Aug. 1, 2022 | Mietrecht

Wohnflächenangabe Vermieter können eine individuelle Vereinbarung treffen (BGH)!

Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 wurde durch den Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Parteien eines Mietvertrages freisteht, eine individuelle Vereinbarung über die Mietfläche eines Mietgegenstandes zu treffen. Konkret bedeutet dies, dass die grundsätzlich geltende 2. Berechnungsverordnung / Wohnflächenverordnung durch entsprechende individuelle vertragliche Vereinbarung abbedungen werden kann.

Der Vermieter hat hierdurch den klaren Vorteil, dass er auch Bereiche der Mietsache als Wohnfläche deklarieren kann, die nach der Wohnflächenverordnung keine Berücksichtigung finden würden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass dies entsprechend im Mietvertrag festgehalten ist.

Es wurde nochmals höchstrichterlich bestätigt, dass die Angabe der Wohnfläche innerhalb eines Mietvertrages nicht lediglich einen deklaratorischen & unverbindlichen Charakter besitzt, sondern eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung darstellt. Eine Beschaffenheitsvereinbarung stellt eine Vereinbarung der Mietvertragsparteien dar, wonach der Mietgegenstand definierte Kriterien erfüllen muss: So auch die vereinbarte Wohnfläche.

Ausnahme der BGH-Rechtsprechung

Der Mieterschutz grenzt jedoch die vertraglichen Möglichkeiten über die Vereinbarung der Wohnfläche ein. Eine Vereinbarung über den Umfang der Wohnfläche ist dann unwirksam, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche (Beschaffenheitsvereinbarung) um mehr als 10 % gegenüber der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche abweicht.

Die Wohnfläche als Beschaffenheitsvereinbarung – klare Vorteile für den Vermieter!

Durch entsprechende Vereinbarung innerhalb des Mietvertrages sind Sie als Vermieter daher in der Lage, Räume und Flächen zur Benutzung als Wohnraum an den Mieter zu übergeben, selbst wenn diese Bereiche aufgrund einer fehlenden baurechtlichen Genehmigung nicht als Wohnfläche gemäß der Wohnflächenverordnung deklariert würden.

Sie erhöhen hierdurch die als Wohnfläche zu vermietende Gesamtfläche und versetzen sich als Vermieter daher in die Lage, die Wirtschaftlichkeit ihres Mietgegenstandes zu erhöhen. Im Rahmen der Formulierung innerhalb des Mietvertrages sollte jedoch Vorsicht geboten sein. Die mietvertragliche Vereinbarung sollte klar strukturiert und rechtlich sauber aufgebaut sein. Es muss klar ersichtlich sein, welche Fläche als Wohnfläche von der Vereinbarung umfasst ist.

Sofern eine solche mietvertragliche Klausel unwirksam ist – entweder aufgrund einer Abweichung von mehr als 10 % gegenüber der tatsächlichen Wohnfläche oder aufgrund fehlerhafter vertraglicher Formulierung – so laufen sie Gefahr, dass der Mieter einen Rückforderungsanspruch der bereits entrichteten Miete durchsetzen kann. Bei wirksamer Vereinbarung ist ein solches Vorgehen jedoch durch die Rechtsmischung des BGH gedeckt, vgl. BGH VIII ZR 26/20.

Autor: Finn Streich

Rechtsanwalt und Partner

Mietrecht

Soforthilfe vom Rechtsanwalt

Möchten Sie mit einem Anwalt sprechen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren oder brauchen Sie eine schnelle rechtliche Beratung? Dann rufen Sie an oder kontaktieren Sie uns an.

Baulärm in der Nachbarschaft ein Grund zur Mietminderung?

Besonders im innerstädtischen Bereich ist das Vorhandensein einer Baustelle (Neubau oder Sanierung) in der Umgebung einer Mietwohnung sehr wahrscheinlich. Nicht selten versuchen Mieter diesbezüglich Mietminderungen durchzusetzen. Hierzu lässt sich ganz klar sagen:...

Die Wohnungsübergabe – So ist es richtig

Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter gemäß § 546 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, die Mietwohnung (=Mietsache) zurückzugeben. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle wer gekündigt hat, wie lange das Mietverhältnis bestand oder wie gut...

Rückzahlung der Kaution – Wie lange muss der Mieter Geduld haben?

Bei Mietverträgen über eine Wohnung ist es üblich, dass Vermieter die Stellung einer Sicherheit durch den Mieter verlangen. Gemäß § 551 BGB ("Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten") darf eine sogenannte „Kaution“ höchstens das Dreifache der auf einen Monat...

Tod des Mieters – Keine oder unbekannte Erben

Tod des Mieters - Mieter verstorben Nicht selten tritt der Fall ein, dass ein Mietverhältnis durch den Tod des Mieters beendet wird – sei es über eine Wohnung oder eine Gewerbefläche. Für Vermieter stellt sich daraufhin die Frage, wer nun für offene Verbindlichkeiten...

Konkludente Zustimmung bei Klage auf Mieterhöhung

Wer trägt die Kosten des Rechtsstreits? Über dieses Thema hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar 2018 entschieden (BGH, Beschluss vom 30.01.2018 - VIII ZB 74/16). Das Amtsgericht hatte einer Vermieterin (Klägerin) die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, die ihre...

Mietminderung wegen Hitze

„Temperaturen rauf, Miete runter“? Der Klimawandel ist spürbar, die Sommer werden immer heißer. In den Sommermonaten ist es mancherorts kaum noch erträglich. Eine Mietminderung aufgrund schlecht oder nicht isolierter Bausubstanz ist generell bekannt, allerdings eher...

Mieterhöhung – Die Zustimmungsklage

Wie Vermieter eine rechtmäßige Erhöhung der Miete gerichtlich durchsetzen können In einem Mietverhältnis stehen sich die Interessen von Mieter und Vermieter stets gegenüber. Um die beiden Interessen in Einklang zu bringen, sieht das BGB etliche Vorschriften,...

Die Mieterhöhung – Was Mieter wissen sollten

Müssen Mieter die Ankündigung einer Mieterhöhung uneingeschränkt hinnehmen? Nein. Mieter sind nicht dazu verpflichtet, jeglicher Mieterhöhung seitens der Vermieter zuzustimmen. Das Gesetz räumt den Mietern hierfür eine Überlegungsfrist, die sogenannte Zustimmungsfrist...

Die Mieterhöhung – Was Vermieter dürfen und was nicht

Grundsatz Ein Vermieter darf unter bestimmten Voraussetzungen die Miete erhöhen. Im Sinne des Mieterschutzes werden dem Vermieter hierbei allerdings Grenzen gesetzt. Begrenzt wird die Höhe durch die ortsübliche Vergleichsmiete, als auch die Kappungsgrenze, aber was...

Wohnungsgeberbescheinigung

Darf ein Vermieter den neuen Lebenspartner eines Mieters ablehnen? Vermieter sind seit dem 01.11.2015 gemäß den gesetzlichen Regelungen nach § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Diese ist für Mieter dringend...
error: Content ist geschützt!!