Abmahnung eines Mieters

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Abmahnung eines Mieters

Eine Abmahnung eines Mieters durch den Vermieter ist ein ausdrücklicher Hinweis auf ein vertragswidriges Verhalten mit der Aufforderung, dieses binnen einer Frist zu unterlassen bzw. zu korrigieren.

Bestenfalls erfolgt eine Abmahnung nicht mündlich im Hausflur, sondern in schriftlicher Ausführung. Der Grund dafür ist ganz einfach:

Durch die schriftliche Ausführung hat sich der Vermieter eine Grundlage für weitere Handlungsmöglichkeiten geschaffen. Sollte sich das Fehlverhalten des Mieters fortsetzen oder sogar steigern, so hat der Vermieter nach der einen oder der anderen vorausgegangenen Abmahnung die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung des Mieters geschaffen. Diese Kündigung stützt sich nämlich auf im Voraus erfolgte Abmahnungen, wenn diese vom Mieter ignoriert wurden.

Gründe für Abmahnungen kann es verschiedene geben, z.B.:

– Nichtzahlung oder nur unregelmäßige Entrichtung der Miete
– Regelmäßiger Lärm in der Wohnung, der die Nachbarn stört
– Unerlaubte Haustierhaltung
– Eine generelle Missachtung der Hausordnung
– Unerlaubte An- oder Umbaumaßnahmen

Wir empfehlen allen Parteien bei Problemen grundsätzlich zunächst ein persönliches Gespräch im Guten zu suchen, anstatt direkt in die Offensive zu gehen und schriftliche Abmahnungen zu verfassen. Im Gespräch stellt sich relativ schnell heraus, ob die Gegenseite überhaupt gesprächsbereit und einsichtig ist, oder nicht.

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