Privates Baurecht in Korntal-Münchingen:
Ihre Rechtsanwaltskanzlei Streich & Kollegen
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Finn Streich
Rechtsanwalt und Partner
Anwalt Baurecht
Ihre erfahrenen und kompetenten Partner für privates Baurecht und Rechtsberatung in Korntal-Münchingen!
Willkommen bei der Kanzlei Streich und Kollegen! Wir sind seit über 30 Jahren Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um das private Baurecht. Wir sind in Korntal-Münchingen und den Ortsgebieten Korntal, Münchingen und Kallenberg für Sie tätig.
Das private Baurecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den zivilrechtlichen Aspekten des Bauens befasst. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Parteien wie Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Handwerkern und Nachbarn. Zu den zentralen Themen des privaten Baurechts gehören das Werkvertragsrecht, das Architekten- und Ingenieurrecht, die Haftung für Mängel am Bauwerk sowie die Rechte und Pflichten von Bauherren und Nachbarn.
Seit unserer Gründung vor über 30 Jahren haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen in allen Belangen des privaten Baurechts zur Seite zu stehen. Durch unsere langjährige Erfahrung und umfassende Expertise können wir Ihnen eine professionelle und zielgerichtete Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des privaten Baurechts bieten.
Unser Team von erfahrenen Rechtsanwälten legt besonderen Wert auf eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Anliegen und Bedürfnisse genau zu verstehen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Bauvorhaben. Dabei berücksichtigen wir stets die Besonderheiten der Region Korntal-Münchingen und der jeweiligen Ortsgebiete Korntal, Münchingen und Kallenberg.
Egal, ob Sie Bauherr, Architekt, Ingenieur, Handwerker oder Nachbar sind – die Kanzlei Streich und Kollegen ist Ihr zuverlässiger Partner in allen Fragen des privaten Baurechts. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, wie wir Ihnen bei Ihrem Bauvorhaben in Korntal-Münchingen und Umgebung helfen können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen erfolgreiche Lösungen zu erarbeiten.
Herzlichst,
Ihr Rechtsanwalt Finn Streich
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Fr: 08:30 – 17:00 Uhr
Soforthilfe vom Rechtsanwalt
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Anwalt Baurecht für Korntal-Münchingen
Leistungen der Kanzlei im Baurecht
Bauabnahme
Die Bauabnahme im privaten Baurecht ist ein wichtiger Schritt, der den Abschluss eines Bauvertrags zwischen Bauherrn und Bauunternehmer kennzeichnet. Sie stellt den Übergang von der Bauphase zur Nutzung oder Gewährleistungsphase dar und ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt. Im Folgenden erhalten Sie Informationen über den Ablauf und die Bedeutung der Bauabnahme im privaten Baurecht:
- Antrag auf Bauabnahme: Nachdem der Bauunternehmer die Baumaßnahmen gemäß den vereinbarten Vertragsbedingungen abgeschlossen hat, stellt er einen Antrag auf Bauabnahme. Hierbei informiert er den Bauherrn darüber, dass das Bauwerk fertiggestellt ist und zur Abnahme bereitsteht.
- Vorbereitung auf die Bauabnahme: Vor der Bauabnahme sollten sowohl Bauherr als auch Bauunternehmer alle relevanten Unterlagen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Dazu gehören Baupläne, Baugenehmigungen, Statikberechnungen und sonstige Dokumente, die im Bauvertrag festgehalten sind.
- Durchführung der Bauabnahme: Bei der Bauabnahme selbst wird das Bauwerk gemeinsam von Bauherr und Bauunternehmer begangen, um festzustellen, ob es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Dabei werden sowohl die sichtbaren als auch die unsichtbaren Mängel (z. B. verdeckte Baumängel) überprüft. Möglicherweise werden auch Sachverständige, wie Architekten oder Ingenieure, hinzugezogen, um eine fachgerechte Begutachtung sicherzustellen.
- Mängelbeseitigung: Werden während der Bauabnahme Mängel festgestellt, ist der Bauunternehmer verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Der Bauherr hat das Recht, die Abnahme solange zu verweigern, bis die Mängel behoben sind. In manchen Fällen kann auch eine Teilabnahme vereinbart werden, bei der bestimmte Bauteile abgenommen werden, während andere noch auf Mängelbeseitigung warten.
- Abnahmeprotokoll: Nach der Bauabnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, in dem alle festgestellten Mängel, deren Beseitigungsfristen sowie weitere Anmerkungen festgehalten werden. Beide Parteien – Bauherr und Bauunternehmer – unterzeichnen dieses Protokoll, um die Abnahme verbindlich zu dokumentieren.
- Gewährleistungsphase: Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsphase, in der der Bauunternehmer für die Beseitigung von Baumängeln haftet, die während der Bauzeit entstanden sind und erst nach der Bauabnahme sichtbar werden. Die Gewährleistungsfrist ist in der Regel gesetzlich geregelt oder vertraglich vereinbart.
Die Bauabnahme im privaten Baurecht ist somit ein entscheidender Moment, der sicherstellt, dass das Bauwerk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und als rechtlicher Startpunkt für die Nutzung des Bauwerks sowie die Gewährleistungs
Baumängel
Baumängel im privaten Baurecht sind Unzulänglichkeiten oder Fehler, die während der Bauausführung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage auftreten. Sie können die Funktionalität, Sicherheit oder Ästhetik des Bauwerks beeinträchtigen und können sowohl während der Bauphase als auch nach der Fertigstellung entdeckt werden. Im Folgenden erkläre ich verschiedene Aspekte von Baumängeln im privaten Baurecht:
1. Arten von Baumängeln:
• Offensichtliche Mängel: Diese Mängel sind leicht erkennbar und können während der Bauphase oder bei der Bauabnahme festgestellt werden, z. B. Risse in Wänden oder fehlerhafte Installationen.
• Verdeckte Mängel: Verdeckte Mängel sind schwer oder gar nicht erkennbar und treten oft erst nach der Bauabnahme auf, z. B. Feuchtigkeitsprobleme oder unzureichende Wärmedämmung.
2. Ursachen von Baumängeln:
• Planungsfehler: Fehler in der Planung oder mangelnde Koordination zwischen den beteiligten Fachplanern können zu Baumängeln führen.
• Ausführungsfehler: Fehler bei der Bauausführung, wie unsachgemäße Materialverwendung oder fehlerhafte Montage, können ebenfalls zu Baumängeln führen.
• Materialfehler: Minderwertige oder fehlerhafte Baustoffe können die Ursache von Baumängeln sein.
3. Rechtliche Aspekte von Baumängeln:
• Gewährleistung: Im privaten Baurecht gilt eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist, während der der Bauunternehmer verpflichtet ist, Mängel zu beseitigen, die auf seine Leistung zurückzuführen sind. Die Frist kann je nach Land und Vertragsbedingungen variieren.
• Mängelrüge: Wenn der Bauherr einen Mangel entdeckt, sollte er diesen umgehend dem Bauunternehmer melden und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
• Beweislast: Im privaten Baurecht liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels und dessen Ursache zunächst beim Bauherrn. Allerdings kann sich die Beweislast im Laufe der Gewährleistungsfrist auf den Bauunternehmer verlagern.
4. Rechtsfolgen von Baumängeln:
• Mängelbeseitigung: Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die festgestellten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
• Schadensersatz: Wenn der Bauunternehmer die Mängel nicht fristgerecht beseitigt, kann der Bauherr Schadensersatz verlangen oder den Mangel selbst beseitigen lassen und die Kosten dafür vom Bauunternehmer zurückfordern.
• Minderung: Der Bauherr kann den vereinbarten Werklohn mindern, wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig teuer ist.
Bauvertrag/Bauträgervertrag, Bauvertrag/Bauträgervertrag kündigen und prüfen
Der Bauvertrag/Bauträgervertrag im privaten Baurecht ist eine Vertragsart, bei der ein Bauträger die Planung, Errichtung und Übergabe eines Bauwerks auf einem Grundstück an den Erwerber oder Bauherrn übernimmt. Der Bauträger trägt dabei das wirtschaftliche und technische Risiko des Projekts. Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen über Bauvertrag/Bauträgervertrag, die Kündigung, die Prüfung durch eine Kanzlei und die Vorteile einer solchen Prüfung:
1. Bauvertrag/Bauträgervertrag: Ein Bauvertrag/Bauträgervertrag ist eine Mischung aus einem Werkvertrag (für die Bauausführung) und einem Kaufvertrag (für das Grundstück). Der Bauträger übernimmt die Planung, Finanzierung, Bauausführung und Vermarktung des Projekts. Der Bauherr bzw. Erwerber erwirbt das Grundstück samt fertiggestelltem Bauwerk und zahlt den vereinbarten Kaufpreis in Raten.
2. Kündigung eines Bauvertrags/Bauträgervertrags: Die Kündigung eines Bauträgervertrags ist in der Regel schwieriger als bei anderen Vertragsarten im privaten Baurecht. Eine Kündigung ist meist nur aus wichtigem Grund möglich, wie z.B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Bauträger oder bei Insolvenz des Bauträgers. Je nach Vertragsbedingungen und nationalen Gesetzen können auch andere Kündigungsgründe vorgesehen sein.
3. Prüfung durch eine Kanzlei: Die Beauftragung einer Kanzlei, insbesondere einer auf Baurecht spezialisierten Kanzlei, zur Prüfung eines Bauvertrags/Bauträgervertrags ist empfehlenswert. Eine solche Prüfung umfasst die Überprüfung der Vertragsbedingungen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die Prüfung der Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen sowie die Analyse der Kündigungsregelungen.
4. Vorteile einer Prüfung durch eine Kanzlei:
• Rechtssicherheit: Eine Kanzlei kann sicherstellen, dass der Bauträgervertrag rechtlich einwandfrei ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
• Vermeidung von Streitigkeiten: Durch die Prüfung und ggf. Anpassung des Vertrags können spätere Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
• Schutz vor finanziellen Risiken: Eine Kanzlei kann auch mögliche finanzielle Risiken und Haftungsfragen im Vertrag identifizieren und entsprechende Regelungen vorschlagen.
• Verhandlungsunterstützung: Eine Kanzlei kann den Bauherrn oder Erwerber bei Vertragsverhandlungen unterstützen und sicherstellen, dass dessen Interessen angemessen vertreten werden.
Die Beauftragung einer Kanzlei zur Prüfung eines Bauvertrags/Bauträgervertrags im privaten Baurecht bietet somit zahlreiche Vorteile für den Bauherrn oder Erwerber, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die eigenen Interessen bestmöglich zu wahren
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Bauverzug
Bauverzug im privaten Baurecht bezieht sich auf Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Bauvorhabens, die über den vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin hinausgehen. Bauverzug kann sowohl für den Bauherrn als auch für den Bauunternehmer erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Im Folgenden erkläre wir den Bauverzug im privaten Baurecht und die Vorteile, eine Kanzlei als Partner zu haben:
- Bauverzug: Bauverzug entsteht, wenn die Bauarbeiten länger dauern als im Bauvertrag festgelegt und keine entsprechenden vertraglichen Anpassungen vorgenommen werden. Bauverzug kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, z. B. durch schlechte Planung, unvorhersehbare Umstände (höhere Gewalt), Lieferengpässe, mangelnde Koordination zwischen den beteiligten Gewerken oder durch Verzögerungen bei der Genehmigungserteilung.
- Rechtliche Konsequenzen: Bauverzug kann zu Schadensersatzansprüchen, Vertragsstrafen oder Kündigung des Bauvertrags führen. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von den vertraglichen Regelungen und den nationalen Gesetzen ab. In vielen Fällen müssen die Verantwortlichkeiten für den Bauverzug und die daraus resultierenden Schäden geklärt werden.
- Vorteile einer Kanzlei als Partner:
Rechtsberatung: Eine Kanzlei, insbesondere eine auf Baurecht spezialisierte Kanzlei, kann bei Bauverzug eine fundierte Rechtsberatung bieten. Die Anwälte können den Bauherrn oder Bauunternehmer über ihre Rechte und Pflichten aufklären und bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen. - Vertragsprüfung und -gestaltung: Eine Kanzlei kann bei der Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen helfen, um sicherzustellen, dass angemessene Regelungen für den Fall von Bauverzug getroffen werden. Dies kann den Bauherrn oder Bauunternehmer vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen schützen.
- Streitbeilegung: Im Falle von Streitigkeiten aufgrund von Bauverzug kann eine Kanzlei den Bauherrn oder Bauunternehmer bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder in gerichtlichen Verfahren vertreten. Die Anwälte können dabei helfen, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder die bestmögliche rechtliche Position zu vertreten.
- Prävention von Bauverzug: Durch die frühzeitige Einbindung einer Kanzlei in den Planungs- und Bauprozess können potenzielle Risiken, die zu Bauverzug führen könnten, frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Insgesamt bietet eine Kanzlei im privaten Baurecht bei Bauverzug sowohl präventive als auch reaktive Unterstützung und kann dazu beitragen, rechtliche und finanzielle Risiken für den Bauherrn oder Bauunternehmer zu minimieren.
Gewährleistung
Gewährleistung im privaten Baurecht bezieht sich auf die Rechte und Pflichten, die zwischen einem Auftraggeber (Bauherr) und einem Auftragnehmer (Bauunternehmen oder Handwerker) bestehen, wenn ein Bauvertrag abgeschlossen wird. Diese Gewährleistungsansprüche dienen dazu, die ordnungsgemäße Ausführung und Qualität der Bauarbeiten sicherzustellen.
In Deutschland ist die Gewährleistung im privaten Baurecht in den §§ 633 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Sie besagt, dass der Auftragnehmer dazu verpflichtet ist, das Bauwerk frei von Mängeln zu errichten, die den Wert oder die Tauglichkeit des Bauwerks beeinträchtigen.
Die wichtigsten Punkte der Gewährleistung im privaten Baurecht sind:
- Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab der Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist kann der Bauherr Mängelansprüche geltend machen.
- Mängelbeseitigung: Stellt der Bauherr innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel fest, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Bauherr hat dabei zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, d.h. die Beseitigung des Mangels oder die Neuerstellung des mangelhaften Teils.
- Selbstvornahme: Kann der Auftragnehmer die Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, hat der Bauherr unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder von Dritten ausführen zu lassen und die Kosten dafür dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
- Minderung: Ist die Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig, kann der Bauherr die Vergütung des Auftragnehmers mindern.
- Rücktritt: In besonders schweren Fällen, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigen kann oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten.
- Schadensersatz: Der Bauherr kann Schadensersatz verlangen, wenn der Auftragnehmer die Mängel zu vertreten hat und dem Bauherrn ein Schaden entstanden ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewährleistungsansprüche im privaten Baurecht vertraglich abgeändert oder erweitert werden können. Daher ist es ratsam, beim Abschluss eines Bauvertrags die entsprechenden Regelungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Schadenersatzklage
Die Schadenersatzklage im privaten Baurecht bezieht sich auf einen zivilrechtlichen Anspruch, der gegen einen Auftragnehmer (Bauunternehmen oder Handwerker) geltend gemacht wird, wenn durch seine schuldhafte Handlung oder Unterlassung ein Schaden am Bauwerk oder bei der Bauausführung entstanden ist. Grundlage hierfür ist das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Bauherr) und dem Auftragnehmer, das durch einen Bauvertrag begründet wird.
In Deutschland sind die Schadenersatzansprüche im privaten Baurecht in den §§ 280 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Demnach kann der Bauherr Schadenersatz verlangen, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und dieser Pflichtverletzung schuldhaft ist. Hierbei handelt es sich meistens um Mängel am Bauwerk, die auf Fehler des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Eine Schadenersatzklage im privaten Baurecht kann folgendermaßen ablaufen:
- Feststellung der Pflichtverletzung: Der Bauherr muss zunächst nachweisen, dass der Auftragnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, z.B. durch mangelhafte Ausführung der Bauarbeiten oder Verwendung ungeeigneter Materialien.
- Schadensnachweis: Der Bauherr muss den entstandenen Schaden konkret beziffern und nachweisen. Dies kann beispielsweise durch Gutachten oder Kostenvoranschläge für die Mängelbeseitigung geschehen.
- Verschulden des Auftragnehmers: Der Bauherr muss darlegen, dass der Auftragnehmer die Pflichtverletzung schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, begangen hat.
- Kausalität: Es muss ein Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Auftragnehmers und dem entstandenen Schaden bestehen. Der Bauherr muss also nachweisen, dass der Schaden auf die Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
- Fristsetzung: In der Regel muss der Bauherr dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht, kann der Bauherr Schadenersatz verlangen.
- Schadenersatzklage: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt hat, kann der Bauherr eine Schadenersatzklage vor einem Zivilgericht erheben.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem entstandenen Schaden und kann unter anderem die Kosten für die Mängelbeseitigung, entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall umfassen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Bauherr grundsätzlich verpflichtet ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht).
Da Schadenersatzklagen im privaten Baurecht oftmals komplex sind und eine genaue Prüfung der Vertragsbedäge und Sachverhalte erfordern, ist es ratsam, bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Baurecht kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage einzuschätzen, die notwendigen Beweise zu sammeln und die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Es ist auch wichtig, bei der Vertragsgestaltung darauf zu achten, dass Schadenersatzansprüche und Haftungsfragen angemessen geregelt sind. Hierzu zählen beispielsweise Regelungen zur Haftung für Mangelfolgeschäden, zur Höhe der Haftung oder zu Verjährungsfristen.
Insgesamt ist die Schadenersatzklage im privaten Baurecht ein wichtiges Instrument, um Bauherren vor finanziellen Schäden zu schützen, die durch mangelhafte Leistungen von Bauunternehmen oder Handwerkern entstehen können. Dabei sollte jedoch stets auf eine sachgerechte Abwicklung und die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen geachtet werden, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Verschiedene Kostenmodelle im Überblick
Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen?
Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gern an.
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Festpreis
Kostenmodelle
Erstberatung
Rechtsschutz
Prozessfinanzierung
Pauschalpreis
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Was Sie von
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Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.
Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.
Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.
Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.
Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.
Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.
Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.
Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.
Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.
Unser Preis
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Kein Kostenrisiko
Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.
Pauschal
Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.
Kosten nach Aufwand
Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.
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Die Kanzlei Streich und Kollegen
Anwaltliche Rechtsberatung für
Korntal-Münchingen
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Finn Streich
Rechtsanwalt und Partner
Rechtsgebiete: Baurecht, Energierecht,
Gewerbemietrecht, Mietrecht und Gesellschaftsrecht
Janis Wittke
Rechtsanwalt und Partner
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Mietrecht,
Gewerbemietrecht und Gesellschaftsrecht
Alina Riemer
Rechtsanwältin
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht und Mietrecht, sowie Gewerbemietrecht