Anwalt Baurecht Hamburg

Individuelle Rechtsberatung

Ihre Kanzlei für privates Baurecht, Immobilienrecht und Architektenrecht in Hamburg

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Ihr Anwalt für Baurecht in Hamburg und ganz Norddeutschland

Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Beratung verschiedenster Akteure der Baubranche – von Architekten und Bauherren über Investoren und Generalunternehmern bis hin zu Subunternehmern und Bauträgern – bieten wir umfassende Expertise in allen Aspekten rund um Ihr Bauvorhaben.

Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen, die Unterstützung in der Bauplanung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Abnahme von Bauprojekten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Identifikation und Behandlung von Baumängeln zur Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. In jeder Phase Ihres Projekts können Sie auf unsere Fachkenntnis und unser Engagement zählen.

Streich & Kollegen

Streich & Kollegen

Unsere Tätigkeiten als Full-Service Kanzlei für Baurecht in Hamburg und ganz Norddeutschland

Rechtsanwalt Hamburg Baurecht

Wir beraten...

Unsere nationalen und internationalen Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen, die für die Baubranche von zentraler Bedeutung sind. Dazu gehören das Immobilienrecht, das private Baurecht, Fragen zur Bauplanung und Bauordnung, das Management von Baukonflikten, das Gewerberecht, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie Rechtsfragen rund um die Modernisierung von Immobilien und vieles mehr. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz gewährleistet, dass wir Sie in allen relevanten juristischen Belangen rund um Ihre Bauprojekte optimal unterstützen können.

Unsere Mandanten...

Unsere Mandantschaft setzt sich aus einer breiten Palette von Akteuren in der Baubranche zusammen. Neben deutschen und international agierenden Investoren, Projektentwicklern, Architekturbüros und etablierten Bauunternehmen zählen wir auch private Bauherren zu unseren zufriedenen Kunden.

Unabhängig davon, ob es sich um ein lokales oder ein landesweites Projekt handelt – wir streben stets danach, optimale Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Dazu stehen wir flexibel an Ihrer Seite und nehmen selbstverständlich auch Vor-Ort-Beratung und Betreuung wahr.

Gemeinsam für einen reibungslosen Ablauf

Während Sie sich auf die Realisierung Ihres Bauvorhabens konzentrieren, sorgen wir, die Kanzlei Streich und Kollegen in Hamburg, mit jahrzehntelanger Erfahrung für die Rechtssicherheit bei der Planung und Konzeptionierung Ihres Projekts. Wir optimieren privatrechtliche Verträge mit Bauherren, Architekten und Baufirmen und stellen sicher, dass alle Aspekte des privaten Baurechts eingehalten werden.

Um den schnellstmöglichen Weg zur Finalisierung Ihres Projektes zu gewährleisten, führen wir während der gesamten Projektlaufzeit alle nötigen Gespräche mit den beteiligten Parteien. Wenn nötig, scheuen wir auch nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zurück. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens sicherzustellen.

Überblick: Kompetenzen im Baurecht für Hamburg

Bauabnahme

Baumängel

Bauträgervertrag / Bauträgervertrag prüfen

Bauträgervertrag kündigen

Bauverzug

Gewährleistung

Schadenersatzklage

Spezial: Baubegleitende Rechtsberatung

Die Kanzlei Streich und Kollegen 

Anwaltliche Rechtsberatung
im Vier-Augen-Prinzip

Gute Rechtsberatung muss für alle Menschen verfügbar und bezahlbar sein. Jeder hat ein Recht auf sein Recht und dafür setzen wir uns ein.

Wir bieten sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmerinnen und Unternehmern eine erstklassige und umfangreiche Angebotspalette, in die unser gesamtes Know-How einfließt.

Ganz egal, wo Sie leben – wir sind bei Ihnen und für Sie da.

Alleingänge gibt es bei uns nicht. Bei entscheidenden Schritten, die maßgeblich den Erfolg Ihrer Mandatierung beeinflussen, arbeiten wir bewusst im Vier-Augen-Prinzip. So können wir verschiedene Blickwinkel ausleuchten und Risiken minimieren.

Zeit ist Geld

Zuverlässige und kompetente Rechtshilfe JETZT und nicht irgendwann. Sie haben keine Zeit, wochenlang auf einen Termin zu hoffen. Bei uns können Sie sofort selbst entscheiden, wann und wie es losgeht. Sie haben die volle Kostenkontrolle von Anfang an.

Ihr Vorteil

Unsere Stärke ist die Bündelung von Kompetenzen, manchmal auch rechtsgebietübergreifend. Wir versprechen Ihnen eine transparente und kostenschonende Arbeitsweise und fortlaufende Betreuung mit verbindlichem Informationsfluss.

Unser Service

Ein Rechtsstreit ist eine lästige und unangenehme Sache. Der ohnehin schon gefüllte Alltag bietet vielen Menschen nicht auch noch Raum und Zeit für unzählige Telefonate, Internetrecherche oder das Verfassen von Schriftsätzen.

Lassen Sie uns das für Sie tun. Ihre einzige Aufgabe: Geben Sie uns alle nötigen Informationen und Dokumente, die wir für die Bearbeitung brauchen. Lehnen Sie sich anschließend zurück, wir kümmern uns darum.

Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen

 

Jeder Mensch hat ein Recht auf sein Recht. Die Durchsetzung von bestehenden Ansprüchen darf kein Luxus für finanzstarke Personen sein, sondern eine Selbstverständlichkeit. Aus diesem Grund bieten wir unterschiedliche Kostenmodelle an. Wir sind fair und ehrlich, sprechen Sie uns gerne an.

0 EUR

Festpreis

Kostenmodelle

Erstberatung

Rechtsschutz

Prozessfinanzierung

Pauschalpreis

Honorarvereinbarung

Was Sie von
uns erhalten

Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch.

Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung.

Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchgesetzung Ihrer Interessen.

Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden.

Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen abgedeckt.

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung.

Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten.

Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.

Unser Preis

0 EUR

Die Kostenabwicklung erfolgt durch die Versicherung im Rahmen des Versicherungsvertrages.

Kein Kostenrisiko

Bei Obsiegen erhält der Prozesskosten-finanzierer eine vorab vereinbarte Erlösbeteiligung.

Pauschal

Die Pauschalvergütung erfolgt unabhängig von Aufwand und Dauer des Mandats zu transparent vereinbarten Konditionen.

Kosten nach Aufwand

Die Abrechnung erfolgt mittels transparenter Zeiterfassung und Nachweis der geleisteten Tätigkeiten.

Was wir unseren Businesskunden anbieten

Unsere Dienstleistungen B2B

Architekten & Bauingenieure

Bauänderungen, Planungsfehler, Nachträge

Bauvorhaben sind grundsätzlich komplex und dadurch relativ störanfällig. Planungsänderungen, Bauzeitverzögerungen oder Baumängel ziehen regelmäßig Vertragsstrafen nach sich und Beteiligte wie Architekten und Ingenieure stehen nicht selten im Feuer, wenn es um die Frage nach der Verantwortung und Haftung für Störungen im Bauablauf geht. Kern von juristischen Aktivitäten ist hierbei die Klärung, wer für das Tragen etwaiger Mehrkosten und Schadensersatzleistungen herangezogen werden kann. 

Architektenhonorar

Ein Schwerpunkt unserer rechtsberatenden Leistungen ist die Durchsetzung von Ansprüchen aus Honorarforderungen. Die häufigsten Rechtstreitigkeiten ergeben sich in diesem Zusammenhang aus Diskrepanzen zwischen bereits erbrachten Leistungen und daraus resultierenden Fälligkeiten von Abschlagszahlungen oder Schlussrechnungen.

Gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bestehen klar definierte Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung. Dabei spielen folgende drei Parameter eine entscheidende Rolle:

  • anrechenbare Kosten
  • Honorarzone (Schwierigkeitsgrad der Planung)
  • Leistungsphasen (erbrachte Leistungen)

Vertragspartner bestreiten möglicherweise die Richtigkeit Ihrer Kostenaufstellung oder versuchen die Kosten durch herangezogene „Leistungsmängel“ zu reduzieren.

Wir sind Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich und stehen Ihnen tatkräftig zur Seite.

Haftpflicht

Verantwortliche Architekten bzw. Ingenieure in Bauprojekten tragen grundsätzlich ein hohes Maß an Verantwortung und gehen besondere Risiken für Haftungsangelegenheiten ein.

Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert Sie grundsätzlich ab. Schwierig wird es jedoch dann, wenn die Versicherung keine Deckungszusage erteilt und die Gefahr der alleinigen Haftbarkeit bei den Verantwortlichen selbst verbleibt.

Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen zur Seite und machen uns für Sie stark.

Bauträger & Generalübernehmer

Wir stehen unseren Businesskunden mit langjähriger Erfahrung im gesamten Umfeld der Baubranche zur Seite und bieten eine vollumfängliche baubegleitende Rechtsberatung an.

  • Vertragsgestaltung / Vertragsanpassung
  • Vertragsauflösung & Rückabwicklung
  • Claim-Management
  • Schadensersatzansprüche
  • Haftungsangelegenheiten

Bauträger

Im Gegensatz zum Bauunternehmer ist der Bauträger ein Unternehmer, der sowohl die Werkleistung selbst wie auch das Grundstück, auf dem die Immobilie errichtet werden soll, zur Verfügung stellt. Die Besonderheit liegt also darin, dass der Bauträger nicht lediglich Werkleistungen und Bauleistungen erbringt. Er überträgt dem Vertragspartner, also dem Käufer und Auftraggeber, auch das Eigentum am vertragsgegenständlichen Grundstück.

Der Bauträgervertrag ist daher ein gemischt typischer Vertrag, der sowohl kaufrechtliche als auch werkvertragliche Elemente enthält.

Der Bauträger ist der Generalunternehmer und daher für den gesamten Ablauf sowie für die vollständige mangelfreie Ausführung aller Werkleistungen in der Verantwortung.

Dies gilt auch für die spätere Gewährleistung. Nach erfolgter Bauabnahme und damit nach Ablauf der Bauphase beginnt die fünfjährige Verjährungszeit, während der ein Bauherr noch Mängelrechte gegenüber dem Bauträger geltend machen kann. Der Bauherr kann diese sodann gegenüber dem Bauträger durchsetzen, die Kontaktaufnahme mit dem ausführenden Unternehmer ist nicht notwendig. Dies gilt unabhängig davon, welche Art von Mangel vorliegt.

Generalübernehmer

Generalübernehmer (GÜ) übernehmen für Auftraggeber alle maßgeblichen Aufgaben, die mit der Ausführungs- und Planungsleistung zusammenhängen. Im Gegensatz zum Generalunternehmer (GU) übernehmen Generalübernehmer grundsätzlich keinerlei Bauleistungen selbst, sondern vergeben diese vollständig an ausführende Subunternehmer und Fremdfirmen. Generalübernehmer haben daher eine baukoordinierende und bauüberwachende Funktion.

Handwerksbetriebe & Generalunternehmer

Für Sie greift neben den Reglements des BGB und der VOB/B schwerpunktmäßig das Werkvertragsrecht, das wir in diesem Sektor für Sie zusammenfassend dargestellt haben:

Das Werkvertragsrecht für Unternehmer

Das Werkvertragsrecht: Alles zum Werkvertrag

Der Werkvertrag: Baumängel & Abnahme

Die Werklohnforderung 

Baurecht Anwalt Hamburg – Unsere Kompetenzen im Baurecht für Hamburg und den ganzen Norden

Schwerpunkte unserer Rechtsberatung

Projektvorbereitung

Claimmanagement

 

Kündigung & Rückabwicklung

 

Insolvenz

Projektvorbereitung

Architekten- /Ingenieurverträge, Projektverträge, Werkverträge, Bauträgerverträge, GU-Verträge

  • Vertragsverhandlungen
  • Vertragsgestaltung oder -änderungen
  • Vertragsprüfung
  • Sicherheiten

Claimmanagement

Anspruchsdurchsetzung und Forderungsabwehr

  • Zahlungen
  • Bauverzug
  • Baubehinderungen
  • Baumängel
  • Nachträge & Mehrkosten
  • Vertragsstrafen
  • Schadensersatz

Kündigung und Rückabwicklung

Vorzeitige Vertragsbeendigung

  • Bautenstandsfeststellung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigung von Einzelgewerken
  • Änderung der Vertragspartner

Insolvenz

Die eigene Zahlungsunfähigkeit oder die eines Vertragspartners

  • Bautenstandsfeststellung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Korrespondenz mit der Insolvenzverwaltung
  • Ermittlung von offenen Leistungs- oder Zahlungsansprüchen
  • Anmeldung und Durchsetzung von Ansprüchen
  • Koordination der Ersatzvornahme

Verschiedene Kostenmodelle im Überblick

Was kostet mich die Mandatierung bei Streich & Kollegen

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0 EUR

Erstberatung

Wir führen eine rechtliche Bewertung Ihrer Angelegenheit durch. Sie erhalten eine Zusammenfassung bestehender möglicher Ansprüche sowie eine verbindliche Handlungsempfehlung. Ein weiteres Vorgehen entscheiden wir gemeinsam.

Mehr über die kostenlose Ersteinschätzung erfahren

Rechtschutz

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung ist ebenso im Leistungsumfang enthalten wie die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen.

Rechtsfrage stellen

Prozessfinanzierung

Durch Einbindung unseres Kooperations-Partners BLS Consulting GmbH können mögliche Prozessrisiken übernommen werden. Bei Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer ist eine vollständige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interesseren abgedeckt.

Rechtsfrage stellen

Festpreis

Pauschalpreis

Sie erhalten eine vollumfängliche Rechtsberatung und Interessenvertretung. Zu unserem Leistungsumfang gehören die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte sowie fortlaufende Begleitung durch verbindliche Telefontermine.

Zur kostenlosen Ersteinschätzung

Honorarvereinbarung

Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Angelegenheiten. Die Honorarbasis gilt für alle außergerichtlichen Beratungstätigkeiten und Dienstleistungen.

Zur kostenlosen Ersteinschätzung

F.A.Q.

Was kostet ein Beratungsgespräch beim Anwalt für Baurecht?

Bei uns ist nach der Kontaktaufnahme das erste Beratungsgespräch kostenlos. In diesem Gespräch können Sie uns die Umstände Ihrer Angelegenheit ausführlich schildern und erhalten eine erste unverbindliche Einschätzung durch einen Anwalt. Dieser spricht eine Handlungsempfehlung aus und erläutert Ihnen die Erfolgsaussichten.

Sollten Sie uns mandatieren, so vereinbaren wir im Voraus eine transparente Kostenstruktur. Entweder arbeiten wir im Stundenlohn, zum Festpreis oder nach der regulären RVG-Gebühr (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die jeweiligen Details und Ihre Vorteile erklären wir Ihnen genau.

Was macht ein Anwalt für privates Baurecht?

Anwälte, die in diesen Rechtsgebieten tätig sind, beschäftigen sich mit sämtlichen Rechtsfragen oder Rechtstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Neubau, Umbau oder Abriss von Immobilien stehen.

Wir vertreten grundsätzlich alle beteiligten Parteien, die in ein Bauvorhaben involviert sind.

Wo in Hamburg sind Sie tätig?

Wir sind für unsere Mandanten in und um Hamburg tätig. Einige unserer bisherigen Einsatzgebiete in Hamburg sind:

Baurecht Hamburg Wandsbek
Anwalt für Immobilienrecht Hamburg Altona
Anwalt Baurecht Hamburg Wandsbek
Anwalt Immobilienrecht Hamburg Eimsbüttel
Anwälte für Baurecht Hamburg Harburg
Anwalt Architektenrecht Hamburg Bergedorf
Rechtsanwalt für Immobilienrecht Hamburg-Wandsbek
Anwalt für privates Baurecht Hamburg Harburg
Rechtsanwalt Baurecht Hamburg Wandsbek

Machen Sie auch Immobilienrecht?

Das Immobillienrecht ist sehr umfangreich und umfasst alle Rechtsgebiete, die sich um Grundstücke, Häuser und Wohnungen drehen.

Es umfasst das private Bau- und Architektenrecht, das Maklerrecht, das Mietrecht und das Wohneigentumsrecht.

Bei allen Kategorien des Immobilienrechts stehen die jeweiligen Vertragsgrundlagen im Vordergrund, da diese die Basis für sämtliche mögliche Rechtsstreitigkeiten sind. Sei es bei Kauf oder Verkauf, Vermittlung, Vermietung, Haftung, Schäden, Gewährleistung usw.

Wir bieten vollumfängliche Rechtsberatung in allen Bereichen des Immobilienrechts an. Sprechen Sie uns gerne an.

Was ist eine spezialisierte Kanzlei für Baurecht?

Das Rechtsgebiet des Baurechts ist unterteilt in das öffentliche Baurecht und in das private Baurecht.

Während das öffentliche Baurecht die Reglements zur Planung und Erschließung von Baugrund definiert und die Vergabeordnung bei öffentlichen Ausschreibungen beinhaltet, basiert das private Baurecht auf zivilrechtlichen Strukturen und definiert die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern (Bauherren) und Auftragnehmern (Baufirmen). Dazu gehören beispielsweise Rechte, Pflichten, Haftung und Ansprüche.

Eine spezialisierte Kanzlei für Baurecht bietet vollumfängliche Rechtsberatung in allen Bereichen und für alle individuellen Interessensgrundlagen an. Wir sind mit sämtlichen Details dieser Materie vertraut und greifen als Kanzlei auf einen umfassenden Erfahrungsschatz mehrerer Jahrzehnte zurück. Dazu gehören auch unzählige gerichtliche Vertretungen und wegweisenden Urteile vieler Einzelfälle.

Wie viel Abstand zum Nachbargrundstück in Hamburg?

In Hamburg lautet die Vorschrift für den Abstand zum Nachbargrundstück derzeit auf 2,50 m. Dabei ist es auch möglich, eine unregelmäßig begrenzte Abstandsfläche auszugleichen, wenn diese beispielsweise aufgrund einer Hanglage des Gebäudes entsteht. Jedoch muss die Abstandsfläche selbst unregelmäßig sein, nicht der Verlauf der Grundstücksgrenze.

Wie hoch darf in Hamburg gebaut werden?

In Hamburg darf Holz für Bauvorhaben mit einer Höhe von bis zu 22 Metern verwendet werden. Dies entspricht etwa 6 bis 7 Stockwerken. Hamburg ist eines der ersten Länder, das diese vielfältigen und innovativen Baumöglichkeiten eröffnet und ermöglicht.

Wie nah darf ein Gartenhaus in Hamburg an der Grundstücksgrenze stehen?

Gemäß den Vorgaben Hamburgs muss ein Gartenhaus mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein, sofern es höher als 3 Meter ist. Wenn es weniger als 3 Meter hoch ist, darf es 1 Meter von der Grenze entfernt aufgestellt werden. Allerdings können die Vorgaben je nach Bebauungsplan variieren.

Ist ein Carport in Hamburg genehmigungspflichtig?

Ein Carport in Hamburg ist bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern „verfahrensfrei“ und benötigt keine Genehmigung. Laut der hamburgischen Bauordnung können Carports ohne eine Bauanzeige an das örtliche Bauamt errichtet werden.

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