Mai 17, 2023 | Arbeitsrecht

Krankschreibung – was darf man und was nicht?

Inhalt

Voraussichtliche Lesedauer: 16 Minuten

Krankschreibung – Was ist für Arbeitnehmer erlaubt?

Eine Krankschreibung ist eine Bescheinigung, die belegt, dass eine Person aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung arbeitsunfähig ist. Sie wird von einem Haus-, Fach- oder Zahnarzt ausgestellt.

Das Wichtigste zuerst in Kürze

  • Eine Krankschreibung verpflichtet nicht grundsätzlich dazu, zu Hause im Bett zu liegen
  • Eine Krankschreibung entbindet Arbeitnehmer zunächst von der Pflicht zur Arbeitserbringung und dient der vollständigen Genesung
  • Der Arbeitgeber muss für 6 Wochen (42 Tage) ab Beginn der Krankschreibung den Lohn regulär zahlen, danach übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung
  • Diese 6-Wochen-Frist beginnt bei jeder neuen Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu laufen

Was bedeutet „Krankschreibung?

Eine Krankschreibung ist erforderlich, um einen Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall zu haben, insbesondere auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und auf das sich daran anschließende Krankengeld durch die Versicherung.

Die Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, muss damit zunächst dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um die Arbeitsunfähigkeit des Angestellten zu beweisen. Eine Krankschreibung beinhaltet auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Hinweis:

Seit dem 01.01.2023 übermittelt der zuständige Arzt die Information einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die zuständige Krankenkasse des Patienten. Der Arbeitnehmer ist lediglich verpflichtet, den Arbeitgeber über das Bestehen und die Gültigkeitsdauer der Krankschreibung zu informieren. Der Arbeitgeber muss dieses ärztliche Attest selbst bei der Krankenkasse abrufen.

Tipp:

Begriffs-Unterscheidung zur „Krankmeldung“: Diese erfolgt durch den Arbeitnehmer selbst und muss unverzüglich (nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz) geschehen. Es gibt hierfür keine formale Vorgaben, sodass sie per Mail, SMS, WhatsApp oder Telefon erfolgen kann.

Wann ist man „arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähig ist, wer nicht in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten auszuführen. Die berufliche Tätigkeit kann gar nicht oder nur unter Verschlechterung des Gesundheitszustandes ausgeübt werden.

Eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist jedoch von der konkreten Tätigkeit abhängig, nicht jede Erkrankung beeinträchtigt jeden Job gleich stark. Zu denken ist an eine Unterscheidung bei körperlich fordernden Berufen, sowie bloßen Schreibtisch-Jobs, wie auch Berufen mit viel oder wenig Personenkontakt. Auch geht man von einer zeitlich begrenzten Beeinträchtigung aus. Ist der Arbeitnehmer dauerhaft nicht arbeitsfähig, wird von Berufsunfähigkeit gesprochen.

Woher bekommt man eine Krankschreibung?

Grundsätzlich erhält man diese vom Arzt nach einem persönlichem Aufsuchen der Praxis. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer Videosprechstunde, wenn eine körperliche Untersuchung nicht nötig ist (nach § 4 Abs. 5 AU-RL). Hier ist zu differenzieren: Eine Krankschreibung per Video erfolgt für bekannte Patienten für bis zu 7 Tage, für unbekannte Patienten nur für 3 Tage.

Die Möglichkeit einer Krankschreibung per Telefon galt bis zum 31.03.2023 aufgrund der Corona-Pandemie, ist aber nun ausgelaufen. Sie ist nur noch in engen Ausnahmen zulässig, wenn keine Videosprechstunde angeboten wird und für die erkrankte Person eine öffentlich-rechtliche Pflicht zu Absonderung besteht.

Krankschreibung der Krankenkasse melden

Seit dem 01. Juli 2022 sind Arztpraxen dazu verpflichtet, die Krankschreibung direkt selbst elektronisch an die jeweilige Krankenkasse zu senden. Somit ist eine schnelle und zuverlässige Information der Krankenkasse gewährleistet und eine Verzögerung oder gar ein Verlust dieser Krankschreibung auf dem Postweg ausgeschlossen.
Früher war jeder Patient/ Patientin selbst verantwortlich für die Information der Krankenkasse über die Krankschreibung. Ging diese nicht oder deutlich verspätet ein, so hatte dies Einfluss auf die Leistungen und Zahlungen der Krankenkasse im Zusammenhang mit der Erkrankung, wie z.B. der Lohnfortzahlung.

Wie lange ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gültig?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt für den Zeitraum, für den sie ausgestellt ist. In der Krankschreibung muss in der Regel eine bestimmte Anzahl von Tagen angegeben werden. Die Regeldauer beträgt hier zwischen ein und sieben Tagen. Längstens wird eine Bescheinigung für zwei Wochen ausgestellt, in Ausnahmen bis zu einem Monat (nach den AU-RL). Nach Ablauf der Frist kann auch eine Verlängerung beantragt werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht.

Wie lange darf man ohne Krankschreibung zu Hause bleiben?

Dies richtet sich nach dem individuellen Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag. Ist hier keine Regelung zu finden, ist das Entgeltfortzahlungsgesetz maßgeblich. Dieses legt in § 5 fest, dass der Arbeitnehmer ohne ein ärztliches Attest drei Kalendertrage zu Hause bleiben kann. Ansonsten droht der Verlust von Leistungen durch den Arbeitgeber und durch die Krankenkasse. Spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag, also an dem vierten Tag, muss eine Krankschreibung vorliegen.

Tipp:

Immer zuerst in den Arbeits-, sowie Tarifvertrag schauen: hier kann z.B. vereinbart sein, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Bescheinigung erforderlich ist! Die Nichtbefolgung wäre ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten.

Denken Sie auch an Feiertage und Samstage, wie Sonntage, die zur 3 Tages-Frist gehören.

Darf man trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die ein Arbeiten trotz Krankschreibung verbietet. Eine Krankschreibung ist nur eine Prognose und kein Verbot: der Arbeitnehmer darf selbst entscheiden, ob er vorzeitig wieder arbeiten kann und möchte. Auch besteht die Kranken- und Unfallversicherung in vollem Umfang. Jedoch hat der Arbeitgeber ein Recht, den Arbeitnehmer nach Hause zu schicken. Dies resultiert aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.

Wie kann man sich „gesundschreiben“ lassen?

Eine Pflicht zur Gesundschreibung existiert nicht. Die Krankschreibung muss nicht aufgehoben werden. Eine Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist jedoch möglich. Dies begründet aber Kosten für den Arbeitnehmer, denn dies ist keine Kassenleistung. Deshalb lohnt sich eine Gesundschreibung nur bei medizinisch begründeten Sachverhalten, wie bei Krankheiten mit schlechter Behandelbarkeit oder schwerem Krankheitsverlauf, um z.B. den Arbeitgeber zu beruhigen.

Krankschreibung und Urlaub

Geht es um einen Urlaub, der einer Genesung im Weg steht, wie z.B. einem Skiurlaub, sieht dies anders aus. Hier steht der Erholungszweck nicht im Vordergrund. Ein Antreten der Reise stellt einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar. Erfährt der Arbeitgeber hiervon, kann eine Abmahnung oder auch bei wiederholten Verstößen, eine Kündigung die Folge sein.

Darf man in den Urlaub fahren, wenn man krankgeschrieben ist?

Eine Krankschreibung steht einem Urlaub nicht entgegen, wenn der Urlaub der Genesung, also der Erholung, dient. Dies liegt vor, wenn der konkrete Urlaub ausschließt, dass die Krankheit sich verschlimmert oder verlängert. Dies läge z.B. vor bei einer Kur oder einem Wellness-Aufenthalt. Hier trägt der Urlaub unter Umständen sogar zur Krankheitslinderung bzw. Genesung bei. Man muss diesen Urlaub dann weder dem Arbeitgeber noch der Krankenkasse melden, wenn die Krankschreibung für weniger als sechs Wochen gilt.

Urlaub im nicht EU-Ausland trotz Krankschreibung – ist das erlaubt?

Ein Urlaub im Nicht EU-Ausland ist möglich – fraglich ist, ob dies Auswirkungen auf das Krankengeld haben kann. Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, das nach sechswöchiger Erkrankung die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ablöst.

Bei einer Auslandsreise während des Krankengeldbezuges muss die Krankenkasse informiert werden. Der Anspruch auf Leistungen ruht, wenn sich der Versicherte im Ausland aufhält (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. SGB V).

Das Krankengeld wird weitergezahlt, wenn sich der Versicherte mit Zustimmung der Krankenkasse im Ausland aufhält. Außerhalb der EU kann die Krankenkasse die Zahlung einstellen, wenn die Reise ohne Zustimmung angetreten wird.

Die Krankenkasse genehmigt, wenn die Genesung durch den Urlaub nicht gefährdet oder verzögert wird. Es muss also ein Antrag gestellt werden, die Krankenkasse holt eine medizinische Stellungnahme ein und entscheidet. Hierzu sollte der Arbeitnehmer auch ein ärztliches Attest einreichen. Entscheidend ist also, ob ein Arzt Bedenken gegen die Reise hat.

Auch die Information an den Arbeitgeber über den Aufenthalt ist zu raten, aber nicht verpflichtend. Dies kann Misstrauen beim Arbeitgeber vorbeugen, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich gerechtfertigt ist.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Erkrankt man im Urlaub, sollte man folgende „Check-Liste“ beachten:

  1. Es sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden, auch wenn kein konkreter Behandlungsbedarf besteht. Grund dafür ist, dass eine Erkrankung im Urlaub bereits ab dem ersten Tag nachgewiesen werden muss, unabhängig von abweichenden Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag (gängige 3-Tage-Regel).
  2. Es sollte sofort, also am ersten Krankheitstag, der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informiert werden. Nur so wird der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erhalten (§ 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz).
  3. Es sollte das Attest dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dies sollte bis zum vierten Krankheitstag erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass dies auch bei einem Auslandsaufenthalt gilt, sodass sich die Sendung per Fax anbietet.
  4. Hat der Arbeitnehmer dann einen Anspruch darauf, dass ihm die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden, sollte er sich an die obigen Voraussetzungen halten.

Rechte und Pflichten beim „Kranksein“ im Urlaub

Zu den Pflichten gehören die oben aufgeführten Anzeige und Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber. Eine Nichtbefolgung hat den Verlust der Urlaubstage zur Folge.

Hinweis:

Das ausländische Attest muss den gesetzlichen Nachweispflichten genügen. Allein die Angabe der Erkrankung reicht nicht aus; es muss eine konkrete Arbeitsunfähigkeit belegt werden.

Ist der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig und der mit dem Arbeitgeber abgesprochene Urlaubszeitraum vorbei, muss er wieder zur Arbeit erscheinen. Der Arbeitgeber muss die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren, sofern der Arbeitnehmer sich an die Regeln zur Vorgehensweise (siehe oben) gehalten hat. Bei Einhaltung der genannten Pflichten, ergibt sich das Recht des Arbeitnehmers, dass die krank verbrachten Urlaubstage wieder auf seinem Urlaubskonto gutgeschrieben werden.

Vorsicht:

Auch im Krankheitsfall endet der Urlaub zum ursprünglich beantragten Zeitpunkt. Die Krankheitstage darf der Arbeitnehmer nicht einfach an den Urlaub anhängen. Dies ist eine unzulässige „Selbstbeurlaubung“. Ein Verstoß hiergegen, also eine unzulässige Selbstbeurlaubung, kann eine Abmahnung oder ggfs. Kündigung zu Folge haben.

Im Urlaub erkranken – sollte man sich im Urlaub krankschreiben lassen?

Unbedingt sollte – im Inland, wie im Ausland – ein Arzt aufgesucht werden, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Dies hat den Vorteil, dass der Urlaubsanspruch erhalten bleibt.

Zudem sollte nach § 5 Abs. 2 EntgFG der Arbeitgeber unverzüglich von der Erkrankung informiert werden, unter Angabe des Aufenthaltsortes und der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung.

Kann man genommene Urlaubstage vom Arbeitgeber zurückbekommen, wenn man im Urlaub erkrankt?

Nach §9 BUrlG werden Krankheitstage während dem Urlaub nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Der Urlaub dient dem Erholungszweck. Wenn man krank ist, kann sich dieser Erholungszweck nicht verwirklichen. Wird man während seines Urlaubs krank, kann man ihn deshalb später nachholen. Die Anzahl der Tage, an denen eine Erkrankung vorliegt, wird damit nicht von dem Urlaubsanspruch abgezogen – das Urlaubskonto „bleibt voll“. Ein Nachholen kann also erfolgen, wenn eine Genesung eingetreten ist. Eine Urlaubsabgeltung, also eine Auszahlung der Urlaubstage ist nicht möglich. Voraussetzung dafür ist dann aber eine Krankschreibung durch eine Arzt (siehe oben).

Was darf man alles machen, wenn man krankgeschrieben, aber nicht bettlägerig ist?

Grundsätzlich darf man alles machen, was einer Genesung nicht im Wege steht. Dies hängt jedoch von der individuellen Situation des Arbeitnehmers, sowie der konkreten Krankheit ab. Man darf seine Gesundheit keinesfalls weiter gefährden. Eine Krankschreibung fesselt jedoch nicht grundsätzlich an das Bett. Vor allem Aktivitäten, die eine Heilung bewirken, sind zulässig, wie zum Beispiel ein Spaziergang. Hat man hohes Fieber oder einen Magen-Darm-Virus, kann das wieder anders aussehen: Hier ist Bettruhe angesagt.

Darf man einkaufen gehen, wenn man krankgeschrieben ist?

Der Einkauf im Supermarkt, wie auch ein Gang in die Apotheke ist grundsätzlich immer möglich. Grenzen werden hier gezogen, wenn der Arzt eine strikte Bettruhe verordnet hat. Dann ist selbst ein Selbstversorgen mit Lebensmitteln nicht erlaubt und sollte an Freunde oder Nachbarn abgegeben werden.

Darf ich trotz Krankschreibung mit meinem Hund Gassi gehen?

Auch hierbei gilt: Erlaubt es der gesundheitliche Gesamtzustand und gefährdet weder die eigene Genesung, noch das Wohl anderer Menschen durch z.B. Ansteckung, so darf man selbstverständlich seiner Fürsorgepflicht für den eigenen Hund nachkommen und mit diesem spazieren gehen. Ist vom Arzt Bettruhe angeordnet worden, muss der Hund von anderen Personen ausgeführt werden.

Ist es erlaubt, sein Kind zur Kita oder Schule zu bringen, wenn man krankgeschrieben ist?

Eine Krankschreibung bedeutet nicht grundsätzlich, dass eine Isolation mit Bettruhe angeordnet wurde. Liegt eine starke gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein womöglich ansteckender Infekt vor, so hat man außer Haus nichts zu suchen. Bei anderen Gründen für eine Krankschreibung, wie z.B. einer Schulterverletzung, Bänderzerrung oder Zahn-OP darf man selbstverständlich seine Kinder auf Wegen begleiten, sofern dies möglich ist.

Darf man essen gehen trotz Krankschreibung?

Auch hier kommt es wieder darauf an, ob dies einer Genesung im Wege steht. Damit muss der konkrete Fall in den Blick genommen werden. Eine Grippe ist hier anders zu bewerten, als ein gebrochener Arm. Ein Ausgehen ist vertretbar, wenn keine Bettruhe notwendig ist. Ein Essen im Restaurant ist damit bei einem gebrochenen Arm in Ordnung, bei einem grippalen Infekt jedoch nicht.

Krankgeschrieben – Vorstellungsgespräch trotzdem wahrnehmen, oder lieber nicht?

An erster Stelle steht bei sämtlichen Aktivitäten während einer Krankschreibung die eigene Genesung und der Schutz der Mitmenschen vor möglicher Ansteckung durch die eigene Erkrankung.

Der „gesunde Menschenverstand“ erlaubt die Entscheidung, ob man einen Termin wie ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen sollte oder lieber nicht. Selbstverständlich bedeutet eine Einladung zu einem solchen Termin eine wichtige Chance, die von großer Relevanz für den weiteren beruflichen Weg sein kann.

Wir empfehlen daher jedem, sich darüber Gedanken zu machen, ob man in geeigneter körperlicher und seelischer Verfassung ist, ein solches Gespräch zu führen. Ein Gipsfuß stellt nicht zwingend einen Absagegrund dar; ein Infekt mit Husten, Schnupfen und/ oder Fieber dagegen garantiert.

Was ist verboten, wenn man krankgeschrieben ist?

Jegliches genesungswidrige Verhalten ist verboten. Die Art der Erkrankung ist entscheidend, eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.

Konsequenzen hat ein genesungswidriges Verhalten, wenn dies vom Arbeitgeber zur Kenntnis genommen wird. Es können arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie eine Abmahnung und im wiederholten Falle eine verhaltensbedingte Kündigung drohen. Der Arbeitgeber muss aber hierfür zunächst diese Pflichtverletzung nachweisen können.

Krankschreibung: Darf man trotzdem auf ein Konzert oder eine Geburtstagsfeier gehen?

Auch hier gilt der Blick auf den konkreten Krankheitsfall. Bei einem Burnout oder anderen seelischen Krankheiten sind Aktivitäten mit sozialen Interaktionen eventuell sogar förderlich. Der Besuch eines Konzertes oder einer Party wird jedoch in den meisten Fällen bei körperlichen Erkrankungen nicht mehr als genesungsfördernd einzuordnen sein, und sollte daher unterbleiben. Die Ausübung solcher Aktivitäten lässt zudem den Eindruck zu, der Arbeitnehmer würde „krankfeiern“.

Tipp:

In Zweifelsfällen geplante Aktivitäten mit dem Arzt besprechen und sich dies schriftlich genehmen lassen – das erspart etwaige Streitigkeiten!

Sie haben Fragen zum Thema „Krankschreibung“ oder „Arbeitsunfähigkeit“?

Nutzen Sie hier unsere Möglichkeit zur sofortigen und kostenlosen Kontaktaufnahme und stellen Sie Ihre Fragen einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht:

F.A.Q

Krankgeschrieben auf ein Konzert gehen

Grundsätzlich sind alle Aktivitäten erlaubt, die einer schnellstmöglichen Genesung des Arbeitnehmers zuträglich sind und darüber hinaus keine weiteren Personen durch z.B. Ansteckung gefährden. Da es unterschiedliche Gründe für eine Krankschreibung gibt, muss auch zwischen den unterschiedlichen Verhaltensregeln unterschieden werden. Dass man mit Fieber, Bronchitis oder einer Magen-Darm-Infektion nicht zu einem Konzert geht, dürfte sich hierbei von selbst verstehen. Mit einem gebrochenen Arm hingegen ist ein Konzertbesuch (Sitzplatz statt Innenraum…) durchaus vertretbar, ein Skiurlaub jedoch nicht.

Darf man essen gehen, wenn man krankgeschrieben ist?

Eine Krankschreibung verpflichtet nicht automatisch zur Bettruhe. Auch hier gilt: Ein angemessenes Verhalten, dass die Genesung nicht gefährdet ist erlaubt. Selbstverständlich ist der Rahmen des Erlaubten auch hier abhängig von der Art der Erkrankung.

Krankgeschrieben Kind in die KiTa bringen

Eine Krankschreibung entbindet Eltern nicht von ihren Fürsorgepflichten. Selbstverständlich ist es erlaubt, die eigenen Kinder zu versorgen und zu befördern. Dazu gehört die Beschaffung von Nahrungsmitteln (Einkauf von Lebensmitteln) und der Transport in die Kindertagesstätte oder beispielsweise zu den Großeltern. Sollte jedoch ein schwerer Infekt oder eine Krankheit vorliegen, die die erkrankte Person oder die zu befördernden Kinder bei einem Transport mit dem Auto oder anderen Fahrzeug gefährdet, so sollten die Kinder entweder zu Hause bleiben, oder von anderen erwachsenen Personen, z.B. Verwandte befördert und/ oder betreut werden.

Trotz Krankschreibung zum Vorstellungsgespräch

Sollte eine Krankschreibung aufgrund einer körperlichen Einschränkung vorliegen, wie beispielsweise einem Bänderriss oder einem Gipsarm, so spricht nichts gegen das Wahrnehmen eines solchen Termins. Ansonsten hat eine krankgeschriebene Person bei einem Vorstellungsgespräch nichts zu suchen und sollte die Zeit ausschließlich dazu nutzen, den Gesundheitszustand wieder herzustellen. Verboten ist es gesetzlich jedoch nicht, krankgeschrieben zu einem Vorstellungsgespräch zu gehen. Als Anmerkung möchten wir hierbei erwähnen, dass ein Vorstellungsgespräch die Weichen für den beruflichen Weg stellen könnte und hierbei eine körperliche und geistige Fitness nur ratsam ist, um sich entsprechend gut präsentieren zu können.

Darf man einkaufen gehen, wenn man krankgeschrieben ist?

Der Lebensmitteleinkauf im nahegelegenen Supermarkt oder der Gang zu einer Apotheke sind selbstverständlich erlaubt. Nicht jeder hat Menschen, die diese Besorgungen für ihn/ sie verrichten können. Eine ausgedehnte Shoppingtour mit der besten Freundin hingegen oder das Stöbern im Baumarkt könnten zumindest Fragen aufwerfen, sofern man von Kollegen oder anderen Personen gesichtet wird, die von der Krankschreibung wissen. Auch hier muss jedoch der Hintergrund der Krankschreibung betrachtet und der gesunde Menschenverstand einbezogen werden.

Krankschreibung Burnout was ist erlaubt

In diesem Fall bezieht sich die Krankschreibung ausschließlich auf den Arbeitsplatz. Die krankgeschriebene Person darf alles tun, was ihr guttut und einer Genesung zuträglich ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um körperliche Aktivität (z.B. Gartenarbeit, Sport) oder sonstige Tätigkeiten/ Unternehmungen (Essen gehen, verreisen, Konzertbesuch,…) handelt.

Autor: Alina Riemer

Rechtsanwältin

Arbeitsrecht

Soforthilfe vom Rechtsanwalt

Möchten Sie mit einem Anwalt sprechen und sich über Ihre Möglichkeiten informieren oder brauchen Sie eine schnelle rechtliche Beratung? Dann rufen Sie an oder kontaktieren Sie uns an.

Urlaubsplanung und Urlaubsanspruch

Ist die Urlaubsplanung in einem Betrieb reine Chefsache? Das Wichtigste vorab Urlaub in der Probezeit ist grundsätzlich erlaubt Urlaubstage sind genehmigungspflichtig schriftliche Urlaubsanträge sind verbindlicher für beide Seiten Vorgesetzte dürfen Mitarbeiter nur...

Verschwiegenheitspflicht

Was Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer:innen bedeutet In Bezug auf sich anbahnende, bereits bestehende oder auch vergangene Arbeitsverhältnisse kommt es oftmals zu offenen Rechtsfragen, inwieweit welche Informationen aus dem Arbeitsverhältnis weitergegeben...

Mobbing

Mobbing - Wo hört der Spaß auf? Der Begriff kommt aus dem Englischen („to mob“) und bedeutet „jemanden schikanieren“. Mobbing existiert in verschieden Formen und Arten. Zusammenfassend versteht man hierunter ein systematisches Schikanieren und Diskriminieren, mit dem...

Krankschreibung – was darf man und was nicht?

Voraussichtliche Lesedauer: 16 Minuten Krankschreibung – Was ist für Arbeitnehmer erlaubt? Eine Krankschreibung ist eine Bescheinigung, die belegt, dass eine Person aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung arbeitsunfähig ist. Sie wird von einem Haus-, Fach-...

Versetzung – Kann man sich dagegen wehren?

Grundlegendes vorab Wenn Sie als Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber versetzt werden, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, in welchen Arbeitsbereichen Sie künftig eingesetzt werden sollen. Der vorliegende Arbeitsvertrag ist nach wie vor maßgeblich und bestimmt diejenigen...

Die betriebsbedingte Kündigung

Grundlegendes zur betriebsbedingten Kündigung Eine betriebsbedingte Kündigung ist auf Kündigungsgründe zurückzuführen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen, sondern auf betriebliche Erfordernisse zurückzuführen sind. Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur...
error: Content ist geschützt!!