Jun 7, 2023 | Mietrecht

Mietminderung

Inhalt

Was müssen Mieter ertragen?

Wichtiges kurz und knapp vorab zusammengefasst

  • Liegen eindeutige Mietmängel vor, darf die Miete gemindert werden
  • Ein Mietmangel ist eine Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Wohnqualität
  • von einer eigenmächtigen Mietminderung in der Höhe der eigenen Wahl ist abzuraten, es gelten Richtwerte für eine rechtssichere Vorgehensweise – fragen Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht
  • keinesfalls einfach die Miete einbehalten – Sie geraten in Zahlungsrückstand und dies rechtfertigt eine Kündigung durch den Vermieter!

Welche Rechte haben Mieter hinsichtlich der Wohnqualität?

Die fehlende oder eingeschränkte Wohnqualität kann einen Sachmangel darstellen. Einer Wohnung wird durch ihre Ausstattung, den Zuschnitt, die Größe und durch ihre Lage eine gewisse Wohnqualität zugewiesen. Entscheidend sind die im Mietvertrag vereinbarten Inhalte. Mieter sollten jedoch Vorsicht walten lassen bei den genauen Formulierungen, die sich im Vertrag finden lassen.
Das Aufnehmen eines „unverbauten Blicks“ heißt zum Beispiel nur, dass der Blick gegenwärtig frei ist, verspricht jedoch nichts für die Zukunft.
Begriffe wie „schöner Balkon“, sind auslegungsfähig und subjektiv und damit rechtlich nur begrenzt durchsetzbar. Auch eine „herrliche Ruhe“ unterliegt wohl einer subjektiven Betrachtung. Hier ergeben sich große Risiken, sodass sich die Mieter auf diese Versprechungen nicht berufen können.
Die Erwähnung von „eigener Parkplatz inklusive“ wird hingegen zum Vertragsbestandteil – hier muss ein Parkplatz vorhanden sein, damit der Vereinbarung Genüge getan wird.
Es gilt also: bei konkreten Abweichungen vom Mietvertrag (fehlende Aussicht, Balkon nicht nutzbar oder Parkplatz nicht vorhanden trotz Anpreisung), besteht ein Sachmangel.

Welche Rechte bedürfen keiner Erwähnung im Mietvertrag?

Durch den Gesetzgeber werden feste Ruhezeiten vorgegeben. Nachtruhe herrscht von 22 bis 7 Uhr, Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit. Diese allgemeinen Ruhezeiten gelten auch ohne Erwähnung im Mietvertrag, was bedeutet, dass Geräusche sich nur in Zimmerlautstärke abspielen dürfen. Eine Lärmbelästigung beginnt ab 55 Dezibel am Tag, und bei 40 Dezibel in der Nacht.

  • Eine gesetzliche Mietminderung bei Umweltlärm durch Gewerbebetriebe greift, wenn der Betrieb bei Abschluss des Mietvertrages nicht vorhanden war und die Schwelle der Erheblichkeit überschreitet.
  • Bei Störungen im selben Haus oder Grund besteht ein Anspruch gegen den Vermieter, dass er gegen die Störungen etwas unternimmt.
  • Auch bei Baulärm besteht ein Minderungsrecht – jedoch ist die Intensität und Dauer der Störungen entscheidend.
  • Bei Nachbarschaftslärm bestehen Grenzen durch Ruhezeiten und Hausordnung, sodass bei Verstößen der Vermieter eingeschaltet werden kann. Gravierende Störungen rechtfertigen wieder eine Minderung.
  • Bei Kinderlärm gilt: das Spielen von Kindern gehört zum normalen Mietgebrauch. Kinder dürfen in der Wohnung spielen und lärmen, Geräusche von Rufen und Weinen der Kinder, sowie ein lautes Ermahnen der Eltern ist zu tolerieren (vgl. AG Oberhausen, Az.: 32 C 608/00). Auch nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist Kinderlärm keine immissionsschutzrechtlich relevante Störung (§ 22 Ia BImschG – Privilegierung). Übersteigt der Kinderlärm jedoch den Rahmen der normalen Wohnnutzung, also besteht eine dauerhafte, unzumutbare Lärmbelästigung, ist dies unter Umständen ein Grund zur Mietminderung aufgrund eines Sachmangels. Auch die Ruhezeiten greifen hier wieder.
  • Bei Lärmbelästigung durch Tiere, welche die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet, hat man ebenfalls ein Recht auf Mietminderung, z.B. bei regelmäßigem lautem Hundegebell (vgl. LG Braunschweig 6 S 47/89).

Was versteht man unter „erheblichen Mängeln“ im Mietrecht?

Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit des Mietobjekts von der vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffenheit abweicht. Dies hat zur Folge, dass die Mietsache für den Mieter nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist. Es gibt rechtliche Mängel, wie ein fehlendes Nutzungsrecht und physische Mängel, wie eine defekte Heizung.
Die Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch muss erheblich sein, unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit bleiben nach § 536 Abs. 1 BGB außer Betracht.

Es liegt keine Erheblichkeit vor, wenn das Problem bzw. die Unannehmlichkeit leicht erkennbar und schnell mit geringen Mitteln zu beseitigen ist. Eine Geltendmachung der Minderung verstößt in solchen Fällen gegen Treu und Glauben § 242 BGB (z.B. Schließen eines Fensters bei Baulärm).

Miete mindern bei Baulärm auf dem Nachbargrundstück

Bestehen erhebliche Beeinträchtigungen und Lärm, kann sich ein Anspruch auf Mietminderung ergeben. Gebrauchsbeeinträchtigungen können sich aus dem Betrieb von Maschinen, LKW-Verkehr, Staubentwicklung, Erschütterungen, etc. ergeben. Der Aufenthalt in der Wohnung wird dadurch stark beeinträchtigt, ein Ausruhen, Arbeiten und Leben ist kaum mehr möglich. Die Rechtsprechung spricht hier Minderungsquoten im Rahmen von 20-25 % üblicherweise aus.


Der Vermieter solle schriftlich über diese Umstände informiert werden und diesem mitgeteilt werden, dass die Mietzahlung nun im Hinblick auf die gesetzliche Minderung unter Rückforderungsvorbehalt steht. Die Beeinträchtigungen sollten hierzu so gut wie möglich dokumentiert und gesammelt werden, es kann ein Lärmtagebuch geführt werden.

Höhe einer Mietminderung

Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Grad der Wohnungsbeeinträchtigung, sodass sie sich theoretisch zwischen 1 und 100 % bewegen kann. Es gibt keine allgemeine Regel über die Höhe einer Mietminderung. Es ist jeweils auf den Umfang der Beeinträchtigung abzustellen. Je stärker der Mangel sich auswirkt, desto mehr Miete darf folglich einbehalten werden. Die Wohnung ist aufgrund des Mangels weniger wert.

  • 1 % Mietminderung wurde vom AG Mainz 8 C 98/96 für einen defekten Briefkasten zugesprochen
  • 25 % gab es bei übermäßigem Baulärm in einem Neubaugebiet (LG Darmstadt WuM 84, 245)
  • 50 % sprach das LG Berlin (MM 10/83, 14) zu, wenn Küche und Toilette unbenutzbar sind
  • 100 % Minderung bestätigten das LG Berlin (GE 93, 263) und das LG Hamburg (WuM 76, 10) bei Heizungsausfällen von September bis Februar

Mietminderung nach Wasserschaden in der Nachbarwohnung

Tritt Wasser in die eigene bewohnte Wohnung ein, z.B. durch einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung darüber, stellt dies einen Mietmangel dar. Wichtig ist, dass der Mieter nicht selbst für den Wasserschaden verantwortlich ist, auch ein Mitverschulden wird ihm angerechnet.
Die Höhe der Minderung ist hier wieder ganz unterschiedlich:

  • 25 Prozent bei Wasserschäden an der Decke des Wohnzimmers und an einem Teil der Wände (AG Aachen WuM 74, 44)
  • 30 Prozent bei nicht nutzbarem Wohnzimmer durch Einsturzgefahr wegen Wasserschadens (AG Bochum 5 C 668/78)
  • 50 Prozent bei erheblicher Feuchtigkeit in der Wohnung (Durchfeuchtung eines Teppichbodens, Tropfwasser durch Zimmerdecke)
  • 100 Prozent bei Massiver Beschädigung durch Überflutung und Unbewohnbarkeit der Wohnung

Wichtig: Wasserschäden infolge von Naturkatastrophen lassen das Minderungsrecht unberührt – der Mieter kann sogar ohne Schaden mindern, wenn der Vermieter in einem gefährdeten Gebiet keine Schutzmaßnahmen ergreift.

Mietminderung nach Brand in der Nachbarwohnung

Auch hier kommt es wieder auf die Verantwortlichkeit an. Liegt der Brand in der Verantwortung des Mieters, der mindern möchte, ist eine Minderung ausgeschlossen. Eine Minderung nach einem Brand in der Nachbarwohnung ist möglich, wenn durch das Feuer und die Löscharbeiten die Wohnqualität in der Wohnung erheblich beeinträchtigt ist. Dies ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Das Landgericht Frankfurt beispielsweise hatte entscheiden, dass eine Mietminderung nach einem Brand zu 100 Prozent betragen kann, wenn die Wohnung unbewohnbar ist (LG Frankfurt WuM 1996, 261).

Mietminderung wegen Lärm durch Sanierung der Nachbarwohnung

Ein Recht zu Minderung besteht hier nicht, wenn die Arbeiten sich im Rahmen halten, absehbar sind, und nicht in den Ruhezeiten erfolgen. Übliche, zeitlich überschaubare Renovierungsarbeiten sind damit zu dulden. Bei umfänglichen Maßnahmen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sieht dies anders aus. Es gilt wieder, dass die Schwelle der Erheblichkeit, also das übliche Maß überschritten werden muss.

Mietminderung wegen weiteren Einschränkung in der Wohnqualität

Ungeziefer:
Ist die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache durch Ungeziefer nicht oder nur eingeschränkt möglich, besteht ein Minderungsrecht. Ein einmaliges Auftreten reicht hier nicht, die Beeinträchtigung muss ein gewisses Ausmaß erreichen. Zum Beispiel berechtigt das Auftreten von Silberfischen, solange sie nicht nur gelegentlich auftauchen und sogar Gifteinsatz notwendig ist, zu einer Minderung (AG Lahnstein WuM 1988, 55), ebenso ein Mäuse- und Kakerlakenbefall (etwa 10-20 %).

Schimmel:
Auch Schimmel kann ein Recht zur Mietminderung entstehen lassen, solange nicht der Mieter verantwortlich für die Schimmelentstehung ist und der Gebrauch der Wohnung eingeschränkt ist. Er ist zur Sorgfalt verpflichtet (ordnungsgemäßes Lüften) und muss Feuchtigkeitsschäden vermeiden. Auch hier finden sich Minderungsquoten zwischen 10 und 20 %.

Kälte und Durchzug:
Eine schlechte Dämmung berechtigt ebenso zur Minderung der Miete, wenn dies erneut zur Einschränkung in den Gebrauchsmöglichkeiten der Wohnung führt, zum Beispiel bei erheblichem Durchzug durch undichte Fenster oder Kälte im Winter. Gleiches gilt für eine schlechte Heizung. Eine Wohnung muss ausreichend beheizbar sein. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Mangel vor. Insbesondere bei Ausfall der Heizung sind hohe Minderungsquoten anzunehmen, die sogar bis zur 75 % betragen können.

Wie sollte man als Mieter mit Mietmängeln umgehen?

Sofort sollte der Vermieter schriftlich über die Beeinträchtigung informiert werden und ihm ist mitzuteilen, dass die zukünftige Mietzahlung unter Rückforderungsvorbehalt steht. Es muss ein Zustellungsnachweis für den Eingang beim Vermieter sichergestellt werden. Weiterhin sollten die Beeinträchtigungen gesammelt und dokumentiert werden, damit auch eine gerichtliche Darlegung gelingt. Hierzu kann ein Protokoll mit Angaben von Datum und Uhrzeit erstellt werden, in dem festgehalten wird, an welchen Tagen was passiert ist, entdeckt wurde oder sich Lärm, Dreck oder Ähnliches ereigneten. Auch ergänzende Fotos können helfen. Auch sind weitere Zeugen von Vorteil, die bestätigen können, dass die Eintragungen im Protokoll richtig sind.

Achtung: Wir raten dringend davon ab, einen Teil der Miete selbstständig einzubehalten. Dies kann zu einem Kündigungsrecht des Vermieters führen, da sich Mietrückstände ergeben. Wenn zu viel der Miete einbehalten wurde oder ein Minderungsrecht gerichtlich nicht bestätigt wird, berechtigt dies den Vermieter zur Kündigung und Durchsetzung einer Zahlungs- und Räumungsklage.

Haben Mieter in einem Mehrfamilienhaus ein Recht auf Ruhe?

Entscheidend sind die gesetzlichen Ruhezeiten, das Bundesimmisinschutzgesetz, sowie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr wird besonders geschützt, hier darf nur in Zimmerlautstärke „gelärmt“ werden. Was genau unter Zimmerlautstärke zu verstehen ist, unterliegt einem gewissen Spielraum. Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg zum Beispiel setzt Zimmerlautstärke nicht voraus, dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und überhaupt keine Geräusche nach nebenan dringen (Az.: 317 T 48/95). Die TA Lärm legt fest, dass tagsüber Geräuschimmissionen von 65 dB, in reinen Wohngebieten hingegen lediglich 50 dB zulässig sind. Nachts dürfen 35 dB nicht überschritten werden. Strenger sind die Werte bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäuden: Unabhängig von der Lage des Gebäudes dürfen tagsüber 35 dB und nachts 25 dB nicht überschritten werden.

Welchen Lärm muss man dulden?

Während der Ruhezeiten muss die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Dieser Lärm muss geduldet werden. Als Richtwert gilt hier 40 dB für tagsüber, 30 dB für die Nacht. Stets ist jedoch die Gesamtsituation entscheidend. Sozialadäquate Tätigkeiten sind während der Ruhezeiten ebenfalls erlaubt. Dies sind Tätigkeiten, die zum menschlichen Verhalten gehören, z.B. das Nachgehen der Körperhygiene beim Duschen in der Nacht, die dann auch die nachbarliche Ruhe stören darf.
Kinderlärm muss bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden, denn gelegentlicher Lärm gehört nach der Rspr. zum normalen Leben mit Kindern.

Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Kinder im Haus laut spielen?

Die ortsüblichen Ruhezeiten gelten auch für Kinderlärm. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss jedoch Lärm „als Begleiterscheinung kindlichen und jugendlichen Freizeitverhaltens“ in „höherem Maße“ durch Nachbarn hingenommen werden (Az: V ZR 62/91). Wenn Kleinkinder in der Wohnung schreien, ist das von den Nachbarn auch nachts als „natürliches Verhalten des Kindes“ hinzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az: 26 C 14/82 sowie ähnlich OLG Düsseldorf (Az.: 9 U 218/96). Werden Nachbarn allerdings unzumutbar gestört, gilt wieder anderes, die Erheblichkeitsschwelle muss überschritten werden.

Dürfen Hunde im Mietshaus bellen?

Hundegebell gilt als Lärmbelästigung, wenn es innerhalb der Ruhezeiten erfolgt oder über einen längeren Zeitraum stattfindet. Nach dem OLG Köln (07.06.1993 – 12 U 40/93) und AG Hamburg (06.03.2005 – 49 C 165/05) sollten Hunde damit zwischen 8 und 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr nicht länger als 10 Minuten am Stück bellen, sowie längstens für 30 Minuten täglich.

Wie kann ich als Mieter mein Recht auf Ruhe durchsetzen?

Zunächst ist zu einem Gespräch mit dem Lärmverursacher geraten. Es kann auch das zuständige Ordnungsamt über die Ruhestörung informiert werden. Auch kann die Polizei gerufen werden, oder der Vermieter eingeschaltet werden. Regelmäßige Ruhestörungen können eine Mietminderung oder sogar Kündigung des Mietvertrages rechtfertigen.
Es sollte also in jedem Fall bei dem Vermieter eine Mängelanzeige gestellt werden und dieser informiert werden. Hierzu sollte eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden, nach Ablauf kann eine Mietminderung vorgenommen werden. Auch eine Kündigung ist möglich. Eine Lärmbelästigung kann sogar zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung.

Muss mein Vermieter eingreifen, wenn ich unter Lärm oder Rauch leide?

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dass seine Wohnung ohne Mängel den Mietern zur Verfügung steht. Eine permanente Lärmbelästigung oder andere Beeinträchtigungen können jedoch einen Mangel darstellen. Der Vermieter muss also eingreifen. Je nach Art der Beeinträchtigung muss er entsprechende Maßnahmen ergreifen. Geht die Beeinträchtigung von einem anderen Mieter aus, muss dieser abgemahnt oder sogar gekündigt werden.

Darf ich einfach meine Miete mindern?

Das Recht zur Minderung besteht grundsätzlich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und dies dem Vermieter angezeigt wird. Für den Zeitraum der Mangelhaftigkeit kann die Miete dann gekürzt werden, solange die Behebung nicht erfolgt.
Es besteht jedoch ein Risiko bei einer solchen eigenmächtigen Kürzung: Wer als Mieter mit einer zu hohen Mietminderung kalkuliert, muss mit der Kündigung der Wohnung durch den Vermieter rechnen. Voraussetzung ist, dass der Mieter unberechtigt mit mehr als einer Monatsmiete säumig ist. Das kann passieren, wenn sich nach einer Mietminderung herausstellt, dass der Mieter den Mangel selbst verursacht hat.

Um welchen Betrag darf ich meine Miete mindern?

Es gibt keine allgemein gültigen Grundsätze zur Höhe der Minderung bei Mängeln. Die Minderungsquote orientiert sich an der Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung. Entscheidend sind die Dauer des Mangels, wobei jeder Tag mit 1/30 gezählt wird, sowie auch die vom Mangel betroffene Wohnfläche, sodass auch hier eine anteilige Rechnung erfolgen muss. Berechnungsgrundlage ist die Warmmiete (BGH WuM 2005, 573).

Im Haus finden Arbeiten statt, die viel Staub verursachen. Was kann ich tun?

Eine Mietminderung kommt auch bei Baustaub / -schmutz in Betracht. Die Bauimmissionen weichen von dem üblichen Mindeststandard, der ein gesundheitlich unbedenkliches Wohnen gewährleistet, ab. Zwar sind Baumaßnahmen nicht unüblich, jedoch wird die Grenze überschritten, wenn die Immissionen erheblich sind und die Gesundheit beeinträchtigen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2016 – 67 S 76/16 –).

Darf ich vorübergehend in ein Hotelzimmer ziehen und dem Vermieter die Rechnung vorlegen?

Ein Umzug ins Hotel auf die Kosten des Vermieters ist nur dann möglich, wenn die eigene Mietwohnung während Erhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen nicht genutzt werden kann. Dann muss der Vermieter auf eigene Kosten für Abhilfe sorgen. Auch ein Vorschuss muss dann geleistet werden. Ein Umzug wegen Arbeiten im Haus auf Kosten des Vermieters wird in der Regel nicht möglich sein. Hierzu müssten die Arbeiten im Haus die Gebrauchstauglichkeit der eigenen Wohnung völlig aufheben, was in den seltensten Fällen der Fall sein wird. Der richtige Weg bei Beeinträchtigungen ist hier wieder die Mietminderung.

Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn

Im Grundsatz gelten hier wieder die einzuhaltenden Ruhezeiten. Solange sich laute Nachbarn an diese halten, und die Lautstärke sich innerhalb der Zimmerlautstärke bewegt, besteht kein Minderungsrecht. Partylärm und laute Musik vom Nachbarn sind während der Ruhezeiten deshalb ebenfalls nicht zulässig. Bei Hundegebell in der Nachbarwohnung gilt dasselbe: außerhalb der Ruhezeiten und für eine begrenzte Zeit (ca. 30 Minuten täglich) muss dies hingenommen werden.

Mietminderung wegen Psychoterror durch Nachbarn

Belästigungen wegen eines psychisch kranken Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Das Recht zur Mietminderung besteht, wenn die Mietsache durch den kranken Nachbarn konkret eingeschränkt wird, unabhängig ob der Vermieter dies zu verschulden hat. Denn der Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die ein Mieter dem anderen zufügt. Es kommt allein auf die Einschränkung der Gebrauchsmöglichkeit der Wohnung an, die der Mieter nachweisen muss.

Mietminderung wegen kiffenden Nachbarn

Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn die Geruchsbelästigung durch den Rauch erheblich ist und der Vermieter nach der Mängelanzeige nicht tätig wird. Bei starken Belästigungen besteht auch noch die Möglichkeit, die Polizei einzuschalten, den der unrechtmäßige Besitz von Cannabis kann möglicherweise strafbar sein.

Mietminderung rauchende Nachbarn

Hier geltend die gleichen Grundsätze, wie beim Rauchen von Cannabis. Zigarettenrauch muss nur bis zu einem gewissen Grad ertragen werden. Bei einer Geruchsbelästigung durchs Rauchen sind Minderungsquoten zwischen 4 und 20 % denkbar, auch hier muss die Schwelle der Erheblichkeit überschritten werden. Ein weiterer Grund zur Beschwerde liegt in der Entsorgung von Zigarettenkippen, die möglicherweise auf dem eigenen Balkon oder der Terasse landen.

Mein Nachbar grillt auf seinem Balkon

Grillen auf dem Balkon ist nicht erlaubt, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag verboten ist. Verstößt der Nachbar hiergegen, kann es zu einer Kündigung kommen. Egal was im Mietvertrag aufgenommen wird, müssen Rauchbeeinträchtigungen beim Grillen vermieden werden, denn es besteht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Bei dem Eindringen von Qualm und Rauch in die Wohn- und Schlafräume kann das Grillen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, denn dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz dar.

Geruchsbelästigung durch Nachbar

Auch Gerüche sind messbar (z.B. durch Luftmessungen), sodass bei Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle auch hier ein Minderungsrecht bestehen kann. Stören Ausdünstungen aus der Nachbarwohnung den Mieter, sollte auch hier zunächst der Vermieter informiert werden. Es sollte die Dauer, Intensität und Häufigkeit des Gestanks mitgeteilt werden. Auch Kochgerüche können zur Minderung führen, wenn diese dauerhaft anhalten und sie für den Durchschnittsmenschen erheblich wahrnehmbar und störend sind.

Nachbar putzt das Treppenhaus nicht, darf ich deswegen meine Miete mindern?

In der Regel haben Mieter die Pflicht, im Wechsel mit den anderen Mietern das Treppenhaus zu reinigen. Dies kann Bestandteil der Hausordnung und des Mietvertrages sein. Unterlässt ein Nachbar dies, verstößt er gegen seinen Mietvertrag. Die Wohnqualität kann durch einen verdreckten Hausflur in einem Mehrfamilienhaus erheblich beeinträchtigt werden. Bei Verschmutzungen im Treppenhaus ist entscheidend, ob die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist. Ein Verschulden des Vermieters ist nicht relevant, sodass er dafür sorgen muss, dass das Treppenhaus in ordnungsgemäßem Zustand bleibt.

Nicht jeder Vermieter wälzt das Thema Treppenhausreinigung auf die Mieter ab – in manchen Mehrfamilienhäusern wird ein externer Reinigungsdienst damit beauftragt und die Kosten als Gesamtumlage aufgeteilt.

Mietminderung Musterbrief

Zunächst sollte die Mietminderung im Rahmen einer Mängelanzeige schriftlich angedroht und der Vermieter zur Beseitigung aufgefordert werden. Die vorhanden Mängel müssen hier aufgeführt werden. Auch die First zur Beseitigung sollte gesetzt werden. Im selben Schreiben kann bereits eine weitere Erklärung zur konkreten Minderung erfolgen, oder man verfasst nach Ablauf der gesetzten Frist ein weiteres Schreiben, das sich auf die vorherige Anzeige bezieht.
In jedem Fall müssen die Mängel so genau und ausführlich wie möglich beschreiben werden, sowie auch die konkrete Beeinträchtigung. Es müssen auch Beweise für die Einschränkung beigefügt werden (Fotos, Protokolle). Bezüglich der Höhe der Minderung können Mietminderungstabellen herangezogen werden oder die Miete unter Vorbehalt weiter gezahlt werden, sodass rückwirkend die Miete zurückgefordert werden kann.

Autor: Finn Streich

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