Grundlegendes zur betriebsbedingten Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung ist auf Kündigungsgründe zurückzuführen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen, sondern auf betriebliche Erfordernisse zurückzuführen sind. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens auf einen anderen Arbeitsplatz zu verlegen und ihn dort zu beschäftigen.
Betriebsbedingt gekündigt- Anspruch auf Abfindung?
Als Arbeitnehmer haben sie bei einer betriebsbedingten Kündigung keinen Anspruch auf Erhalt einer Abfindung. Da das deutsche Arbeitsrecht keinen Abfindungsanspruch vorsieht, muss diese zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber extra ausgehandelt werden. Es handelt sich insofern stets um eine freiwillige Entschädigungszahlung durch den Arbeitgeber.
Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung
Zwingende Voraussetzung für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung ist, dass diese auf dringende betriebliche Erfordernisse zurückzuführen ist. In der Praxis handelt es sich hierbei überwiegend um Umstände wie beispielsweise eine Betriebsschließung, die Insolvenz des Arbeitgebers oder eine ungesicherte oder nicht mehr vorhandene Auftragslage.
Betriebsbedingte Kündigung erhalten – Praxishinweis für Arbeitnehmer
In jedem Falle sollten Sie sich als Arbeitnehmer nach Erhalt der Kündigung betriebsintern im gesamten Unternehmen erkundigen, ob vergleichbare freie Stellen vorhanden sind oder andere Möglichkeiten bestehen, um ein Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten. Auch hierbei kann Ihnen der Betriebsrat behilflich zur Seite stehen. Diese Informationen sind im Falle einer Kündigungsschutzklage wichtig, da hiermit eine Kündigung unter Umständen zu Fall gebracht werden kann.
Wir empfehlen Ihnen als Arbeitnehmer zusätzlich, die betriebsbedingte Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung angezweifelt werden kann, da nicht alle Arbeitgeber alle erforderlichen Voraussetzungen einer Kündigung erfüllen und einhalten. Sollten begründete Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, so empfehlen wir dringend, innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zu erheben.
Wie Streich & Kollegen bei einer betriebsbedingten Kündigung helfen können
In jedem Fall sollten Sie die Möglichkeit nutzen und unsere kostenlose Erstberatung wahrnehmen. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin mit uns und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von einem Rechtsanwalt zu Ihren Möglichkeiten und Rechten beraten. Sie können uns über unser kostenloses Kontaktformular anschreiben. Dabei schildern Sie uns kurz die Eckdaten und senden uns ggf. die wichtigen Unterlagen (Arbeitsvertrag & betriebsbedingte Kündigung) zu. Diese können Sie ebenfalls in dem Kontaktformular ganz einfach hochladen.
Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam?
Ein typischer Grund, der die betriebsbedingte Kündigung unwirksam werden lässt, ist eine falsche Sozialauswahl des Arbeitgebers. Hierfür kann es unterschiedlichste Gründe geben. Oftmals argumentiert der Arbeitgeber, dass er eine Sozialauswahl aufgrund nicht vorhandener Vergleichbarkeit nicht vornehmen müsste. Oder aber der Arbeitgeber zieht den Kreis der vergleichbaren Mitarbeiter zu klein, so dass der Arbeitgeber von vornherein lediglich eine Teilbetrachtung der möglichen Arbeitnehmer vornimmt, was wiederum unzulässig ist.