Dez 22, 2023 | Mietrecht

SCHUFA-Auskunft für Vermieter

Darf ein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vom Mieter verlangen?

Das Wichtigste kurz und knapp vorweg

  • Vermieter dürfen sich mit einer SCHUFA-Auskunft über künftige Mieter absichern, wenn diese der Auskunft ausdrücklich zustimmen
  • Vermieter dürfen Bewerber für Mietwohnungen ablehnen, wenn diese sich weigern einer SCHUFA-Auskunft zuzustimmen oder Gehaltsnachweise vorzulegen (Vermieter haben ein Recht darauf, sich im Vorfeld eines Mietvertragsabschlusses abzusichern)

Auf der Suche nach einer Mietwohnung wird man heutzutage vermehrt mit der SCHUFA-Auskunft konfrontiert. Insbesondere in Großstädten, in den denen die Nachfrage nach Mietwohnungen das Angebot übersteigt, wird eine solche SCHUFA-Auskunft von Vermietern oftmals bereits bei Wohnungsbesichtigungen angefordert. In den folgenden Ausführungen wird aufgezeigt, welche Rechte Mieter und Vermieter im Zusammenhang mit einer SCHUFA-Auskunft haben und wie man selbst vorgehen sollte, wenn ein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangt.

Was ist eine SCHUFA-Auskunft?

Bei der SCHUFA-Auskunft handelt es sich um eine Bonitätsauskunft durch die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz „SCHUFA“. Es wird mithilfe von einer Vielzahl an Vertragspartnern wie Banken, Kreditkartengesellschaften aber auch Telekommunikationsunternehmen und Energieversorgender ein sogenannter Scoring-Wert für Verbraucher gebildet. Dieser Scoring-Wert setzt sich zusammen aus positiven und negativen Eintragungen in das SCHUFA-Register. Der Scoring Wert gibt Aufschluss über die Kreditwürdigkeit einer Person und kann so für einen möglichen Vertragspartner einen Indikator über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit einer Person darstellen.

Warum verlangen Vermieter eine SCHUFA-Auskunft?

Vermieter haben die Absicht ein Mietverhältnis mit einem möglichst zuverlässigen und zahlungsfähigen Mieter einzugehen. Durch eine positive SCHUFA-Auskunft kann das Risiko für Mietausfälle geringgehalten werden und der Vermieter während des künftigen Mietverhältnisses mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit pünktlichen und vollständigen Mietzahlungen rechnen.

SCHUFA-Auskunft als Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrages?

Rechtlich betrachtet stellt die SCHUFA-Auskunft für den Abschluss eines Mietvertrages keine Bedingung dar. In der Praxis wird sie jedoch vermehrt von Vermietern verlangt, um ihr finanzielles Risiko zu minimieren. Im Sinne der Vertragsfreiheit darf ein Vermieter durchaus selbst entscheiden, mit welcher Person er ein Vertragsverhältnis eingehen möchte. Hierfür kann er eine freiwillige vorgelegte SCHUFA-Auskunft als Bedingung voraussetzen.

Darf ein Vermieter überhaupt eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Es ist dem Vermieter erst zum Zeitpunkt der Mietvertragsverhandlung rechtlich möglich eine SCHUFA-Auskunft des Mieters zu verlangen. Daher darf der Vermieter die SCHUFA-Auskunft erst zum Zeitpunkt der Konkretisierung eines potenziellen Mietverhältnisses verlangen und nicht schon im Bewerbungsprozess eines Mieters. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für einen vertragswilligen Mieter, diesem nachzukommen. Dieser darf die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft verweigern. Der Vermieter kann in diesem Fall allerdings auf den Abschluss eines Mietvertrages verzichten, um sein Risiko gering zu halten. Es ist hierzu jedoch anzumerken, dass in der Praxis, insbesondere in umkämpften Wohngegenden, eine SCHUFA-Auskunft oft schon im Bewerbungsprozess gefordert wird.

Darf ein Vermieter eine SCHUFA-Auskunft ohne die Zustimmung des Mieters einholen?

Um die SCHUFA-Auskunft des Mieters selbst einzuholen, gibt es 2 Voraussetzungen. Zunächst muss der Vermieter selbst Schufa-Mitglied sein, da er sonst nicht auf die Schufa-Daten zugreifen kann. Im Falle einer Schufa-Mitgliedschaft benötigt ein Vermieter zusätzlich das schriftliche Einverständnis des potenziellen Mieters, um von diesem eine SCHUFA-Auskunft zu erhalten. Ohne eine schriftliche Einwilligung ist es einem Vermieter nicht möglich die SCHUFA-Auskunft des Mieters selbstständig einzuholen.

Wie bekommt man eine SCHUFA-Auskunft?

Die SCHUFA-Auskunft ist direkt auf der Internetseite der SCHUFA erhältlich. Es ist zwischen der SCHUFA-Bonitätsauskunft und der kostenfreien Datenkopie zu unterscheiden. Zur Verwendung als SCHUFA-Auskunft für Vermieter sind beide geeignet. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft ist über folgenden Link bestellbar: www.meineschufa.de/de/produkt/schufa-bonitaetsauskunft. Für die Bestellung der Datenkopie können Sie diesem Link folgen: https://www.meineschufa.de/de/datenkopie.

Was kostet eine SCHUFA-Auskunft?

Einmal jährlich ist es möglich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft zu beantragen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Datenkopie. Die SCHUFA-Bonitätsauskunft kostet hingegen 29,95 Euro. Inhaltlich sind bei beiden Varianten der SCHUFA-Auskunft alle notwendigen Angaben für den Vermieter enthalten. In der kostenpflichtigen Variante sind diese Angaben getrennt aufgelistet. In der Datenkopie hingegen ist darauf zu achten, dass auch Daten für den Eigengebrauch enthalten sind und diese möglichst für den Vermieter unkenntlich gemacht werden sollten. Zudem erfolgt die Zustellung einer SCHUFA-Bonitätsauskunft für Mieter innerhalb von 2 Tagen, wohingegen die Zustellung der Datenkopie bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.

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Autor: Finn Streich

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