Betriebsbedingte Kündigung

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Betriebsbedingte Kündigung

Von einer solchen Kündigung wird nur dann gesprochen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den von ihm vertraglich geschuldeten Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung stellen kann. Bei betriebsbedingten Kündigungsgründen handelt es sich also um Gründe, die im Unternehmen und nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen.

Zumeist ist eine schwierige wirtschaftliche Situation Grund für betriebsbedingte Kündigungen in Unternehmen. Diese kann ihre Ursache beispielsweise in Auftragsmangel, Umsatzrückgang oder unvermeidlichen Umstrukturierungen finden. Auch eine Betriebsschließung erfordert die Entlassung der Mitarbeiter in Form von betriebsbedingten Kündigungen.

Der Arbeitgeber darf jedoch nicht frei wählen, wer gehen muss und wer bleiben darf. Er hat sich strikt an die Vorgaben der sogenannten Sozialauswahl zu halten. Diese berücksichtigt unterschiedliche Faktoren wie Alter und Betriebszugehörigkeit, familiärer Stand (Unterhaltspflicht bei Kindern) oder Schwerbehinderung. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert die gesetzlichen Bestimmungen hierzu.

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