Mandanten in und um Hamburg tätig.

Einige unserer bisherigen Einsatzgebiete in Hamburg:

  • Arbeitsrecht Hamburg Wandsbek
  • Anwalt für Arbeitsrecht Hamburg Altona
  • Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Wandsbek
  • Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Eimsbüttel
  • Anwälte für Arbeitsrecht Hamburg Harburg
  • Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Bergedorf
  • Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hamburg-Wandsbek
  • Anwalt für Arbeitsrecht Hamburg Harburg
  • Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg Wandsbek

Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Kostenlose Erstberatung bzw. Ersteinschätzung

Nehmen Sie mühelos Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns kurz und unverbindlich Ihr Anliegen. Dazu können Sie unser Kontaktformular nutzen, das Sie unter den blauen Buttons auf unserer Seite finden. Sie erhalten zeitnah eine Antwort bzw. auf Wunsch einen kostenlosen Rückruf durch einen unserer Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen zu Ihrem Wunschtermin.

Wer bezahlt einen Anwalt im Arbeitsrecht?

Grundsätzlich bezahlt der Auftraggeber, also der Mandant den Anwalt, sobald dieser für ihn tätig wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Fall gewonnen oder verloren wird. Sollte es zu einem Gerichtsprozess vor dem Arbeitsgericht kommen, welcher gewonnen wird, so muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten tragen.

Bei Vorhandensein einer Berufs- bzw. Arbeitsrechtschutzversicherung kommt es auf die Vertragsinhalte an, welche Leistungen und Kosten durch diese Versicherung möglicherweise abgedeckt sind.

Wie finde ich den richtigen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg?

Ein guter Anwalt zeichnet sich durch Sachlichkeit, Fachkompetenz und Focussierung auf das Wesentliche aus. Abgerundet wird dies durch Kundenfreundlichkeit und guten Service.

Wir empfehlen Ihnen bei der Entscheidung für einen Anwalt einen Vergleich und etwas Bauchgefühl. Nicht immer ist billig wirklich gut, aber hohe Kosten versprechen in umgekehrter Weise nicht automatisch beste Qualität.

Die Basis für eine gute Zusammenarbeit sind Vertrauen und Respekt. Ein guter Anwalt stellt sich individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten ein und vertritt rechtlich dessen Interessen in bestmöglicher Weise.

Kann man ohne Anwalt zum Arbeitsgericht?

Es besteht rechtlich betrachtet kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht. Das bedeutet, dass sich grundsätzlich jede(r) Arbeitnehmer:in selbst rechtlich vertreten darf.

Problematisch wird dies jedoch, wenn die Gegenseite anwaltlich gut aufgestellt ist. Die Rechtslage kann sehr komplex darliegen und die Zusammenhänge und Strukturen verworren sein. Da wird es ohne Rechtsanwalt für Arbeitsrecht äußerst kompliziert und die Chancen für ein Obsiegen vor Gericht sind in diesem Fall nicht all zu hoch.

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